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Geschrieben von Julie am 07.06.2015, 13:48 Uhr

es ging mir eigentlich um die Gesetzesgrundlage

Das kommt aufs Bundesland an.
Schulrecht ist immer noch Ländersache.
Im NRW-Schulrecht werden Beurlaubungen recht restriktiv gehandhabt.
Was der Schulleiter - in dessen Entscheidungskompetenz die Beurlaubung im Regelfall liegt - daraus macht, ist seine Sache.

 
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