Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fusssel, 7. SSW am 21.10.2014, 17:37 Uhr

Kündigung in der Schwangerschaft

Also 1. Betruebsvedingte Kündigung wg Schließung sind leider mgl.
aber 2. Dann bekommstzdu alg 1 musst in der zeit nur aufpassen wg krankschreiben und den sechs Wochen weil danach gibts nur Krankengeld und wenn das Krümel dann da ist und du ausm Mutterschutz rausbist bekommst du mindestens den sockelsatz von 300€ oder halt mehr je nachdem wieviel du die Monate vorher verdient hast
und es gibt ganz verständlich geschriebene Broschüren von den elterngeldstellen. Lies dort einfach mal nach oder lass dich direkt dort beraten

 
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