Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Melli2901, 17. SSW am 25.10.2014, 15:34 Uhr

Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Hallo!

Dir steht während des Beschäftigungsverbotes dein Urlaub zu. Das bedeutet, das du ihn nach der Elternzeit nehmen kannst.
War bei mir auch so.
Bin im März 2012 ins BV gegangen, im Dezember kam mein Sohn. In der Zeit haben sich 16 Urlaubstage angesammelt, die ich im Anschluss an die Elternzeit genommen habe (war der Wunsch meiner Chefs).


lg

 
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