Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Disco-Bauch, 24. SSW am 01.02.2010, 14:36 Uhr

bräuchte mal eure hilfe ( 400 eurojob und mutterschutz )

schau mal hier:

"Mutterschutz besteht auch für 400 EUR Kräfte. Im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes hat die Minijobberin während der Zeiten, in denen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde einen Entgeltfortzahlungsanspruch (§ 11 MuSchG). Für die Zeit der Mutterschutzfristen (in der Regel 6 Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 13 MuSchG). Diese kann in der Höhe auf höchstens 210,00 € beschränkt sein, wenn die Frau nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Auszahlung muss dann beim Bundesversicherungsamt beantragt werden (§ 13 Abs.2 MuSchG)."
aus
http://rechtsanwalt.g-brand.de/2007/11/27/mandanteninformation-minijobs/

wende dich bitte an deine Krankenkasse, die sind der Ansprechpartner für genau solche Fragen.

 
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