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Geschrieben von Oktaevlein am 30.07.2015, 15:00 Uhr

Betreungsgeld

Das Landeserziehungsgeld hat nichts mit dem Betreuungsgeld zu tun. Betreuungsgeld gibt/gab es, wenn jemand sein Kind nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung (Kita, Tagesmutter etc.) betreuen lässt.

Landeserziehungsgeld gibt es nur in einigen Bundesländern (in NRW schon mal nicht) und man darf dafür ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Es kann also durchaus sein, dass deine Bekannte Landeserziehungsgeld bekommt, wenn die Familie entsprechend wenig Einkommen hat. Mit dem Betreuungsgeld hat das rein gar nichts zu tun.

Viele Grüße

 
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