Geschrieben von Julie am 30.01.2015, 21:07 Uhr |
Das Halbjahreszeugnis ist kein Verwaltungsakt
Es regelt nichts - wie jemand anderer schon geschrieben hat. (Das ist nur in den Bundesländern mit bindender Grundschulempfehlung anders.)
Deswegen haben Halbjahreszeugnisse auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Formell Widerspruch einlegen kannst du also schon mal nicht.
Und auch beim Versetzungszeugnis kann man nur die Nichtversetzung anfechten - nicht aber einzelne Noten.
Mit der Unterschrift bestätigst du auch nur die Kenntnisnahme und nicht - wie landläufig gerne behauptet wird - dass du mit dem Zeugnis einverstanden bist. Deine Meinung dazu ist nämlich egal - zumindest rechtlich gesehen.
Wenn das jetzt das erste Zeugnis nach dem Schulformwechsel war, würde ich das Zeugnis unterschreiben (zur Kenntnis genommen hast du es ja - es nicht zu unterschreiben ist ein bisschen kindisch) und am Montag versuchen, mit dem betroffenen Lehrer ein Gespräch zu führen oder zumindest einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
Dass führt meistens weiter.
- wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 12:51
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - Juniorsma 30.01.15, 12:54
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - seevetaler 30.01.15, 12:59
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 13:15
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - Juniorsma 30.01.15, 13:22
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 13:31
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - seevetaler 30.01.15, 13:46
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 14:04
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - seevetaler 30.01.15, 13:46
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 13:31
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - Juniorsma 30.01.15, 13:22
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- Re: wie geht man vor, wenn man mit - 2auseinemholz 30.01.15, 14:05
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 14:20
- an 2auseinemholz - krummenau 30.01.15, 22:36
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - Mutti69 30.01.15, 14:07
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 14:21
- WARUM? - ungewohnt 30.01.15, 17:04
- Re: WARUM? - sun1024 30.01.15, 18:51
- In Bayern z.B. gibt es zum Halbjahr keinen blauen Brief. - Sodapop 30.01.15, 18:55
- Re: In Bayern z.B. gibt es zum Halbjahr keinen blauen Brief. - Hase67 31.01.15, 8:54
- WARUM? - ungewohnt 30.01.15, 17:04
- Re: wie geht man vor, wenn man mit - dkteufelchen 30.01.15, 14:21
- Das Halbjahreszeugnis ist kein Verwaltungsakt - Julie 30.01.15, 21:07
- Auf jeden Fall würde ICH das nicht mit dem Lehrer klären, sondern ich würde MEIN KIND - shokocrosy 01.02.15, 15:42
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