Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MuggelFuMama, 15. SSW am 30.05.2012, 8:34 Uhr

Unterhalt

Hmm,also wenn Du schreibst dein *Mann* gehe ich jetzt mal davon aus,dass ihr auch verheiratet seid?!? Dann habt ihr die Steuerklassen jetzt noch nicht gewechselt??

Auf jeden Fall sieht das Gesetz vor,dass Familie die im tatsächlichen auch zusammenleben Vorrang bei der Berechnung des Unterhaltes haben. Soll heißen,jenachdem wieviel dein Mann verdient,wird zuerst der Unterhalt für sein eheliches Kind (mit dem er zusammenlebt) berechnet,allerdings wird er sich hierbei auch einen Teil des Unterhaltes als *Betreuungsunterhalt* anrechnen lassen müssen,es sei denn ihr weist nach,dass er sich so gut wie nie wirklich kümmern kann (Dienstreisen,mehr als 80 Stunden Arbeitszeit/Woche)
Dann wird noch der für Euch zur Verfügung gestellte Unterhalt berechnet,also eure Kosten,Lebensunterhalt usw.
Erst dann wird geschaut,was noch für das zweite Kind bleiben würde,das muss er dann zahlen!!

Viel Freude mit dem Nachwuchs (unser kommt Ende Nov.)

LG

 
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