Geschrieben von Methos am 24.07.2015, 18:11 Uhr |
Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Hallo,
So ein Mist, hatte heute einen Unfall auf unserer Wohnanlage(Privatgrundstück) Bin von unserem Stellplatz Richtung Straße langsam gefahren, links Seitenblick zur Tiefgarage, nichts gesehen und dann wollte ich rechts rum zur Straße fahren. In dem Moment kommt einer aus der Tiefgarage rausgefahren (die Sicht ist für beide Seiten durch Säulen eingeschränkt) und stößt mit mir zusammen, kotflügel an kotflügel.
Rechts vor links auch auf Privatgrundstücken? Dann wäre ich im Recht.
Ich habe meine Versicherung und seine Versicherung (DEVK) informiert und Bilder geschickt. Morgen fahre ich in die vertragswerkstatt von beiden Versicherungen und lasse mir einen Schadensbericht erstellen.
und dann?
Soll ich zum Anwalt? Oder mache ich das vom Schaden abhängig?
Ich habe eine Vollkasko mit 150 Euro SB und gegebenenfalls die kaskoerhöhung.
was würdet ihr machen?
Danke für euren Rat, mein Tag war echt nicht schön heute...
Liebe Grüße
Marion
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von platschi am 24.07.2015, 20:17 Uhr
Oh so ein Mist,Unfall ist immer doof - ich kanns Dir nachfühlen.
Auf Privatgrundstücken gilt die StVO (also in dem Falle Rechts vor Links) nur, wenn extra darauf hingewiesen wird - ist ja auch auf Parkplätzen so. Ich denke hier gilt dann eher das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und am Ende wird entscheidend sein, wie schnell beide Beteiligten unterwegs waren.
Rechtsanwalt hatte ich bei meinen Unfällen bisher nur, wenn klar war, dass ich im Recht war, es aber trotzdem Probleme bei der Schadenabwicklung gab, weil die Unfallgegener z.B. Dienstwagen fuhren oder im Ausland versichert waren. Sonst klärt sich das doch im Normalfall problemlos. Im Zweifel sprich mit deiner Versicherung, was die dazu meinen.
habt ihr die Polizei gerufen?
Antwort von Silke72 am 24.07.2015, 20:39 Uhr
L g silke
Re: habt ihr die Polizei gerufen?
Antwort von bea+Michelle am 24.07.2015, 20:57 Uhr
rein theoretisch würde ich sagen, das der aus der tiefgarage kommende hätte warten müssen, oder zumindest ganz langsam vorfahren müssen
Re: habt ihr die Polizei gerufen?
Antwort von Methos am 24.07.2015, 21:32 Uhr
Polizei war da, hat es aber nicht aufgenommen.
Keine Personenschäden, keine Delikte, Versicherungsfällen ausgetauscht....
Leg
Marion
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Inpale am 25.07.2015, 9:47 Uhr
die Polizei macht in diesem Fall nichts, da es keinen Personenschaden gibt...
Fahre erstmal in die Werkstatt und lass einen Kostenvoranschlag machen und diesen reichst du bei seiner Versicherung ein. Ich würde erstmal abwarten was die Versicherung sagt.
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Littlecreek am 25.07.2015, 12:35 Uhr
Rechts vor links ist unerheblich, da der andere ja aus einer Tiefgarage, also einer Ausfahrt und nicht einer Straße kam. Warst du auf der Straße?
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Methos am 25.07.2015, 17:33 Uhr
Nein, ich war auf einem Zufahrtsweg, nicht der Straße.
Bin aber heute selber noch mal aus der Tiefgarage gefahren, man sieht nichts und muss da einfach langsam machen. Er hätte mich sehen müssen oder ist zu schnell rausgefahren....
Viele Grüße
Marion
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von VirtualAngel am 25.07.2015, 22:28 Uhr
Meiner Mutter ist das auf einem Firmengrundstück passiert. Ging damals (15 Jahre her) vor Gericht. Meiner Mutter bekam die Hauptschuld, weil sie rückwärts gefahren ist. Begründung weiss ich nicht mehr. Aber beim Rückwärtsfahren muss wohl mehr aufgepasst werden. Ist so ähnlich wie beim Auffahren, da hat man doch auch immer ne teilschuld.
