Geschrieben von Jole3 am 21.10.2014, 14:58 Uhr |
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Wenn du jetzt arbeitslos wirst, melde dich am besten sofort bei der Arbeitsagentur - geht auch telefonisch oder online - wegen der rechtzeitigen Arbeitssuchendmeldung. Wenn die Kündigung da ist, gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Klage prüfen lassen.
Während der Arbeitslosigkeit kann man genauso Elternzeit nehmen wie während einer normalen Anstellung. Allerdings wird dann eben das Arbeitslosengeld ausgesetzt für die Zeit. Danach hast du dann wieder einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Zwar sollst du dich während der Schwangerschaft auch weiter bewerben, aber das ist meist eher Formsache, da die meisten Arbeitgeber eben Schwangere nicht einstellen wollen.
- Kündigung in der Schwangerschaft - Tinker28, 12. SSW 20.10.14, 15:28
- Re: Kündigung in der Schwangerschaft - M.S., 17. SSW 20.10.14, 15:34
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