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Geschrieben von excellence2 am 20.11.2016, 10:38 Uhr

Reklamation Sessel nach 1 Jahr abgelehnt da Ausstellungsstück

Der Hersteller muss laut Gesetz eine 2 jährige Gewährleistung bieten.
6 Monate nach dem Kauf greift die Beweislastumkehr, das heißt, ihr müsst dem Hersteller beweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand.

Hier könnt ihr auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Anderenfalls müsst ihr die Reparaturkosten tragen. Dies erfolgt aber immer erst nach einem Kostenvoranschlag durch die Firma.

Der Händler kann keine Reklamationen an den Hersteller ausschließen. Lasst euch da nicht über den Tisch ziehen. Notfalls immer mal selber mit dem Hersteller in Verbindung setzen und die Sachlage schildern.

Viel Erfolg und LG

 
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