Weiss aber nicht ob dir das jetzt weiterhilft. Meine Mutter kann ich leider nicht mehr fragen.
LG Nicole
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Methos am 26.07.2015, 12:50 Uhr
Danke dir, wir sind aber beide vorwärts gefahren, und dann halt im rechten Winkel an den kotflügeln zusammengestoßen.
Lg
Marion
Re: habt ihr die Polizei gerufen?
Antwort von Christine70 am 26.07.2015, 19:27 Uhr
die Polizei ist nicht für die Schuldfrage zuständig
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Foxi23 am 27.07.2015, 6:28 Uhr
Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, wird deine Versicherung dem Unfallgegner den Schaden sowieso nicht oder nicht vollständig ersetzen. Dann kommt es drauf an, ob dieser das so akzeptiert oder gerichtlich vorgeht. Dann klärt sich das von alleine.
Oder bist du rechtsschutzversichert? Dann kannst du auch klagen, sollte die gegnerische Versicherung deinen Schaden nicht zahlen.
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Foxi23 am 27.07.2015, 6:30 Uhr
Also erstmal Kostenvoranschlag, gegnerische Versicherung kontaktieren, dann siehst du ja, was die sagen.
Bei Reparatur aufpassen mit einem eventuellen Mietwagen, da wird gerne gekürzt, am besten man lässt sich direkt von der gegnerischen Versicherung einen vermitteln.
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von DecafLofat am 28.07.2015, 9:46 Uhr
ruhig blut. wart doch jetzt einfach mal ab was die versicherungen untereinander ausklabüstern, ganz unabhängig davon aber würde ich den eigentümer der anlage darauf hinweisen, dass er doch besser einen spiegel anbringen sollte damit sowas in zukunft nicht nochmal vorkommt.
ich kenne die art der ausfahrt wie du sie beschreibst auch aus einer früheren wohnung von ner freundin, da waren sogar zwei große spiegel angebracht weil es in der vergangenheit auch häufiger zu krachern kam.
Re: Unfall - Schuldfrage nicht eindeutig, Rechtsanwalt?
Antwort von Zauberhexe91 am 29.07.2015, 12:14 Uhr
Es ist immer empfehlenswert, einen Anwalt zur Beratung heranzuziehen.
Ob man schuld ist oder nicht. Einfach nur, um nichts falsch zu machen!
Ich hatte nämlich mal einen Unfall, bei dem mir eine Frau die Vorfahrt nahm und es vor der Polizei bei der Schadensaufnahme und auch bei ihrer Versicherung auch zugegeben hat.
Die gegnerische Versicherung hat mich aber extrem abgezockt und ich bin auf hohen Kosten sitzengeblieben. Einen Anwalt hab ich viel zu spät kontaktiert, da ich versucht habe, manches vorher selbst zu regeln, weil ich nicht rechtsschutzversichert war. Dadurch wäre ich auf einer Differenz von 3.500€ sitzen geblieben.
Also rate ich dir in jedem Fall zu einem Anwalt. Auch wenn es klar ist und erstrecht, wenn es unklar ist!!!
Und falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, lohnt sich ein Anwalt trotzdem. Frag den Anwalt, mit welcher Versicherung er gut kann und schließ eine ab und vielleicht zahlen die es wie bei mir auch aus Kulanz. Wenn nicht... Der Anwalt hätte gerade mal 150€ gekostet... Dann hast du wenigstens für das nächste mal mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Wenn man aber überlegt, dass man größtenteils auf den Kosten sitzen bleibt, sind auch 250€ für einen Anwalt human.
Wenn man im ADAC ist, hat man eine kostenlose Rechtsberatung (pro Jahr?) inklusive.
