Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von DieTina am 01.10.2014, 14:35 Uhr

Elterngeld Plus

Vielen Dank für eure Antworten. Das Elterngeld Plus gilt erst für Babys, die ab 07.2015 geboren werden, da durch die Gesetzesänderungen noch zahlreiche Änderungen z.B. bei Kitas nötig sind um das Vorhaben umsetzen zu können und auch Behörden brauchen Zeit alles wieder umzustellen.

Was ist das Elterngeld Plus?
1. Zum 01.01.2015 soll das neue Elterngeld Plus eingeführt werden. Es soll für Kinder gelten, die ab dem 01.07.2015 auf die Welt kommen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die Elternzeit flexibler zu gestalten und Teilzeiterwerbstätigkeit während der Elternzeit lohnenswerter zu machen.
2. Es wird möglich sein, zwischen dem jetzigen Elterngeld und dem neuen Elterngeld Plus zu wählen und beide Arten zu kombinieren.
3. Das Elterngeld Plus ist eine halbierte Auszahlung des Elterngeldes mit einer entsprechend doppelt so langen Auszahlungsdauer. D.h. statt momentan z.B. 300,- € pro Monat 12 Monate lang, erhält man 150,- € pro Monat für 24 Monate. Halbiert wird dabei alles: der Mindestbetrag, der Geschwisterbonus als auch der Mehrlingszuschlag. Durch diese Änderung entfällt die bisherige Verlängerungsmöglichkeit beim aktuellen Elterngeld.
4. Von der Änderung sollen vor allem die Eltern profitieren, die bereits während des Bezugs von Elterngeld wieder in Teilzeit arbeiten möchten und bislang durch die Anrechnung benachteiligt wurden. Nach wie vor, ist es möglich während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das erzielte Einkommen wird dabei auf das Elterngeld angerechnet und entsprechend gekürzt. Durch die verlängerte Auszahlung des Elterngeld Plus sollen die Eltern aber länger vom Elterngeld profitieren und die Anrechnung der Teilzeiterwerbstätigkeit ist nicht so spürbar sein. Effektiv soll so mehr Elterngeld Plus ausgezahlt werden.
5. Beim Elterngeld Plus erhalten die Eltern immer höchstens die Hälfte des bisherigen Elterngeldes ohne Zuverdienst während des Elterngeldbezugs ausgezahlt. D.h. bei der Berechnung wird geschaut, wie viel Elterngeld ohne Zuverdienst die Mutter kriegen würde, um daraus den Höchstbetrag an Elterngeld Plus zu definieren. Arbeitet die Mutter in der Elternzeit, so ist das Elterngeld von der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt zu berechnen. Ist dieser Betrag höher als der Höchstbetrag an Elterngeld Plus, so erhält die Mutter nur den Höchstbetrag ausgezahlt. Bestenfalls erhalten damit die Eltern, trotz Teilzeittätigkeit, das volle Elterngeld ausgezahlt, das ihnen zustünde, wenn sie nicht während der Elternzeit arbeiten gehen würden.

Beispiel:
- Einkommen vor der Geburt 1400€ netto pro Monat
- Mutter bleibt die ersten 6 Monate komplett zuhause und bezieht Elterngeld
- danach geht die Mutter wieder in Teilzeit für 550€ netto pro Monat arbeiten

- Berechnung des aktuellen Elterngeldes:
1. Elterngeld bei voller Unterbrechung: 65 % von 1400 €, somit 910€/ Mon. für 6 Monate insgesamt damit 5.460 €
2. Elterngeld mit Teilzeittätigkeit: 65 % von 850€ (=1400 € - 550 €) somit 552,50 €/Mon. für 6 Monate insgesamt damit 3.315 €
Monatliches Gesamteinkommen: 550€ Einkommen + 552,50 € Elterngeld = 1102,50 €
3. Elterngeld für 12 Monate damit 5.460 € + 3.315 € = 8.775 €

- Berechnung der Kombination aus Elterngeld und Elterngeld Plus:
1. ersten 6 Monate Elterngeld bei voller Unterbrechung: also wieder 910 €/Mon. insgesamt damit 5.460 €
2. weitere 12 Monate Elterngeld Plus mit Teilzeittätigkeit: 910 € /2 = 455 € pro Monat, da 455 € < 552,50 € erhält die Mutter höchstens die 455 € pro Monat für 12 Monate ausgezahlt insgesamt damit 5.460 €
Monatliches Gesamteinkommen: 550 € Einkommen + 455 € Elterngeld Plus = 1.005 €
3. Elterngeld und Elterngeld Plus für insgesamt 18 Monate damit 5.460 € + 5.460 € = 10.920 €

6. Entscheidet man sich für Elterngeld Plus, so können vier weitere Partnerschafts-bonusmonate je Elternteil in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile Ihre Erwerbstätigkeit auf 25 bis 30 Stunden pro Woche reduzieren und das während der gesamten vier Monate. Damit soll die gemeinsame Erziehung der Kinder gefördert werden.
7. Weitere Änderungen sind:
a. Es wird klargestellt, dass Eltern von Zwillingen/ Mehrlingen nur einen Anspruch auf Elterngeld haben. Der Mehrbedarf für Mehrlinge wird durch den Bonus in Höhe von 300,00 € pro Mehrling bereits abgedeckt.
b. Durch die Gesetzesänderung können nun bis zu 24 Monate der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Dies muss aber nun 13 Wochen statt 7 Wochen vor der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der Kündigungsschutz verlängert sich dadurch entsprechend von 8 auf 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
c. Ebenfalls wird neu eingeführt, dass die Elternzeit auf drei statt bisher zwei Abschnitte verteilt werden kann und somit auch alle Möglichkeiten wie z.B. den Partnerschaftsbonus genutzt werden können.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.