Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mango76, 30. SSW am 30.05.2012, 8:58 Uhr

Unterhalt

Die Steuerklassen zu ändern macht nicht unbedingt viel Sinn. Wir hatten uns das auch überlegt , aber da man dann dafür nachzahlen muss beim Jahressteuerausgleich , rendiert sich das gar nicht. Eine Bekannte hatte das auch gemacht mit Stkl 5/3 und musste nachher über 500 Euro nachzahlen. Wie man also sieht, hat uns der liebe Staat mal wieder übers Ohr gehauen , von wegen Eltergeld wäre ja soooo...toll. Tja, im ersten Moment ist das auch so , aber bei der Steuererklärung bekommt man dann das große Erwachen. Wir bleiben bei 4 /4 .
Also ich denke auch nicht, dass sich der Unterhalt für das erste Kind ändert. Mein Ex muss auch für meine Tochter bezahlen und hat auch ein Kind mit seiner neuen Freundin. Der Unterhalt hat sich dadurch nicht geändert. Ich glaube auch nicht, dass man den Unterhaltsvorschuss nicht an das Jugendamt zurückbezahlen muss , wenn man(n) arbeiten geht. Das würde ja bedeuten, dass alle Väter, die arbeiten gehen ,aber nicht zahlen wollen den Unterhalt nicht an das Jugendamt zurückzahlen müssten. Das ist Quatsch. Der Unterhalt muss in jedem Fall an das Jugendamt zurückgezahlt werden. Da müsste der Vater des Kindes schon in Insolvenz gehen und den nicht gezahlten Unterhalt mit in die Insolvenzmasse nehmen. So einfach ist das nicht, dass der Kindsvater sich nen Lenz macht und das Jugendamt schön brav SEINEN Unterhalt bezahlt - das kann sich unser Staat gar nicht leisten ;)
Grüßle
Mandy

 
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