Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Geisterfinger am 18.08.2017, 23:06 Uhr

Urlaubsanspruch

Es kann nie schaden die Personalabteilungen zu kontrollieren. Genaue Regelungen stehen im mutterschutzgesetz. Ich meine man hat auch im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, dh Mitte märz plus zwei Monate macht Mitte Mai, also 5 Monate (im Gesetz steht auch was zum aufrunden von Monaten bzw. Urlaubstagen). Ich bin nicht mehr so im the,a drin, aber lies mal im Gesetz nach, da steht das alles.

 
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