Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sarah1987, 16. SSW am 25.03.2012, 17:29 Uhr

Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Hallo Mädels,

mein Lebensgefährte und ich haben uns gestern Abend mal zusammengesetzt und uns unterhalten übers heiraten.

Wir hatten das schon lange vor, haben aber bisher noch nicht so wirklich das Geld dafür gehabt. Nun bin ich ja Schwanger und vor September werden wir wohl auch nicht heiraten.

Das Kind wird also unehelich zur Welt kommen.

Wie ist das denn nun, wenn wir mit unehelichem Kind heiraten? Muss mein Lebensgefährte das Kind dann adoptieren? Kostet es was, wenn das Kind dann seinen Namen animmt? Denn wir wollen, dass das Kind erst meinen Namen bekommt und später dann bei der Hochzeit erst seinen.

Habe gehört, dass man 5 Jahre Zeit hätte nach der Geburt um zu heiraten und dann würde das Kind automatisch den Namen des Vaters übernehmen und es würde auch nichts kosten. Erst nach dem Ablauf von 5 Jahren, würde es teuer werden. Adoptieren bräuchte man nicht mehr.

Wie ist das denn nun wirklich??

Kennt sich jemand aus? Oder hat jemand die Erfahrung bereits gemacht??

Würde mich über Antwort freuen!

 
11 Antworten:

Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Kashs_baby, 35. SSW am 25.03.2012, 17:35 Uhr

Adoptieren?? Wieso denn das xD
Du kannst dich entscheiden welchen nachnamen du für euer kind willst und das kostet nichts...
Nach der hochzeit, wenn du seinen namen annimmst, ist es auch automatisch der nachname des kindes soweit ich mich erinnern kann...
Wenn das kind 18 jahre wäre könnte sie es selber entscheiden aber so....
Lg

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Ruhrgirl, 19. SSW am 25.03.2012, 18:13 Uhr

Hallöchen,

das mit der 5 Jahres Regelung gilt meines Wissens nach wie vor!

Das geht dann ganz automatisch und ohne Adoption wenn Dein Partner als Vater des Kindes eingetragen ist!

Nach Ablauf der 5 Jahre könntest Du eine Einbenennung machen, damit bekommt das Kind Euren Nachnamen, aber Du behälst das alleinige Sorgerecht, wenn ihr das nicht vorher beim Jugendamt gemeinsam eintrage lasst!

Ansonsten würde ich Euch vorschlage, heiratet doch erstmal ganz klein Standesamtlich wegen der Kosten und holt das große nach, wenn Euer Zwerg etwas größer ist!

Ihr könnt Euch dazu aber auch kostenlos beim Standes- oder auch Jugendamt beraten lassen!

Viel Glück und eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir!!!

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Isa28, 15. SSW am 25.03.2012, 19:13 Uhr

Und wie ist das nach der Hochzeit namensrechtlich???

Also, ich meine folgendermaßen:

Das Kind kommt auf die Welt und erhält meinen Nachnamen "A". Nach der Hochzeit tragen wir alle den Familiennamen "B".

Wenn jetzt mein Kind später mal - wegen mir auch als erwachsene Person - Formulare für irgendwelche Behörden ausfüllen muss: Muss es dann immer angeben als Nachname "B", geborene "A"???
Das wäre für mich nämlich ein Argument, dem Baby von Geburt an den Namen des Vaters zu geben....
oder fällt der Geburtsnachname "A" komplett weg?

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Kashs_baby, 35. SSW am 25.03.2012, 19:28 Uhr

Ja so wäre es das ist richtig müsste 'beide' denn angeben
Lg

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von fjay, 15. SSW am 25.03.2012, 20:09 Uhr

Das kommt auf die Formulare an.
Ich muss in den seltesten Fällen meinen Geburtsnamen angeben. Mein jetztigen Familienname bekam ich mit 3, als meine Mama ihren Freund geheiratet hat (nicht mein Erzeuger).

Und dieser Name steht auch auf Ausweiß, Führerschein und co.
Den Geburtsnamen musste ich z.B. nur zwecks Kindergeld oder Arbeit einmalig angeben.

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von steff2711, xx. SSW am 25.03.2012, 21:17 Uhr

hallo,

denke nicht, dass es sooo umständlich ist.
frag einfach mal beim standesamt nach oder Bürgerbüro/meldeamt. die müssen das doch wissen

meine eltern haben geheiratet, als ich 1 1/2 jahre war. mein name "A" ist nicht mehr relevant! Habe ne neue Geburtsurkunde ausgestellt bekommen mit meinem Geburtsnamen "B". Diesen musste ich angeben als ich geheiratet habe und "C" angenommen habe.