Der Anwalt hat übrigens noch eine Pauschale von ca. 600€ für einen mir während der Reparatur zustehenden Mietwagen rausgeholt und Schmerzensgeld, weil ich zufällig ein paar Tage später nun doch Schmerzen hatte vom Gurt. War kurz beim Arzt und der hat es aufgeschrieben, da die gegnerische Versicherung dort nachfragt. Dafür hab ich 250€ extra bekommen.
Und von der Differenz auf die die mich sitzen lassen wollten, weil ich es selber regeln wollte und dabei Fehler gemacht habe, habe ich nur 100€ letztendlich selber tragen müssen.
Hätte ich gleich einen Anwalt zugezogen, hätte ich auf gar nichts gesessen und sogar die 850€ extra gehabt...
Also ein Anwalt lohnt sich!
Und falls er der Meinung ist, dass es auf geteilte Schuld hinausläuft, wird er dir das sagen und dich beraten, wie man konkret vorgeht, um keinen Verlust zu machen.
Hilft es am Ende was ?
Antwort von Ellert am 29.07.2015, 13:14 Uhr
Wir haben einen ähnlichen Fall
auch hier hoher Eigenschaden den die Vollkasko mal übernommen hat
aber solange der andere nicht die komplatte Schuld hat und die Vollkasko was dran zahlt
dann geht doch eh die % hoch und man zahlt den Eigenanteil oder ?
Meine Große hatte einen eindeutig nicht verschuldeten Fall der vor gericht ging
und da jeder VTN eine Mitschuld hat aus der Fahrt an sich ( meinte der Richter andfers formuliert) hatte sie 10% Mitschuld und daher doch die Hochstufung.
Der Richter meinte er hat ausser bei Parkendenen Autos immer einen Bruchteil an Schuld zuzuweisen, verstanden hats keiner so wirklich
dagmar
vielleicht doch....
Antwort von Methos am 29.07.2015, 13:37 Uhr
Wenn es nur 10 % Schuld sind, kann man unter Umständen die ja selber zahlen und wird nicht hochgestuft....
Das ist halt jetzt die Frage.
Habe heute Abend Termin beim ADAC Anwalt und berichte dann..
LG
Marion
bei meiner Großen
Antwort von Ellert am 29.07.2015, 15:20 Uhr
lohnten sich die 10% nicht da das ja dann zzgl der gerichtskosten und allem war.
ich hab auch die Welt nimmer vverstanden, der zieht einfach rüber ohne zu schauen, Zeugen die das bestätigen und alles,
dennoch Mitschuld
Beimeinem Mann ist es ja noch toller
der Gegner hat den Unfall provoziert, da zahlt ann seine Versicherung nichts
dagmar
Danke Euch...gestern beim Rechtsanwalt:
Antwort von Methos am 30.07.2015, 7:34 Uhr
War gestern zur kostenlosEn Beratung beim ADAC Rechtsanwalt weil ich von den verschiedenen Aussagen der Werkstatt und Bekannten verunsichert war.
Fakt ist:
Parkplatz ist Privatgrundstück, damit kein rechts vor links. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht, auf jeden Fall teilschuld. evtl. Wird die besondere Sorgfaltspflicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage berücksichtigt.
Mal schauen, was die Versicherung des Gegners sagt.
Wenn es schlechter als 50:50 ausgeht, meinte der Anwalt, dann solle ich vor Gericht, ansonsten bringt es wohl nicht viel...war ja Gottseidank nur Blechschaden....
Vielen Dank für eure Tipps...
Marion
lass Dich mal drücken
Antwort von Ellert am 30.07.2015, 9:20 Uhr
Ärgerlich ist sowas immer, da bin ich dann froh gut versichert zu sein
Prozente hin oder her
unser Schaden war 5000 € am Bus
dagmar
habe zum glück einen unfall pro jahr frei
Antwort von Alex2003 am 30.07.2015, 21:07 Uhr
wir haben jetzt mit den autos extra versicherung gewechslt und zahlen jetzt weniger ( mit meinem ) wie vorher und habe einen unfall pro jahr "frei".
ja, aber der ist mit sowas dann halt weg
Antwort von Ellert am 02.08.2015, 15:06 Uhr
dagmar
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