Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tinker28, 12. SSW am 20.10.2014, 15:28 Uhr

Kündigung in der Schwangerschaft

Wurde von euch schonmal jemand gekündigt in der Schwangerschaft?

Meine Cheffin hat mir shcon gesagt das sie beantragt hat mich zu Kündigen, aufgrund von Insolvenz. :( Hab jetzt Bammel das ich dann keine Elternzeit bekomme, und noch dazu keinen neuen Job finde, wenn die kündigung durch ist (wenn sie genemigt wird) bin ich im 5 Monat :(

 
16 Antworten:

Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von M.S., 17. SSW am 20.10.2014, 15:34 Uhr

Erkundige dich mal, ob das überhaupt rechtens ist.
Eigentlich darf einer Schwangeren nicht gekündigt werden, ich weiß allerdings nicht, wie es bei einer Insolvenz aussieht.
Weiß deine Chefin von der Schwangerschaft?

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von mf4 am 20.10.2014, 15:38 Uhr

Eigentlich gilt Kündigungsschutz aber das gilt bei Insolvenz, Firmenschließung usw. nicht.
In der Schwangerschaft einen neuen Job finden wird sicher schwer.
Insolvenzgeld wird sicher zur Elterngeldberechnung einbezogen.
Das würde ich bei der Elterngeldkasse erfragen.
Wichtig ist sich zu kümmern, dass Krankenvers. besteht.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Tinker28, 12. SSW am 20.10.2014, 15:38 Uhr

Ja sie weis davon
sie sagt aber das sie nur noch rote Zahlen schriebt und wie man es dreht und wendet kann sie mich nichtmehr bezahlen,

die andere Angestellte wurde auch schon entlassen :( danach ist nur noch die cheffin und ich übrig.

Keine ahnung ob sie das kann oder nicht aber wenn sie mich nichtmehr bezahlen kann habe ich da ja leider auch nichts von :(

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Tinker28, 12. SSW am 20.10.2014, 15:39 Uhr

Krankenversicherung ist kein problem, ich bin Verheiratet, und würde dann auf die krankenkasse meines Mannes fallen, ja wir haben vor einen Termin bei der Schwangerschaftsberatung zu machen dies bezüglich.

Vielen dank.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Christine70 am 20.10.2014, 15:40 Uhr

hast du einen festen vertrag oder nur einen befristeten der jetzt ausläuft.
Bei einem festen vertrag kann im falle einer insolvenz schon gekündigt werden, leider.
Wenn es ein befristeter vertrag ist, dann ebenso, dann läuft der vertrag halt einfach aus und wird nicht mehr verlängert. war bei mir damals so :(

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Tinker28, 12. SSW am 20.10.2014, 15:44 Uhr

Mein vertrag ist unbefristet. Aber wie man es dreht und wendet wird si emich Kündigen :/

Darf ich fragen ob du vom Arbeitsamt elternzeit bekommen hast? oder gilt das in dem falle dann nicht? :/ das ist meine größte angst im moment, weil wir niemanden haben der aufs Baby aufpassen könnte :(

und das geld von meinem Mann brauchen wir um über die runde zu kommen :(

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Christine70 am 20.10.2014, 15:46 Uhr

bei uns hieß das damals noch Erziehungsurlaub und ging drei jahre lang. In der zeit wurde ich entlassen bzw der arbeitsvertrag lief aus.
Mit der elternzeit kenn ich mich nicht aus, ist schon paar jahre her bei mir

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Tinker28 am 20.10.2014, 15:49 Uhr

achso aber trotzdem vielen dank :)

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Honey58 am 20.10.2014, 15:54 Uhr

Frag doch mal hier bei Frau Bader nach. 100% sicher bin ich mir gerade auch nicht. Aber sie darf dich in jedem Fall kündigen, benötigt allerdings die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Ich würde mich sowohl bei einem Anwalt für Arbeitsrecht als auch bei der KK erkundigen. Und zwar recht bald.

Alles Gute!

