Über 18 ...

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Geschrieben von desireekk am 28.04.2017, 14:37 Uhr

Unterhalt volljähriger Sohn

Hallo,

ich habe hier den ähnlichen Fall. Kontakt zum Vater kaum, aber was ER sagt ist Gesetz...

Ab dem 18. Geb steht dem Kind der Untehalt direkt zu. Soweit OK.
Dann wird der Unterhalt auch aus deinem Einkommen und dem des KV nach Einkommen anteilig angerechnet. Ggf. musst Du "Unterhalt" von deinem Mann fordern um dein eigenes Einkommen zu erhöhen.

So dann: Du kannst Deinen Unterhalt immer noch in Naturalien ableisten.

Ich würde mich mal mit dem Junior hinsetzen und eine Kostenrechnung aufmachen was denn monatlich für ihn so anfällt. Inkl. Autokosten, (inkl. Abschreibung!), Versicherungen, Strom, Gas Wasser, Müll, etc.

Zudem würd eich auch mehr "Eigenversorgung" eindfordern wenn er meint dass er alles "alleine" verbraten kann.
Waschen, bügeln, etc. gibt es dann eben nicht mehr und ggf. wird áuch das Auto nicht mehr drin sein, Benzin und Reparaturen, Reifen, etc. schon dreimal nicht.

Ich weiß wie ungern man seinen Junior so in die Zange nimmt, aber ich mache das auch grad durch.... nur geht es bei uns um zusätzliche ca. 20-30.000 EUR Ausbildungskoten pro Jahr...

Die jungen erwachsenen wollen sooo groß sein und alles" alleine " machen... wie damals als sie 2 Jahre alt waren...Nur jetzt darf er... und muss dann eben selbst sehen, wie er klarkommt.
OHNE Auto...

LG

D

 
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