1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von krummenau am 29.04.2012, 18:52 Uhr

Da bin ich echt platt!

Jetzt bin ich aber echt platt!
Bei mir geht es um eine Grundschule in RLP - gilt die Gestzeslage bei uns genau so?
Mein großer Sohn ist jetzt im 4. Schuljahr, mein Kleiner im 2. Schuljahr.
Zu Weihnachten habe ich den beiden Klassenlehrerinnen und dem Referendar immer ein oder zwei Gläser selbstgemachte Marmelade und ein paar selbstgegossene Kerzen geschenkt, zu Ostern und zu den Geburtstagen ein kleines Blümchen der Saison mit einer Glückwunschkarte. Keinen großen Blumenpräsentkorb, ein kleines Blümchen im Übertopf (der Topf war aus meinen Beständen, also noch nicht mal extra gekauft). Den Geldwert dieser kleinen Aufmerksamkeiten kann man wirklich vernachlässigen - und nun lese ich, daß das auch in diesem Minimalrahmen verboten ist?
Lehrer sind doch auch nur Menschen. Sie bekommen, was ich so hintenrum mitbekomme, immer viel Schelte von den Eltern. Da ich aber meine, daß die beiden ihren Job gut und mit viel Elan machen, und das bei wirklich nicht einfachen Klassen, halte ich es für eine nette Geste, das auf diese Weise auch mal anzuerkennen.
Das nächste Mal muß ich dann wohl mit leeren Händen kommen, auf die Rechtslage verweisen und sagen: "Ich finde es gut, wie Sie Ihren Job machen, vielleicht darf ich das noch nicht mal sagen, geschweige denn mit einer kleinen Aufmerksamkeit unterstreichen."
Die Lehrerinnen haben mir aber noch nie gesagt, daß sie das gar nicht annehmen dürfen und ich sie und mich damit vielleicht sogar in eine unangenehme Situation bringe.
Bin echt geplättet!
LG von Silke

 
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