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Geschrieben von Danyshope am 19.11.2016, 22:08 Uhr

Reklamation Sessel nach 1 Jahr abgelehnt da Ausstellungsstück

Meiner Meinung nach habt ihr da schlechte Karten.

Erstens müsst ihr jetzt beweisen das der Mangel beim Kauf bereits vorlag und zweitens, wenn nicht extra aufgeführt worden ist was von der Gewährleistung ausgeschlossen ist - nämlich zB die Sitzfläche - dann könnt ihr das eben schlecht beweisen. Zudem gilt das IMO als Gebrauchtkauf - da kann ich mich aber irren.

Fraglich ist ob der Hersteller eine freiwillige Garantie gibt - und die könnte evtl eben (noch) greifen.

 
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