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Geschrieben von Julie am 30.01.2015, 21:07 Uhr

Das Halbjahreszeugnis ist kein Verwaltungsakt

Es regelt nichts - wie jemand anderer schon geschrieben hat. (Das ist nur in den Bundesländern mit bindender Grundschulempfehlung anders.)
Deswegen haben Halbjahreszeugnisse auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Formell Widerspruch einlegen kannst du also schon mal nicht.
Und auch beim Versetzungszeugnis kann man nur die Nichtversetzung anfechten - nicht aber einzelne Noten.

Mit der Unterschrift bestätigst du auch nur die Kenntnisnahme und nicht - wie landläufig gerne behauptet wird - dass du mit dem Zeugnis einverstanden bist. Deine Meinung dazu ist nämlich egal - zumindest rechtlich gesehen.
Wenn das jetzt das erste Zeugnis nach dem Schulformwechsel war, würde ich das Zeugnis unterschreiben (zur Kenntnis genommen hast du es ja - es nicht zu unterschreiben ist ein bisschen kindisch) und am Montag versuchen, mit dem betroffenen Lehrer ein Gespräch zu führen oder zumindest einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
Dass führt meistens weiter.

 
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