Geschrieben von Hubbeldubbel am 02.12.2016, 10:25 Uhr |
Elterngeld nach Elternzeit
"In 2-3 Jahren"
Das wird dann nur der Mindestsatz 300€ + ggf. Geschwisterbonus.
Alle Monate nach dem 1. Lebensjahr der Zwillinge fließen mit 0 Euro in die Berechnung ein. Außer Du arbeitest Teilzeit in EZ.
EZ ist kein Gehalt und fließt weder im 1 noch 2 Jahr ein. Ausgeklammert und durch vorherigen Lohn ersetzt wird nur das 1. Jahr. Fürs gleiche EG müsstest Du jetzt also schon wieder schwanger sein.
- Elterngeld nach Elternzeit - MercSweety 27.11.16, 21:59
- Re: Elterngeld nach Elternzeit - Hailie 28.11.16, 10:34
- Re: Elterngeld nach Elternzeit - Hubbeldubbel 02.12.16, 10:25
Nochmal Stromanbieter , Kündigung
Reklamation Sessel nach 1 Jahr abgelehnt da Ausstellungsstück
Elterngeldberechnung bei SS während der Elternzeit (mit und ohne Bezüge)
Amazon
Bei welchem Stromanbieter seit ihr ?
Wie lange sind ausgedruckte Paketkleber DHL "haltbar"
Rentenplanung - ist da ein Denkfehler?
Die planung mit dem geld....
Elterngeld Plus - Vorteil für Steuererklärung?