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Geschrieben von lisi3 am 09.06.2015, 9:58 Uhr

Frage zu mündlichen Noten

Hallo,
habt ihr schon mal erlebt, dass mündliche Noten überhaupt nicht in die Zeugnisnote einfließen?
Bei uns geht es um Physik 9. Klasse, die halbe Klasse hat die letzte Arbeit 4 oder schlechter geschrieben. Die Arbeit wird zwar nachgeschrieben, aber uns flatterte gestern ein Zettel ins Haus, dass sollte die Arbeit mit einer schlechten 4, oder schlechter bewertet werden eine negative Zeugnisnote droht. Dieses Schreiben hat laut meinem Sohn jeder bekommen bei der ursprünglichen Arbeit eine 4 oder schlechter hatte.
Mündliche Noten sind ihnen bisher noch nie bekannt gegeben worden und gäbe es laut Lehrer auch nicht.
Nach insgesamt fast 20 Schuljahren meiner Söhne, bringt mich eigentlich so schnell nichts mehr aus der Ruhe, aber das wundert mich schon.
Kennt ihr so etwas?

 
11 Antworten:

Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von Salkinila am 09.06.2015, 10:23 Uhr

Hallo,
Nein, den Fall, dass mündliche Noten nicht zählen, kenne ich nicht. Eher das Gegenteil - mein Sohn hatte mal einen Lehrer in einem Nebenfach, bei dem nur die mündliche Note zählte. Sehr zum Nachteil meines Kindes, das sehr still ist - und sich dann auch gefragt hat, warum er für die schriftlichen Tests überhaupt lernt...
In unserem Bundesland (RLP) muss es mündliche Noten zumindest geben, wie der Lehrer die dann letztendlich wertet fällt eh unter seinen pädagogischen Spielraum.

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von Felizia7 am 09.06.2015, 13:33 Uhr

Sorry, das ist Quatsch, dass mündliche Noten nicht zählen. Hier in Hessen zählt die mündliche Note (in die Mitarbeit im Unterricht, Hausaufgaben, Referate einfließt) in den Nebenfächer (und das sind Physik, Chemie, Bio) 70%. D.h. bezüglich der Notengebung haben weniger scheue Schüler einen Vorteil gegenüber zurückhaltenden (die wiederum gerade in den naturwissenschaftlichen Fächern begabter sind, das aber oft nur schriftlich ausdrücken können).

In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein, aber mindestens 60%, weil das in Nebenfächern immer so ist.

Das ist auch Quatsch, wenn der Lehrer sagt, dass es keine mündliche Note gibt. Der Lehrer hat dem Schüler mindestens einmal pro ein halbes Jahr die mündliche Bewertung mitzuteilen.

Den Lehrer kontaktieren! Oder wenn es ein einziges Problemfach ist (d.h. in keinem anderen droht eine 5), einfach sein lassen. Für Versetzung reicht es dann auch so.

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von Häckse am 09.06.2015, 15:28 Uhr

Felizia, woher weißt Du, dass das Quatsch ist? Wenn der Lehrer keine mündlichen Noten verteilt hat, hat er keine verteilt. Wenn die Benachrichtigungen allein auf der Grundlage des Tests erfolgt sind, hat er offenbar nicht vor, den Test mit maximal 40% zu werten.

Damit bewegt er sich zwar nicht im Rahmen der Richtlinien (vermute ich mal, von allen Bundesländern weiß ich das nun nicht exakt, aber so ist das wohl nirgendwo vorgesehen), aber solange sich keiner dagegen wehrt, würde ich nicht in Abrede stellen, dass er es so handhabt.

Wir haben das hier auch erstmals. Der Lehrer (Technik, Informatik und Chemie) ist ein wenig "verpeilt", so eine Art zerstreutes Genie.. Es zählen die Tests und in Chemie die Mappe. Ich habe den nachhaltigen Eindruck, dass er dies deshalb so handhabt, weil er die Kinder gar nicht namentlich kennt und daher keine mündlichen Noten geben kann.

In meiner Schulzeit kam das auch mal vor, in Physik. Der Unterrichtende war allerdings kein Lehrer, sondern ein Physiker, der wegen Lehrermangel ausgeholfen hat. Der hat sich wohl die Bewertung nicht so recht zugetraut.

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von lisi3 am 09.06.2015, 15:57 Uhr

Hier übrigens auch Hessen . Quatsch finde ich das auch. Aber er scheint es wirklich so zu handhaben. Hat er der Klasse auch so gesagt (die restliche Elternschaft grübelt noch, ob es ein Witz war). Mündliche Noten hat er wirklich bis jetzt noch nicht vergeben. Die Versetzung ist, wenn nichts Außergewöhnliches eintritt nicht gefährdet, deshalb lasse ich mich überraschen.

