Geschrieben von Schmetterfink, 8. SSW am 15.06.2022, 10:16 Uhr |
Gefährdungsbeurteilung
Naja, erstmal muss dein Vorgesetzter wissen, dass du Schwanger bist. Vorher KANN er ja gar nicht handeln. Er kann also weder eine Gefährdungsbeurteilung machen, noch dir ein vorrübergehendes BV ausstellen oder sonst irgendwas.
Schritt 1 ist tatsächlich, dass du, nachdem die Schwangerschaft bestätigt ist, deinem Chef Bescheid gibst und ihn darum bittest, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Damit hat dein Gyn nichts zu tun. Dein Chef sollte wissen, wie das geht. Wenn er sich nicht kümmert, kannst du dich entweder an seinen Vorgesetzten wenden (falls er einen hat) oder eure Personalabteilung (falls ihr eine habt). Sonst an die zuständige Aufsichtsbehörde (das kann das Gewerbeaufsichtsamt sein).
"Egal" gibt es nicht, die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss (selbst auf offensichtlich sicheren Arbeitsplätzen, die nicht zu machen, kann richtig, richtig teuer werden), die Umgestaltung bzw. das Aussprechen eines BVs auch. Aber, dafür muss er eben auch erstmal Bescheid wissen.
- Gefährdungsbeurteilung - An1988 14.06.22, 19:13
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Suomi 14.06.22, 19:51
- Re: Gefährdungsbeurteilung - An1988 14.06.22, 20:24
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Suomi 14.06.22, 20:32
- Re: Gefährdungsbeurteilung - An1988 14.06.22, 21:25
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Suomi 14.06.22, 21:30
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- Re: Gefährdungsbeurteilung - An1988 14.06.22, 20:24
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Ruto 14.06.22, 22:05
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Schmetterfink, 8. SSW 15.06.22, 10:16
- Re: Gefährdungsbeurteilung - An1988 15.06.22, 14:58
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Sarah.87, 36. SSW 15.06.22, 17:47
- Re: Gefährdungsbeurteilung - An1988 15.06.22, 14:58
- Re: Gefährdungsbeurteilung - Suomi 14.06.22, 19:51