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von mf4 am 20.10.2014, 16:01 Uhr

Elternzeit in dem Sinne gibt es bei Arbeitslosigkeit nicht. Du bist dann arbeitslos und bekommst 1 Jahr lang ALG1.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Caitryn am 20.10.2014, 18:35 Uhr

Sie kann dich bei Insolvenz kündigen, aber dafür muss sie ALLE Daten auf den Tisch legen. Und wirklich ALLE:
Sehr ärgerlich für dich. Das brauchst du nicht. Lass dich beraten.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Jana287, 23. SSW am 20.10.2014, 21:12 Uhr

Klar kannst Du Elternzeit nehmen. In der Zeit ruht das ALG1 und Du bekommst Elterngeld.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von yola-noah am 20.10.2014, 21:12 Uhr

Wie ist es denn momentan? Sieht man dir schon viel an oder lässt es sich noch etwas kaschieren, dass du schwanger bist?

Du musst in Vorstellungsgesprächen nichts von deiner Schwangerschaft sagen. Könntest also theoretisch (wenn du so schnell einen Job findest) jetzt noch unterschreiben und dann beim ersten Arbeitstag sagen "Oh...übrigens...ich bin schwanger!" Ist vielleicht nicht so die feine Art und kein guter Beginn für ein Arbeitsverhältnis, aber du stehst ihnen ja dann noch so 4-5 Monate zur Verfügung ;) Hast keine Probezeit mehr und könntest entspannt in Elternzeit und dann eben nach dem einen Jahr wieder was neues suchen.
(Du könntest ja sofort woanders anfangen - per Aufhebungsvertrag da wäre sicher auch deine jetzige Chefin dankbar)

Was ich nicht verstehe, was meintest du mit vom Arbeitsamt Elternzeit zahlen lassen?

Also Elternzeit kann man natürlich nur nehmen, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht, aber Elterngeld bekommt jeder, der in der 12 Monaten vor der Mutterschutzfrist gearbeitet hat, bzw wer arbeitslos war da wird entweder das Arbeitslosengeld mitgerechnet oder die Zeit davor, das weiß ich gerade nicht mehr genau...
Wenn du dann kein Elterngeld mehr bekommst meldest du dich entweder dann arbeitslos (dann muss aber die Betreuung sichergestellt sein) oder du gehst eben nicht arbeiten, meldest dich aber nicht und bekommst dann natürlich auch kein Geld ;) (bzw dann eben Betreuungsgeld)

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Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

Antwort von Jole3 am 21.10.2014, 14:58 Uhr

Wenn du jetzt arbeitslos wirst, melde dich am besten sofort bei der Arbeitsagentur - geht auch telefonisch oder online - wegen der rechtzeitigen Arbeitssuchendmeldung. Wenn die Kündigung da ist, gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Klage prüfen lassen.

Während der Arbeitslosigkeit kann man genauso Elternzeit nehmen wie während einer normalen Anstellung. Allerdings wird dann eben das Arbeitslosengeld ausgesetzt für die Zeit. Danach hast du dann wieder einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Zwar sollst du dich während der Schwangerschaft auch weiter bewerben, aber das ist meist eher Formsache, da die meisten Arbeitgeber eben Schwangere nicht einstellen wollen.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Fusssel, 7. SSW am 21.10.2014, 17:37 Uhr

Also 1. Betruebsvedingte Kündigung wg Schließung sind leider mgl.
aber 2. Dann bekommstzdu alg 1 musst in der zeit nur aufpassen wg krankschreiben und den sechs Wochen weil danach gibts nur Krankengeld und wenn das Krümel dann da ist und du ausm Mutterschutz rausbist bekommst du mindestens den sockelsatz von 300€ oder halt mehr je nachdem wieviel du die Monate vorher verdient hast
und es gibt ganz verständlich geschriebene Broschüren von den elterngeldstellen. Lies dort einfach mal nach oder lass dich direkt dort beraten

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von mucki26 am 21.10.2014, 22:44 Uhr

Hey
Ich hatte einen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber und mehrere Gebspräche mit meinem Rechtsanwalt bezüglich Kündigungsschutz in der Schwangerschaft, nach der Schwangerschaft etc.
Du kannst nicht gekündigt werden.
Nicht mal wenn sie dir drei , vier oder zehn Abmahnungen schreiben.
Und auch bei Insolvenz geht das nicht!!!
Du und alle Kollegen wurde automatisch in die Insolvenzmasse mit einfliessen.
Solltest du also die Kündigung bekommen, rate ich dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Du darfst mir gerne auch per PN schreiben.
Alles gute für dich und dein Baby

LG

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