Geschrieben von Geisterfinger am 18.08.2017, 23:06 Uhr |
Urlaubsanspruch
Es kann nie schaden die Personalabteilungen zu kontrollieren. Genaue Regelungen stehen im mutterschutzgesetz. Ich meine man hat auch im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, dh Mitte märz plus zwei Monate macht Mitte Mai, also 5 Monate (im Gesetz steht auch was zum aufrunden von Monaten bzw. Urlaubstagen). Ich bin nicht mehr so im the,a drin, aber lies mal im Gesetz nach, da steht das alles.
- Urlaubsanspruch - Jaschi22 15.08.17, 7:45
- Re: Urlaubsanspruch - Lausemaus13 15.08.17, 8:03
- Re: Urlaubsanspruch - Sandra_1990 15.08.17, 8:05
- Re: Urlaubsanspruch - Jaschi22 15.08.17, 8:11
- Re: Urlaubsanspruch - MAMAundPAPA2013 15.08.17, 8:16
- Re: Urlaubsanspruch - Jaschi22 15.08.17, 8:29
- Re: Urlaubsanspruch - Silene 16.08.17, 9:34
- Re: Urlaubsanspruch - Geisterfinger 18.08.17, 23:06
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