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Geschrieben von Schnecke71 am 07.12.2014, 9:26 Uhr

Es gibt keine allgemeine nächtliche Ausgangssperre für junge Menschen

Hier gilt das Jugend schutz gesetz.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Also es geht schon in vielen Fällen ohne Probleme für Eltern und Kind aus.
Das Kind meiner Freundin wurde erwischt - außerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens - und durfte vom Vater vom Revier abgeholt werden.

Unsere Richtlinie war und ist das Gesetz. Wenn es erlaubt ist, haben wir eine Diskussionsbasis, wenn es verboten ist, wird nicht mal drüber diskutiert.

 
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