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Geschrieben von TantePolly am 06.12.2014, 20:15 Uhr

14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Hallo,

ich bin ratlos. Unsere fast 15 jährige Tochter muss um 22:00 Uhr zu Hause sein. Unter der Woche kein Problem, da geht sie sowieso nie aus. Neuerdings dürfen ihre zum Teil 1 Jahr jüngeren Freundinnen alle (alle! wir kennen die Eltern) bis 23 - oder sogar 24:00 Uhr ausgehen. Und zwar nicht in die Disco, Jugendzentrum o.ä. mit festem Ort (wäre ja auch verboten) sondern einfach so abhängen in der Stadtmitte - sonst wo..
Oft wird dann im Anschluss bei einer Freundin übernachtet (wechselnd). Wenn unsere Tochter um 22:00 Uhr zuhause sein muss, ist sie komplett außen vor.
Was soll ich tun?
Ich verstehe die Eltern nicht, kanns aber nicht ändern. Ich würde es vielleicht verstehen wenn es zumindest Sommer wäre, aber so...

Danke für Tipps.

 
27 Antworten:

Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von Tweety2014 am 06.12.2014, 20:19 Uhr

Ich gehe jetzt mal von mir aus mit 14/15 musste ich um 19/20 ugr zuhause sein.
und ich würde es nicht erlauben solange draussen zu bleiben in dem alter.

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Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von liebesblind am 06.12.2014, 20:58 Uhr

Was für tipps möchtest du haben ?

Es ist dein Kind, also gelten deine Regeln.

Für MICH wäre es undenkbar, meine 14-jährige Tochter so lange außer Haus zu wissen.

Überlege und entscheide du / ihr, was ihr / du wollt.
Dann setze das durch. Egal, was andere machen, wollen, dürfen.

Meine 15-Jährige hier käme nicht auf die Idee, das überhaupt zu fordern. Aber wenn, dann würde ich mich sehr innig mit ihr auseinander setzen :-)
und gerne die Folgen tragen, besprechen.

Alles Gute.

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Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.12.2014, 21:14 Uhr

Vielleicht ein Kompromiss? Einmal im Monat darf sie oder so?

Mein 13jähriger darf deutlich länger wegbleiben. Natürlich nicht, wenn am nächsten Tag Schule ist, und auch nicht jeden Freitag und jeden Samstag (den Anspruch hat er nicht - da müßte man dann evtl. drüber reden), aber ein bis zwei Mal im Monat bleibt er entweder bis 23/24 Uhr weg oder übernachtet in der Pfadfinder-Hütte (was ebenfalls bedeutet, daß die ganze Gruppe so spät unterwegs ist).

Wichtiger als die Zeit finde ich ja immer, mit wem und wo die Kinder unterwegs sind. Das große Kind war fast ausschließlich bei FreundInnen abends - da konnte ich gut großzügig sein mit der Zeit. Aber auch, wenn sie unterwegs war - im Zweifel war es mir lieber, die fährt mit einer Freundin zusammen um 23 Uhr nach Hause als um 22 Uhr alleine. Deswegen war das mit den festen Zeiten immer so eine Sache, oft wurde dann doch verhandelt. Dann allerdings war es mir sehr wichtig, daß das Ergebnis der Verhandlungen auch eingehalten wurde.

Das Herumhängen in der Stadt würde mich möglicherweise stören, meistens bedeutet das nichts Gutes. Aber auch das hat nur bedingt was mit der Zeit zu tun, das finde ich auch um 22 Uhr unerfreulich. Was sind denn das für Mädel, mit denen sie da unterwegs ist? Bist Du mit denen ganz grundsätzlich einverstanden?

Wenn reihum übernachtet wird - bei Euch nie? Warum?

Könntest Du der Gruppe denn "Asyl" gewähren? Wäre es für Dich okay, wenn die Clique bei Euch (im Zimmer Deiner Tochter - eher nicht auf dem Wohnzimmersofa) abhängt? Was wäre denn überhaupt die Alternative? Gibt es gar keine Orte, wo man sich in dem Alter abends mal treffen kann? (In einem Jugendtreff dürfte man das übrigens auch mit 14 bis nach 22 Uhr.)

