10 - 13 ...
 

10 - 13 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mutti6 am 08.09.2017, 14:12 Uhr

Ich kenne das halt nur so...aber ist ja eigentl. logisch

Die Hausratversicherung übernimmt nur bei Diebstahl (schade, dass das Instrument nicht gestohlen wurde), das Instrument war für diese Art von Instrument schon recht günstig, also nicht hochpreisig, wie hier oft gemunkelt, eine Versicherung für das Instrument hätte 1/3 des Kaufpreises gekostet, steht also in keinem Verhältnis.
Da kein Täter bekannt ist, kann dessen Haftpflichtversicherung auch nicht eintreten, die eigene Haftpflichtversicherung tritt natürlich auch nicht ein, weil es ja kein Haftpflichtschaden ist, der durch den Instrumentenbesitzer verursacht wurde.
Das wurde alles schon überlegt.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt würden sicherlich in etwa den Kosten für ein neues Instrument entsprechen, da die Rechtsschutzversicherung auch eine Eigenbeteiligung hat.
Wird wohl auf eine Klassensammlung hinaus laufen, dennoch wäre es interessant gewesen, zu erfahren, ob es noch irgendwo eine Möglichkeit gibt.
Danke für die vielen Ideen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum 10 - 13 ...
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.