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Geschrieben von sun1024 am 07.12.2014, 13:40 Uhr

Das Jugendschutzgesetz sollte man vielleicht mal lesen...

... denn im allgemeinen JuSchG steht nichts zu "Ausgangssperren" für Jugendliche drin.
Es gibt lediglich Einschränkungen beim Besuch von Gaststätten, Kinos, Konzerten, Verantstaltungen... siehe http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Unter freiem Himmel (in der Öffentlichkeit, auf der Straße, im Wald usw.) und bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zeitlichen Einschränkungen per Gesetz.

Aber zur Ausgangsfrage:
Mir käme es vor allem drauf an, mit wem und wo sie da so rumhängen, und ob sie sicher nach Hause kommen.
Wenn mir das okay vorkommt, dann würde ich auch mal erlauben, dass sie so lange unterwegs sind.
Den Vorschlag, dass ab und zu mal eine Übernachtungsaktion bei euch ist, mit alternativem Programm als "draußen rumhängen", finde ich auch gut. Vielleicht haben sie ja Spaß dran, mal zusammen zu kochen, zu backen, alkoholfreie Cocktails zu mixen, DVDs zu gucken, oder sowas.

LG sun

 
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