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Rein aus Interesse: Ist das rechtlich gedeckt?

Antwort von Lauch1 am 06.12.2014, 21:49 Uhr

Mit 14 bis 24.00 ohne erwachsene Begleitung kommt mir sehr spät vor. Bei uns ist das je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, hier gilt mit 14 Jahren bis maximal 21.00 (auch nur wenn es die Eltern ausdrücklich erlauben, Rechtsanspruch des Jugendlichen gibt es keinen).

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Re: Es gibt keine allgemeine nächtliche Ausgangssperre für junge Menschen

Antwort von Franke am 06.12.2014, 23:21 Uhr

Nur Lokale und Diskotheken müssen sie am späteren Abend verlassen.

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Re: Es gibt keine allgemeine nächtliche Ausgangssperre für junge Menschen

Antwort von Lauch1 am 06.12.2014, 23:36 Uhr

Wirklich? Darf man als 14jährige ohne erwachsene Begleitung Nachts unterwegs sein, solange man in keinem Lokal ist?

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Ja

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.12.2014, 23:39 Uhr

Darf man

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Re: Ja

Antwort von Lauch1 am 06.12.2014, 23:46 Uhr

Um das AP zu besntworten:
Stadtmitte würde ich nicht erlauben (kann ich mir jetzt im Dezember auch nicht ohne Lokalbesuch vorstellen).
Am Wochenende dürfen natürlich Freunde/Freundinnen bei uns übernachten oder die Kinder übernachten auswärts. Und bleiben lange auf.
Kind 1 ist 14, Kind 2 12.

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Re: in dem alter

Antwort von HellsinkiLove am 07.12.2014, 6:13 Uhr

gabs das bei uns nicht (wurde allerdings auch nicht gefordert).

rein gesetzlich gesehen geht das schon nicht.eine minderjährige 14 oder 15 jährige gehört nich um mitternacht irgendwo auf der strasse abhängend.

da hätte ich auch nciht diskutieren lassen mit mir.punkt

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Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von Mutti69 am 07.12.2014, 8:32 Uhr

Ich stolper - aufgrund eines Fehlklicks - mal ins Forum rein...

Ich persönlich könnte mir nicht vorstellen mein Kind mit 14 solange raus zu lassen.
Dass da aber die Gefahr droht, sozial ins Abseits zu geraten, sehe ich auch!

Ich würde vielleicht versuchen einmal im Monat ein Rahmenprogramm vorzugeben. Also z.B., bis 22 Uhr gehen die Mädels raus und dann alle Mann (Mädchen) ab zu euch nach Hause und mit DVD und Chips, ein paar Decken am Boden eine Übernachtungsparty machen?

Und ich würde versuchen unter Tag mehr interessante Aktivitäten anzubieten. Also mit 2 oder 3 Freundinnen zum Schlittschuhlaufen oder ähnliches, damit sie weiter interessant und integriert bleibt.
Selbstbewußtsein stärken, die Kinder unabhängig machen von der Meinung der Horde ist immer Thema, das braucht man wohl nicht explizit aufführen?!

LG

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Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von kravallie am 07.12.2014, 9:04 Uhr

ich bin selbst sehr streng erzogen worden, ich weiß daß ich an meinem 17. geburtstag ausnahmsweise bis 23 uhr wegbleiben durfte und habe das an mein großes kind weitergegeben. abhängen in der stadt oder auch auf dem land gab es nicht, das ist ja ungemütlich. wir haben uns immer an die gesetzlichen zeiten gehalten, bzw an den sbahnfahrplan, wenn eine andere mutter gefahren ist, habe ich das auch mal nach deren wahl verlängert.
es gab zwar oft diskussionen, aber ich denke, dass sich kind1 so ganz wohl und aufgehoben gefühlt hat.
das sagte sie zumindest ehrlicherweise, als ich in riesensorge die polizei alarmierte, der geneigte leser erinnert sich vielleicht.

