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Geschrieben von Alexa1978 am 07.12.2014, 12:39 Uhr

Jugendschutzgesetz

Bei uns heißt es: Mit 14 Jahren von 5 bis 21 Uhr und zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 23 Uhr. Viel schlimmer finde ich: Ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung. Jugendliche werden auf der Straße von der Polizei aufgegriffen.

Mein Sohn wird im März 15 und dürfte von mir aus bis max. 19/20 Uhr auf die Straße/Lokale. ... Seine Freunde kennt er aus der Schule oder aus der Nachbarschaft. Hier haben die Jugendlichen und Eltern zumindest ähnliche Einstellungen, was das Ausgehen anbelangt.

 
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