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Urlaubsanspruch

Thema: Urlaubsanspruch

Hallo Zusammen, ich habe ET nun fest stehen, 19.03.2018 wie viel Urlaubstage habe ich dann? Wie genau muss ich das rechnen. Mutterschutz ja 6 Wochen vorher.... Danke für eure Hilfe Wollte nämlich im neuen Jahr mit vlt Resturlaub gar net mehr arbeiten gehen^^

von Jaschi22 am 15.08.2017, 07:45



Antwort auf Beitrag von Jaschi22

Wieviel Urlaubsanspruch du hast kommt Ja auf deinen generellen vertraglichen Anspruch an und auf die Stundenzahl die du arbeitest. Bei sowas würde ich mich immer in der Personalabteilung informieren.

von Lausemaus13 am 15.08.2017, 08:03



Antwort auf Beitrag von Jaschi22

Hallo. Herzlichen Glückwunsch Wird die das nicht vom Lohnbüro ausgerechnet? Ich hab von meinem FA eine Bestätigung der Schwangerschaft bekommen, die dann ins Lohn-Personalbüro geschickt und die hat mir dann gesagt ab wann MuSchu ist und wieviel Urlaub ich habe. Würde ich mal nachfragen wied bei euch läuft. Lg

von Sandra_1990 am 15.08.2017, 08:05



Antwort auf Beitrag von Jaschi22

kann dort nicht nachfragen weil es in der Firma ja noch niemand weis^^ 30 Tage habe ich im Jahr normal. ich hab es laut Internet so gelesen das mir dann 16 Tage zu stehen würden

von Jaschi22 am 15.08.2017, 08:11



Antwort auf Beitrag von Jaschi22

Wie kommst du denn auf 16?? Du hast 30 Tage. Es sind 12 Monate. 30:12=2,5 Tage Urlaub pro Monat.

von MAMAundPAPA2013 am 15.08.2017, 08:16



Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Na bis 8 Wochen nach ET ....das heist bis Mitte Mai.... also 5x 2,5 und das gibt 13 Tage ....SORRY nicht 16 hab mich vertippt

von Jaschi22 am 15.08.2017, 08:29



Antwort auf Beitrag von Jaschi22

Der Urlaub wird für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 gekürzt. Wenn du also nach der Geburt bis Ende des Jahres nicht mehr arbeiten willst, könntest du 1/4 deines Jahresurlaubs vor der Geburt nehmen und ggf. Resturlaub von diesem Jahr.

Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 09:34



Antwort auf Beitrag von Jaschi22

Es kann nie schaden die Personalabteilungen zu kontrollieren. Genaue Regelungen stehen im mutterschutzgesetz. Ich meine man hat auch im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, dh Mitte märz plus zwei Monate macht Mitte Mai, also 5 Monate (im Gesetz steht auch was zum aufrunden von Monaten bzw. Urlaubstagen). Ich bin nicht mehr so im the,a drin, aber lies mal im Gesetz nach, da steht das alles.

von Geisterfinger am 18.08.2017, 23:06