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Re: Es gibt keine allgemeine nächtliche Ausgangssperre für junge Menschen

Antwort von Schnecke71 am 07.12.2014, 9:26 Uhr

Hier gilt das Jugend schutz gesetz.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Also es geht schon in vielen Fällen ohne Probleme für Eltern und Kind aus.
Das Kind meiner Freundin wurde erwischt - außerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens - und durfte vom Vater vom Revier abgeholt werden.

Unsere Richtlinie war und ist das Gesetz. Wenn es erlaubt ist, haben wir eine Diskussionsbasis, wenn es verboten ist, wird nicht mal drüber diskutiert.

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Jugendschutzgesetz

Antwort von Alexa1978 am 07.12.2014, 12:39 Uhr

Bei uns heißt es: Mit 14 Jahren von 5 bis 21 Uhr und zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 23 Uhr. Viel schlimmer finde ich: Ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung. Jugendliche werden auf der Straße von der Polizei aufgegriffen.

Mein Sohn wird im März 15 und dürfte von mir aus bis max. 19/20 Uhr auf die Straße/Lokale. ... Seine Freunde kennt er aus der Schule oder aus der Nachbarschaft. Hier haben die Jugendlichen und Eltern zumindest ähnliche Einstellungen, was das Ausgehen anbelangt.

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Das Jugendschutzgesetz sollte man vielleicht mal lesen...

Antwort von sun1024 am 07.12.2014, 13:40 Uhr

... denn im allgemeinen JuSchG steht nichts zu "Ausgangssperren" für Jugendliche drin.
Es gibt lediglich Einschränkungen beim Besuch von Gaststätten, Kinos, Konzerten, Verantstaltungen... siehe http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Unter freiem Himmel (in der Öffentlichkeit, auf der Straße, im Wald usw.) und bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zeitlichen Einschränkungen per Gesetz.

Aber zur Ausgangsfrage:
Mir käme es vor allem drauf an, mit wem und wo sie da so rumhängen, und ob sie sicher nach Hause kommen.
Wenn mir das okay vorkommt, dann würde ich auch mal erlauben, dass sie so lange unterwegs sind.
Den Vorschlag, dass ab und zu mal eine Übernachtungsaktion bei euch ist, mit alternativem Programm als "draußen rumhängen", finde ich auch gut. Vielleicht haben sie ja Spaß dran, mal zusammen zu kochen, zu backen, alkoholfreie Cocktails zu mixen, DVDs zu gucken, oder sowas.

LG sun

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Re: Das Jugendschutzgesetz sollte man vielleicht mal lesen...

Antwort von kravallie am 07.12.2014, 13:57 Uhr

man kann das juschug auch lesen, verstehen und trotzdem die ausgangszeiten nach diesen richtlinien festlegen.

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Setz Dich doch mal mit den Eltern in Kontakt und frag nach,

Antwort von Sodapop am 07.12.2014, 14:25 Uhr

ob das wirklich so ist.

Ansonsten würde ich allerdings hart bleiben. Mit 14 Jahren kann man ja im Sommer gerne noch ab und an bis 22.00 Uhr in der näheren Umgebung zusammen sitzen.

Aber ansonsten wäre hier spätestens um 20:00 Uhr Schluß aus dem einfachen Grund: Um 20.00 Uhr schließen hier die Geschäfte und die Straßen leeren sich. Es wäre mir zu gefährlich. Und es gäbe auch überhaupt kein Grund in dem Alter so rum zu strawanzen.

