Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ruto am 14.06.2022, 22:05 Uhr

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss dein AG einholen und entsprechend der Vorgaben handeln. Die Entscheidung, ob besondere Maßnahmen oder ein betriebliches BV nötig sind, trifft allein der Betriebsarzt bzw die dafür zuständige Behörde. Nur wenn der AG untätig bleibt, müsstest du dich an die entsprechende Stelle wenden (in der Regel ist das nicht notwendig).

Das Vorgehen: Du teilst deine Schwangerschaft mündlich mit und legst die Schwangerschaftsbestätigung vor (die muss übrigens dein AG zahlen). Der AG informiert dann sofort den Betriebsarzt/die Behörde und handelt, sollte es bereits eine Gefährdungsbeurteilung geben, sofort nach den Vorgaben. Das kann zur Folge haben, dass du ab dem Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr arbeiten darfst, WENN die Schwangerschaft ein BV zur Folge hätte.

 
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