Über 18 ...

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Geschrieben von AndreaL am 28.04.2017, 11:17 Uhr

Unterhalt volljähriger Sohn

Ein junger Erwachsener, der offenbar so klug ist, in einen anspruchsvollen beruflichen Bereich übergehen zu wollen, sollte mit einem Satz ja wohl Klarheit haben, dass der Unterhalt nicht ihm zum freien Verprassen zur Verfügung steht.

Ich finde es echt heftig, dass der junge Mann da offensichtlich ziemlich blöde ist oder sich blöde stellt.

Ich wäre ziemlich sauer und würde genau einmal noch zum klärenden und wohlwollenden Gespräch bitten. Danach bekäme er eine Rechnung, was er vom Unterhalt des Vaters ab dem 18. Geburtstag zu überweisen hat.

 
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