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von tigger3 am 09.06.2015, 15:58 Uhr

hi
was heisst denn arbeit in physik? in der 9.klasse kann das ja nur ein nebenfach sein, da werden ja höchstens tests geschrieben und keine arbeit. ein test zählt für eine max. zwei stunden der mündl. mitarbeit.
hatte den fall, kind schreibt eine eins im test und bekommt eine drei auf dem zeugniss, erklärung der lehrerin "der test ist nur eine teilnote und ersetzt die mitarbeit von max. zwei stunden".
würde rücksprache mit dem lehrer halten und auf einer erlärung bestehen. in seinem "schlauen heftchen" sollte ja mehr als nur eine note stehen.
lg

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von lisi3 am 09.06.2015, 16:20 Uhr

In welchem Bundesland wohnt ihr? Hier wird in jedem Nebenfach pro Halbjahr eine Arbeit geschrieben, normalerweise zählt sie ca. 40% der Zeugnisnote. Bei diesem Lehrer scheint das aber anders zu sein. Tests können so viele geschrieben werden, wie es der Lehrer für richtig hält.

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von *Aquilina* am 09.06.2015, 16:33 Uhr

Hallo,

bei uns zählt mündlich, ich glaube, es war, zu 40%.

Es gibt regelmäßig mündliche Noten (pro Woche) für die Mitarbeit.

Die mündlichen Noten können hier die Zeugnisnoten sehr beeinflussen.

LG

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Re: Frage zu mündlichen Noten

Antwort von Loonis am 09.06.2015, 16:53 Uhr

Hier gibt es ca. alle 3 Monate mündliche Noten mitgeteilt...zählen hier 60-70%.

LG Loonis (aus HH)

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Re: es gibt verschiedene Gesetze und Richtlinien...

Antwort von Felizia7 am 09.06.2015, 17:51 Uhr

und nach einem mühsamen Durchforsten auf der Kultusminesterium-Seite wird man fündig.
Zudem ist der Lehrer verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres bzw. des Halbjahres seine Bewertungskriterien genau zu erläutern. Manche geben es sogar in Papierform.

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Re: es gibt verschiedene Gesetze und Richtlinien...

Antwort von Häckse am 09.06.2015, 18:45 Uhr

Das bestreitet ja keiner.

Wenn es ein Lehrer aber laut AP anders handhabt, kannst Du nicht wissen, ob er das macht oder nicht. Ich bezog Dein "Quatsch" auf die Darstellung der AP, und die kann durchaus zutreffend sein. Mein Sohn hat - wie schon geschrieben - auch so ein Exemplar. Und ich selber hatte vor 30 Jahren auch so eine Lehrkraft. Das hat auch damals schon den Richtlinien nicht entsprochen, hat aber kein Hahn nach gekräht.

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Re: "hat aber kein Hahn nach gekräht."

Antwort von Felizia7 am 09.06.2015, 22:31 Uhr

genau das wurde uns von einem Anwalt für Schulrecht bestätigt.
Er sagt ganz explizit: "Schule ist ein rechtsfreier Raum".
Das mussten wir erst einmal verdauen. D.h. so viel, dass es zwar Gesetze und Richtlinien gibt, Lehrer sich aber oft gar nicht daran halten. Sie wissen ja oft gar nicht vor deren Existenz. Weil sie ja bereits mit anderen Dingen völlig überfordert sind.
Und das Beste ist, dass wenn sich ein Lehrer an den § XX Abs. 1 nicht hält, steht im gleichen § XX Abs. 2 so etwa wie: versäumt die Lehrkraft der Verpflichtung im Abs. 1 nachzukommen, löst es keinerlei disziplinarischen Maßnahmen aus.
In anderen Berufen wird oft nach Haftung gekräht. Bei Lehrern aber alles gar kein Problem, nicht?

Und nun stellen wir uns diese Situation bezogen auf den Strassenverkehr vor.
Im §1 abs. 1 der Verkehrsordnung würde stehen: Alle Verkehrsteilnehmer halten sich an die Regeln. Im Abs. 2 steht dann: wenn sie es nicht tun, macht es auch nichts.
Wäre doch komisch nicht?
Aber im Lehrerbetrieb darf Schaden angerichtet werden. Und keiner "kräht" danach.
Weiter so!

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