Grüße
Sodapop

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Danke

Antwort von TantePolly am 07.12.2014, 15:11 Uhr

Hallo,

danke euch allen!! Ja, sie hängen wirklich rum - in einiger riesigen Clique, die zum größten Teil aus Jungs besteht, die wirklich viel Quatsch im Kopf haben. Ihre besten Freundinnen sind ein paar Mädchen, wie geschrieben - so alt wie sie- auch jünger. Wir haben es kontrolliert, sie werden erst um 0:00 Uhr von einer der Mütter abgeholt, die das scheinbar etwas locker sieht - ob wirklich alle anderen Eltern wissen, dass es 0:00 ist und nicht wenigestens 23:00 Uhr muss ich mal vorsichtig checken. Aber 23:00 Uhr ist sicher ok für alle. Das weiß ich.
Mit DVD etc. und Übernachtungs"party" ist dem ganzen nicht beizukommen, das ist normal für sie und sie wollen Party mit den Jungs. Meine Tochter halte ich für außerordentlich vernünftig. Sie wäre auch mit 22:00 Uhr zufrieden und versteht diese Entwicklung auch nicht. Aber als einzige nicht mitgehen ist auch doof. Das Ganze verbieten und auf einen anderen Freundeskreis hoffen, werde ich nicht tun. Meine Tochter ist wirklich glücklich und fröhlich mit ihrem Leben. Sie erzählt uns sehr viel, macht ihre Schule alleine und gut und hat viele Hobbies wie Musikinstrument etc. Da ist es mir 1000 mal lieber, sie hängt ab, als dass sie keine Clique hat und samstags vorm Fernseher sitzt. Schlimmer als meine Jugend kanns kaum werden - das habe ich zum Glück nicht vergessen.
Dann werde ich wohl mal nach einem Kompromiss schauen, aber das vor allem jetzt im Winter unterbinden mit der Zeit nach 22:00 Uhr. Im Sommer ist sie dann schon 15 - mal sehen, dann gibts halt Ausnahmen.
Ist aber wirklich ne blöde Situation. Wir waren die ganze Zeit zufrieden damit, dass alles ohne Vorschriften läuft und alles für uns alle ok ist - dann entwickelt sich das von heute auf morgen so...
Nochmal danke!

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Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von kevome* am 07.12.2014, 21:18 Uhr

Ich habe gerade meinen fast 14 jährigen Sohn gefragt, der eigentlich fast nie Abends weg geht, ob Freunde/Klassenkameraden am Wochenende überhaupt unterwegs sind bzw. wie lange die weg dürfen.

Seine Antwort war ein Verweis auf das Jugendschutzgesetz, dass sie doch noch zu jung sind und nur rumhängen wäre doch öde.

Er übernachtet in der Regel einmal pro Woche beim Freund oder dieser bei uns (nicht unbedingt am Wochenende). Da sind sie um 19:00 zum Essen zu Hause und 22:00 ist Schlafenszeit. Bei irgendwelchen Sportveranstaltungen, wo auch die Mädels dabei sind, hole ich um 21:00 ab.

Darüber hinaus gabe es noch keinerlei Diskussionen abends unterwegs zu sein, was offensichtlich aber bei allen Freunden/Klassenkameraden genauso ist.

Ich finde 14 auch noch deutlich zu früh für derartige Unternehmungen und bin froh, dass mein Sohn es offensichtlich genauso sieht.

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Re: 14-jährige - Clique muss am Wochenende erst um 23- 24:00 Uhr zu Hause sein

Antwort von Hase67 am 08.12.2014, 12:32 Uhr

Meine Tochter ist ein bisschen ünger als deine, und ich unterscheide ziemlich stark, wann ich zeitliche Grenzen setze. Wenn sie bei Freundinnen, bei der Tanzschulparty oder (wie am Samstag) auf einer Geburtstagsfeier ist, darf sie auch mal bis nach Mitternacht bleiben, vorausgesetzt, ich kann sie abholen, sie wird gebracht oder sie kann übernachten.

Mich würde eher das "Abhängen in der Stadtmitte" stören - wir leben zwar in einer tagsüber recht beschaulichen Stadt, aber spätabends am Wochenende ist davon mit zunehmendem Alkoholpegel nicht mehr viel zu merken - dafür sind Minderjährige definitiv noch zu jung, meine Tochter würde sich da auch unwohl fühlen, obwohl sie sonst nicht auf den Mund gefallen ist.

Aber ich verstehe dein Dilemma - wenn die ganze Clique dabei ist, ist es natürlich schwierig, das so ganz strikt zu verbieten...

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... und warum werden dann Jugendliche von der Polizei aufgegriffen und ...

