Geschrieben von HaJa am 29.09.2012, 19:26 Uhr |
Fahrtkosten Schulweg
Hallo!
Seit ein paar Wochen geht meine Tochter nun auf ein Gymnasium ausserhalb des Landkreises in dem wir wohnen. Sie ist bis jetzt das erste und einzige Kind aus unserem Wohnort die dort hin geht. Wochenlang habe ich rumtelefoniert um herauszufinden, ob sie dort überhaupt so einfach die Schule besuchen darf oder ob man eine Genehmigung braucht, da dieses Schule nicht im Einzugsgebiet liegt (keine Busverbindung, obwohl der Weg nur halb so lang ist wie die Schulen die von ihren Freundinnen besucht werden). Da unser Ort zu einem Schulbezirk einer Oberschule gehört (ohne Gymn.) kann ich für mein Kind eine Schule frei wählen, auch ausserhalb des Landkreises. Die Anmeldung war ganz einfach. Nun befördern wir sie jeden Tag selber hin und zurück. Jetzt ist meine Frage, ob es irgendwie die Möglichkeit gibt, die Fahrtkosten steuerlich abzusetzten oder erstattet zu bekommen.
Etwas kompliziert, aber vielleicht kann mir jemand darauf antworten.
LG
Mucki
Re: Fahrtkosten Schulweg
Antwort von dhana am 29.09.2012, 19:56 Uhr
Hallo,
die Regelung ist wieder Bundeslandabhängig.
Für Bayern - es muss nur der Schulweg zu nächstgelegenen geeigneten Schule bezahlt werden (bzw. Sprengelschule) - sollten man warum auch immer eine andere Schule wählen bekommt man nichts - nicht mal die Fahrtkosten die man hätte, wenn man die nächstgelegene Schule gewählt hätte.
Wir haben das für unseren Sohn gerade durchgeboxt - weil bei ihm die Sprengelschule nicht geeignet war (keine Integrativklasse) und auch keine Vorraussetzungen schaffen konnte. Wir haben sogar die Unterstützung vom Direktor bekommen, weil er ihn wirklich keine geeignete Beschulung bieten konnte. So das er jetzt auf eine zwar nähere Schule geht, aber halt nicht die Sprengelschule... und die Buskosten durchsetzen war ein ziemlicher Aufwand, musste aber dann doch bezahlt werden.
Aber das sind Einzelfallentscheidungen - einfach direkt mit dem zuständigen vom Landratsamt/Rathaus reden.... damit hab ich bisher die Besten Erfahrungen gemacht... direkter Kontakt und freundlich bleiben, dann geht vieles was eigentlich nicht geht.
Gruß Dhana
Re: @dhana
Antwort von KKM am 29.09.2012, 21:01 Uhr
Meine Tochter besucht eine Schule, die nicht die am nächsten liegende Schule ist.
Die Differenz der Fahrtkosten zwischen der nächst gelegenen und der tatsächlich besuchten Schule muss von mir privat getragen werden.
Diese Kosten habe ich im letzten Jahr versucht, bei der Einkommensteuererklärung anzusetzen - wurde abgelehnt :-(
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