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Geschrieben von Hubbeldubbel am 02.12.2016, 10:25 Uhr

Elterngeld nach Elternzeit

"In 2-3 Jahren"

Das wird dann nur der Mindestsatz 300€ + ggf. Geschwisterbonus.

Alle Monate nach dem 1. Lebensjahr der Zwillinge fließen mit 0 Euro in die Berechnung ein. Außer Du arbeitest Teilzeit in EZ.

EZ ist kein Gehalt und fließt weder im 1 noch 2 Jahr ein. Ausgeklammert und durch vorherigen Lohn ersetzt wird nur das 1. Jahr. Fürs gleiche EG müsstest Du jetzt also schon wieder schwanger sein.

 
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