Antwort von Alexa1978 am 08.12.2014, 12:45 Uhr

... Anzeigen geschrieben?

Vielleicht bundeslandabhängig?

Neulich: 15-jährige nach Abi-Feier auf der Straße vor Lokalität aufgegriffen (hat auf Mitfahrgelegenheit gewartet !!) und hat gleich drei Anzeigen bekommen. 1.) nach 24 Uhr, 2.) rauchend und 3.) ohne Ausweis

Alles, was nicht im Gesetzt steht, stellt also keine Grundlage dar?

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Re: ... und warum werden dann Jugendliche von der Polizei aufgegriffen und ...

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.12.2014, 13:28 Uhr

Den letzten Satz verstehe ich nicht.

Erstens dürfen Jugendliche nicht rauchen und zweitens ist ein Ausweis mitzuführen. Nach 24 Uhr - hmm...

Natürlich kann die Polizei "herrenlose" Kinder/Jugendliche mitten in der Nacht aufgreifen und mal freundlich fragen, ob die Eltern wissen, wo sie sich herumtreiben. Wenn die Jugendlichen auch noch tatsächlich Gesetze übertreten indem sie rauchen und/oder trinken, dann um so mehr. Aber es ist nicht grundsätzlich verboten, daß Kinder oder Jugendliche sich nachts im Freien befinden. Solange sie nichts tun....

Nur: Genau das würde ich bezweifeln, weswegen ich Herumlungern auf der Straße generell nicht so klasse finde. Was macht man denn da? Kann mir keiner erzählen, daß man nur dasteht und sich (leise! - es gibt ja auch noch den Tatbestand der nächtlichen Ruhestörung) unterhält. Alle Alternativen (Krach machen, Leute anpöbeln, Trinken, Rauchen...) sind aber erstens unerfreulich und zweitens zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

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Ausweispflicht tatsächlich schon ab 15?

Antwort von Petra28 am 08.12.2014, 13:39 Uhr

Die nette Dame vom hiesigen Bürgeramt sagte was von "Ausweispflicht ab 16" und "bei abgelaufenem Personalausweis erst ab einem Jahr Strafe"...

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Stimmt

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.12.2014, 13:45 Uhr

Aber dennoch ein Grund, sie auf die Wache mitzunehmen - zur Feststellung der Personalien.

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Re: Zumal man ohne Ausweis ja auch nicht wissen kann,

Antwort von Franke am 08.12.2014, 17:30 Uhr

ob sie schon alt genug ist für Ausweispflicht.

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Re: 15-jährige nach Abi-Feier?

Antwort von Franke am 08.12.2014, 17:48 Uhr

Ihr eigenes Abitur?



1.) nach 24 Uhr - Sicher, dass sie "eine Anzeige bekommen" hat? Dass sich die Polizei das durchaus mal näher anschauen sollte, wenn sie ein so junges Mädchen mitten in der Nacht ohne Eltern irgendwo antrifft, wird wohl Konsens sein.

2.) rauchend - Ist erst ab 18 gestattet.

3.) ohne Ausweis - Auch hier die Frage: Sicher "eine Anzeige bekommen"? Für die Feststellung von Alter und Identität mussten sie sie wohl mitnehmen auf die Wache.

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Erinnert mich ein wenig an Sheldon:

Antwort von Petra28 am 08.12.2014, 19:04 Uhr

"Mit 16, als ich das Jahr in Heidelberg war."
Rückfrage: "Als Student?"
Antwort: "Als Gastprofessor."

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Re: Zumal man ohne Ausweis ja auch nicht wissen kann,

Antwort von IngeA am 09.12.2014, 18:33 Uhr

Ausweispflicht heißt auch nur, dass ich einen Personalausweis oder Reisepass BESITZEN muss, ich muss ihn nicht mitführen. Wenn ich ihn nicht dabei habe, hat das natürlich die unerfreuliche Konsequenz, dass meine Personalien anders erhoben werden müssen, nämlich auf der Wache oder indem mich die Beamten nach Hause begleiten und sich da den Ausweis vorlegen lassen.

LG Inge

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