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Geschrieben von Laufente123 am 18.11.2012, 15:19 Uhr

bis 18? Nein bis 25!

Leistungsverweigerer müssen von den Eltern bis 25 durchgezogen werden, nicht nur bis 18!
Nur so, ein kleiner Kommentar am Rande.
Servus
Laufente

 
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