Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von An1988 am 14.06.2022, 19:13 Uhr

Gefährdungsbeurteilung

Hallo, bin das erste Mal schwanger und weiß deshalb nicht wie der Ablauf ist.
Wenn man den ersten Termin bei der Frauenärztin zur Bestätigung der Schwangerschaft hatte, bekommt man dann Unterlagen bzw. Aufforderungen für den Arbeitgeber mit, zb zur Gefährdungsbeurteilung? Ist man dann in der Zeit im individuellen Beschäftigungsverbot bis der Chef den Arbeitsplatz umgestaltet hat?
Was macht man wenn dem Chef alles egal ist und er den Arbeitsplatz zb nicht umgestaltet?
Wie läuft das ganze ab?

 
9 Antworten:

Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Suomi am 14.06.2022, 19:51 Uhr

Was arbeitest Du denn?

Man kommt nicht automatisch ins BV nur weil man schwanger ist.
Vom FA bekommt auch nichts mit damit der AG eines aussprechen kann.

Du bekommst auf Nachfrage eine Bescheinigung für den AG über Deine Schwangerschaft mit dem voraussichtlich ET. Das gibst Du dem Deinem AG und der führt eine Gefährdungsbeurteilung durch oder hat sie eh schon mal gemacht. Danach entscheidet der AG, ob er Dir ein BV geben muss oder nicht.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Arbeitsbedingungen nicht konform mit der Schwangerschaft sind und der AG ändert Nichts, wende Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von An1988 am 14.06.2022, 20:24 Uhr

Danke für deine Info. Ich arbeite in einer Physiotherapiepraxis. Muss ich den AG auffordern das er eine Gefährdungsbeurteilung stellt?

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Suomi am 14.06.2022, 20:32 Uhr

Normalerweise muss er das selbst machen.
Wenn Du das Gefühl hast, er macht nichts, kannst Du ja mit ihm sprechen.

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von An1988 am 14.06.2022, 21:25 Uhr

Ich habe leider einen Chef der sich an keine Regeln hält und auch nie Zeit hat für ein Gespräch. Bin momentan verzweifelt.

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Suomi am 14.06.2022, 21:30 Uhr

Dann wende Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde, wie ich oben geschrieben habe (Gewerbeaufsichtsamt)

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Ruto am 14.06.2022, 22:05 Uhr

Die Gefährdungsbeurteilung muss dein AG einholen und entsprechend der Vorgaben handeln. Die Entscheidung, ob besondere Maßnahmen oder ein betriebliches BV nötig sind, trifft allein der Betriebsarzt bzw die dafür zuständige Behörde. Nur wenn der AG untätig bleibt, müsstest du dich an die entsprechende Stelle wenden (in der Regel ist das nicht notwendig).

Das Vorgehen: Du teilst deine Schwangerschaft mündlich mit und legst die Schwangerschaftsbestätigung vor (die muss übrigens dein AG zahlen). Der AG informiert dann sofort den Betriebsarzt/die Behörde und handelt, sollte es bereits eine Gefährdungsbeurteilung geben, sofort nach den Vorgaben. Das kann zur Folge haben, dass du ab dem Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr arbeiten darfst, WENN die Schwangerschaft ein BV zur Folge hätte.

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Schmetterfink, 8. SSW am 15.06.2022, 10:16 Uhr

Naja, erstmal muss dein Vorgesetzter wissen, dass du Schwanger bist. Vorher KANN er ja gar nicht handeln. Er kann also weder eine Gefährdungsbeurteilung machen, noch dir ein vorrübergehendes BV ausstellen oder sonst irgendwas.

Schritt 1 ist tatsächlich, dass du, nachdem die Schwangerschaft bestätigt ist, deinem Chef Bescheid gibst und ihn darum bittest, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Damit hat dein Gyn nichts zu tun. Dein Chef sollte wissen, wie das geht. Wenn er sich nicht kümmert, kannst du dich entweder an seinen Vorgesetzten wenden (falls er einen hat) oder eure Personalabteilung (falls ihr eine habt). Sonst an die zuständige Aufsichtsbehörde (das kann das Gewerbeaufsichtsamt sein).
"Egal" gibt es nicht, die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss (selbst auf offensichtlich sicheren Arbeitsplätzen, die nicht zu machen, kann richtig, richtig teuer werden), die Umgestaltung bzw. das Aussprechen eines BVs auch. Aber, dafür muss er eben auch erstmal Bescheid wissen.

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von An1988 am 15.06.2022, 14:58 Uhr

Ich habe ihm die Schwangerschaft schon mitgeteilt. Also er weiß Bescheid. Einen Vorgesetzten hat er nicht und eine Personalabteilung haben wir auch nicht…

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Sarah.87, 36. SSW am 15.06.2022, 17:47 Uhr

Hey!
Ich bin Logopädin und kenne das „Dilemma“, dass wir als direkten Ansprechpartner nur unsere Vorgesetzten haben, weil sowas wie Personalabteilung nicht vorhanden ist. (Ich hatte Glück, dass bei mir wirklich alles wahnsinnig vorbildlich ablief)
Zweites Dilemma: Wir arbeiten ja nicht umsonst in einem sozialen Beruf… Tlw sind wir zu sozial, da mal ordentlich auf den Tisch zu hauen. Wenn das auf dich nicht zutrifft, dann lies nicht weiter, sondern hau auf den Tisch ;)

Ansonsten könntest du es etwas anders angehen und fragen um das Thema präsent zu halten, was er für die Gefährdungsbeurteilung noch benötigt - Laborergebnisse über den Nachweis bestimmter Antikörper zum Beispiel. Manche bestimmt der Frauenarzt so, andere müssen selbst gezahlt werden (das Geld kannst du dir übrigens auch vom AG zurückholen).
Bei mir waren das zum Beispiel Zytomegalie, Windpocken, Röteln, Ringelröteln. Wenn ich da keine Antikörper hätte vorweisen können, so hätte ich -lt Gefährdungsbeurteilung (meine Chefin hatte schon ein „Muster“ erstellt für unsere Praxis, was ja auch eig ein Muss ist, wie eine meiner Vorrednerin bereits schrieb) nicht mehr mit bestimmten Patientengruppen arbeiten dürfen.

Dann könntest du bei deinem AG noch nachhaken, ob du zum Betriebsarzt gehen sollst (Jeder Betrieb hat einen Betriebsarzt, sogar Arztpraxen selber).

Meine Frauenärztin hatte sich bei mir auch nach dem Stand der Gefährdungsbeurteilung erkundigt und als ich meinte, dass das alles läuft, sagte sie, dass sie da ja dann nicht eingreifen müsse. (Damit war durch die Blume wohl ne Krankschreibung gemeint, bis eine durchgeführt worden wäre.) Also kannst du durchaus nochmal mit deiner FÄ besprechen, dass nichts in deinem Betrieb unternommen wird, um eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Vllt bietet sie dir Möglichkeiten an oder hat Tipps für dich.

Und dann ist noch der Weg, dich wirklich an die Gewerbeaufsicht zu wenden. Nach Ansprechpartnern kannst du dich sicher bei deinem Berufsverband erkundigen.

Alles Gute!

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