Schwanger - wer noch?

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von palimpalim  am 12.05.2013, 9:58 Uhr

Ein paar Fragen

Geld aus der mutter-kind-Stiftung gibt es nur wenn du oder der für dich Unterhaltspflichtige elternzeit zu viel verdienen um alg 2 zu beziehen.

Alg2 ist eine vorrangige Leistung...also bevor du was aus dem topf der stiftung bekommst, brauchst du eine negativbescheinigung vom jobcenter

 
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