Geschrieben von miss-charme am 28.04.2010, 12:42 Uhr |
Als Strafe länger bleiben? 1. Schuljahr?
Hallo
Meine Tochter hat leider Pech mit ihrer Lehrerin. Anfangs war sie uns allen sehr Sympatisch, aber jetzt so nach und nach... Ich zeig es nicht vor meiner Tochter doch merkt sie auch dass es mir nicht leicht fällt.
Es fing damit an dass es in der Klasse kolektivstrafen hagelte. Oder schreibe 10mal... Sätze obwohl nicht mals alle Buchstaben gelernt waren usw. Jetzt hat meien Tochter im Kunstunterricht keine Malunterlage benutzt und den Tisch versaut. Als Strafe soll sie zwei Wochen lang nach dem Untericht alle Tische der Klasse abwaschen. Ich hab mir am ersten Tag echt Sorgen gemacht als sie 20 Min zu Spät Heim kam. Ich denke das die Lehreri die Strafen nicht sinnlos verteilt und ich will ihr auch nicht immer dazwischen funken, sie ist ja die Pädagogin. Aber so langsam platz mir der Kragen.
Ich bin keien von den Meckermamis aber ich hab das Gefühl dass ich meiner Tochter in den Rückenfalle wenn ich nichts Unternehme, aber ich will auch nicht der Lehrerin auf die Füße treten da die Klasse wirklich sehr wild und unruhig ist.
Was meint ihr? Ist so eine Strafe gerechtfertigt? Soll ich mich mal beschweren?
Re: Als Strafe länger bleiben? 1. Schuljahr?
Antwort von Millefleurs am 28.04.2010, 13:01 Uhr
Hallo,
zwei Wochen lang nach Schulschluß die Tische abputzen?? Ich denke, dass geht zu weit! Einmal ja, dass sollte genügen.
Andererseits: Wer weiß, ob die Lehrerin es nur angedroht hat, aber dann doch nicht durchsetzt.
Am besten Du wartest den heutigen Tag mal ab. Sollte sie wieder aufgrund der Reinigungsarbeiten später kommen würde ich mich umgehend mit der Lehrerin in Verbindung setzen.
Grüße
millefleurs
Re: Als Strafe länger bleiben? 1. Schuljahr?
Antwort von liha am 28.04.2010, 13:34 Uhr
Nachsitzen, ohne den eltern bescheid zu sagen geht gar nicht!
Ich hätte mir auch Sorgen gemacht und ich hätte auch nicht gewollt, dass meine Tochter ganz alleine nach Hause geht. Sie gehen immer zu mehreren und die wären ja dann weg gewesen.
Die Lehrerin hätte dir zumindest bescheid sagen müssen.
Und zwei Wochen finde ich auch übertrieben, zumindest wenn es kein "Widerholungsfall" ist..
Re: Als Strafe länger bleiben? 1. Schuljahr?
Antwort von Schnitte78 am 28.04.2010, 14:01 Uhr
zwei Wochen ist zuviel. Ich würde sofort ein Gespräch mit ihr suchen.
nein!
Antwort von Miolilo am 28.04.2010, 17:03 Uhr
"Soll ich mich mal beschweren?"
Nein, du sollst dich nicht beschweren!
Du darfst aber gerne mal zur Lehrerin gehen und diesen Punkt thematisieren!
Mio
Re: Als Strafe länger bleiben? 1. Schuljahr?
Antwort von Carmar am 28.04.2010, 23:32 Uhr
Ist Kinderarbeit bei euch an der Schule erlaubt?
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