Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bauchtaxi1315 am 02.10.2014, 16:46 Uhr

Elterngeld Plus

Also bei Punkt 7 b und c muss man aber ganz klar Unterscheiden das es Neuerungen beim Elterngeld und Neuerungen bei der Elternzeit gibt!!
Punkt 7 b und c gehören zu den Neuerungen der Elternzeit. Beides ist unabhängig voneinander zu betrachen!!
Des weiteren ändert sich bei der Beantragung vor dem 3ten Lebensjahr die Frist nicht! Hier gelten immer noch 8 Wochen.
Was du auch nicht genant hat ist der Bezugszeitraum für Elterngeld ändert sich beim neuen ElterngeldPlus!!! Es wird zwar wie du sagst auf zwei Jahre ausgezahlt aber auch der Bezugszeitraum beträgt 2 Jahre.
Wenn ich das so richtig verstanden habe kann ich aber nach dem jetzt geltendem Elterngeld auch auf 2Jahre auszahlen lassen, der Bezugszeitraum beträgt aber nur 1Jahr. Was bedeuten würde das ich wenn ich im 2ten Auszahlungsjahr in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten gehe wird der Betrag des Elterngeldes hier aber nicht reduziert, da nur eine Auszahlungsmodalität. Bsp: Elterngeld Auszahlung auf 2 Jahre mit Erwerbstätigkeit im 2ten Jahr: Gehalt nach Stunden + Elterngeld/2
ElterngeldPlus Auszahlung auf 2 Jahre: Gehalt nach Stunden + Elterngeld - Differenz.
Insgesamt ist es nur so das man durch die 4 Partnermonate länger von dem Elterngelt profitieren kann. Aber auch das lohnt sich nur wenn beide Prtner annähernd gleich verdienen. Verdient der Partner wesentlich mehr bekommt dieser nur den Höchstbetrag an Elterngeld und macht dadurch evtl. finanziell mehr Verlust, wobei das Ansichtssache ist da man ja dafür mehr Zeit fürs Kind hat und trotz "nichts tun" Geld bekommt.
Der finanzielle Verlust wäre beim jetzigen Elterngeld bei Vielverdienern auch schon da.
Auch darf man nicht vergessen die Monate die man Mutterschutz hat muss man immer als Basiselterngeldmonate nehmen. d.H. 2Monate volle Bezüge Mutterschutz/Elterngeld + entweder 10/12Monate Elterngeld (je nachdem ob man Partnermonate nimmt oder nicht) oder 20/24Monate ElterngeldPlus. Man kann auch wie in deinem Beispiel kombinieren und länger Basiselterngeld erhalten dann werden die restlichen Basismonate/2 für den Anspruch auf ElterngeldPlus angerechnet.
Hat alles seine Vor- und Nachteile, und man muss ganz genau rechnen was sich für einen selber wirklich lohnt! Vor allem muss man sich mit seinem Partner absprechen und je nachdem wie man die Partnermonate legt, schon für 2Jahre im vorraus planen.

Bei mir greifen nur die Änderungen zur Elternzeit da unsere 2te Maus im Februar kommt.

LG

 
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