Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ruhrgirl, 19. SSW am 25.03.2012, 18:13 Uhr

Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Hallöchen,

das mit der 5 Jahres Regelung gilt meines Wissens nach wie vor!

Das geht dann ganz automatisch und ohne Adoption wenn Dein Partner als Vater des Kindes eingetragen ist!

Nach Ablauf der 5 Jahre könntest Du eine Einbenennung machen, damit bekommt das Kind Euren Nachnamen, aber Du behälst das alleinige Sorgerecht, wenn ihr das nicht vorher beim Jugendamt gemeinsam eintrage lasst!

Ansonsten würde ich Euch vorschlage, heiratet doch erstmal ganz klein Standesamtlich wegen der Kosten und holt das große nach, wenn Euer Zwerg etwas größer ist!

Ihr könnt Euch dazu aber auch kostenlos beim Standes- oder auch Jugendamt beraten lassen!

Viel Glück und eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir!!!

 
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