Offiziell: geb. "B", verheiratet "C"

INoffiziell:geb "A", verehelicht "B" verheiratet "C"

alles gute

LG steff

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Dezembersonne, 33. SSW am 25.03.2012, 21:33 Uhr

Den Stress würde ich mir gar nicht erst geben...

Wenn Ihr Euch sicher seid, dass Ihr heiraten wollt, dann würde ich bald schon ganz klein Standesamtlich heiraten und die große Feier nachholen sobald Ihr das nötige Kleingeld für Eure Traumhochzeit zusammen habt...

Ich war in der 27SSW als wir Standesamtlich geheiratet haben, eben damit dieser Papierkram entfällt! Als unser Sohn 7 Monate alt war, haben wir kirchlich geheiratet mit allem drum und dran...! Wir sind bald 6,5 Jahre verheiratet.

LG

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von MVgirl1986, 15. SSW am 25.03.2012, 21:58 Uhr

Hey Forumgenossin. :-)

Ich hab mal im Standesamt gearbeitet.

Der Vater muss, wenn ihr nicht verheiratet seid bei der Geburt, die Vaterschaft anerkennen. Das wird dann schriftlich festgehalten und er muss unterschreiben. Wenn ihr vor der Hochzeit euch entscheidet, dass das Kind erst deinen Namen bekommt, wird es evtl. später schwieriger wg. lauter Unterlagen zur Eheschließung und Namensänderung. Und ihr müsst auch was extra zahlen, wenn das Kind auch den Namen wechselt. Also ich würde es (kostentechnisch) schon vorher nach dem Vater benennen.

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von MVgirl1986, 15. SSW am 25.03.2012, 22:00 Uhr

Wenn du den Namen deines Mannes annimmst, kostet das ja auch ca. 50€ für die Eheschießung. Es gab sogar schon Fälle, da hieß das Kind anders als die Eltern, weil sie nicht extra zahlen wollten, damit das Kind denselben Namen bekommt wie die Eltern. Gabs alles schon. Deshalb würde ich vorher heiraten oder gleich den namen des Vaters nehmen. Erspart euch ne Menge Ärger und Arbeit.

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Zwergmase am 25.03.2012, 23:07 Uhr

Ihr könnt schon vor der Geburt beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen, auch das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren wenn ihr das möchtet. (Sonst hast du das alleinige Sorgerecht) kostet beides nix und ist ne Sache von 20 min.

Würde ich euch sehr ans Herz legen, vor allem die Vaterschaftsanerkennung. Auch dass ihr es vor der Geburt schon macht, danach hat man einfach schöneres im Kopf und versinkt lieber in diesem kleinem Gesicht als bei irgendwelchen Ämtern zu sitzen. :)
Adoption o.ä. braucht ihr nicht. Ist durch die Vaterschaftsanerkennung geregelt.

Wenn ihr innerhalb von 5 Jahren nach der Geburt heiratet und du den Namen deines Zukünftigen annimmst bekommt euer Würmchen nach der Hochzeit dann auch den Familiennamen.
Nach der Hochzeit braucht ihr dann eine neue Geburturkunde, denn die ursprüngliche mit deinem altem / seinem ersten Nachnamen ist dann nicht mehr gültig.

Später ist bei den Behörden sein eigentlicher Geburtsname nicht mehr relevant. Meine Eltern haben auch erst 1 1/2 Jahre nach meiner Geburt geheiratet und ich hab mal nachgefragt als ich nen neuen Perso gebraucht hab: es ist mehr oder weniger so als ob mein eigentlicher Geburtsname nie da gewesen wäre.

lg :)

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Re: Frage zum Heiraten nach der Schwangerschaft

Antwort von Glücksfee1985 am 26.03.2012, 9:39 Uhr

Hallo

Ich kann von mir Berichten,,hatte das gleiche,,,,, Mein Sohn kam unehelich zu Welt und bekam meinen Nachname ( das kind kann aber auch denn Nachname von deinen Freund nehmen ),,mein Freund musste beim Jugendamt die Vaterschaft an erkennen,,,,und letztes Jahr im Juni haben Wir dann geheiratet und solange das Kind noch keine 5 Jahre ist ,übernimmt das Kind Automatisch denn Nachnamen der Eltern,,,,,musst natürlich wie bei Dir alles beim Standesamt Klären,,,aber war bei mir alles kein Problem....

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