Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von monty, 4. SSW am 08.05.2023, 9:02 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

kann ein Beschäftigungsverbot nur die FÄ ausstellen oder auch der Hausarzt?

Ich bin angestellte Logopädin in einer Praxis. Ich arbeite zu 98% nur mit Kindern im Alter von 3-14. Ich bin ständig krank, stecke mich mit irgendwas bei den Kindern an. Erkältung, Magen-Darm, Bindehautentzündung, Scharlach etc.. irgendjemand kommt immer krank zur Therapie und hustet alles voll.
Mein Weg zur Schwangerschaft hat sehr lange gedauert - Ich mache mir Sorgen. Kann ich meine FÄ direkt um ein BV bitten? Habe gelesen, dass die nur unter bestimmten Vorgaben ein BV ausstellen dürfen. Falls sie nein sagt, kann auch der Hausarzt ein BV stellen?
Danke für eure Antworten!

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 08.05.2023, 9:08 Uhr

In deinem Fall, weder noch wenn es ein korrektes bv sein soll.
Da ist der Arbeitgeber für zuständig und muss eine gefährdungsbeurteilung machen
Ein falsch ausgestelltes bv ist von den Krankenkassen anfechtbar

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Cloudy92 am 08.05.2023, 9:11 Uhr

Hallo,
Ärzte stellen nur aus gesundheitlichen Gründen ein BV aus. Also vor allem bei Risikoschwangerschaften oder bestimmten Vorgeschichten.

Ein BV aufgrund der beruflichen Situation muss der AG bzw. Betriebsarzt ausstellen. Sobald dieser von deiner Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde, muss er eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dann wird geschaut ob es ein BV gibt oder der Arbeitsplatz umgestaltet wird.
Ich bin auch therapeutisch tätig und hab dann nur noch mit Erwachsenen gearbeitet und Verwaltungstätigkeiten übernommen. Für Kinder wurde ich wegen fehlender Ringelrötelnimmunität ausgeplant.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Cora_510, 32. SSW am 08.05.2023, 9:13 Uhr

Hallo,

Ich selbst bin Ergotherapeutin.
Mein Arbeitgeber hat mich sofort ins BV geschickt.
Du musst deinem Arbeitgeber das mit einem offiziellen Schreiben des Gynäkologen mitteilen dass du schwanger bist. Dann muss er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Und dabei wird wahrscheinlich raus kommen, dass du ins BV musst. Zumindest wenn es nicht anders ist als in meinem Beruf.

LG Cora

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von monty am 08.05.2023, 9:16 Uhr

Meine AG wird mir mit Sicherheit keines aussprechen, ihrer Meinung nach geht Arbeit über alles.
Zitat: "Jeder wird mal krank und steckt sich an."

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Dann melde dich beim gewerbeaufsichtsamt

Antwort von misses-cat am 08.05.2023, 9:30 Uhr

Die helfen dir wenn dein Arbeitgeber die gefährdungsbeurteilung nicht sach gemäß ausfüllt
Übrigens sind die Krankheiten die du auführst alle nicht für ein BV relevant da sie eine gesunde Schwangerschaft nicht gefährden
Bist du imun gegen Röteln? Hattest du noch keine Ringelröteln? Das wären Gründe für ein BV

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Re: Dann melde dich beim gewerbeaufsichtsamt

Antwort von monty am 08.05.2023, 10:04 Uhr

Danke für den Tipp.

Die aufgezählten Krankheiten waren nur Beispiele. Es geht wie bei Kindern halt üblich alles rum und ich liege dann meistens recht lange flach.

Ringelröteln hatte ich noch nicht, der Immunstatus muss erst noch überprüft werden

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maikindchen, 7. SSW am 08.05.2023, 10:59 Uhr

Ich bin ganz ehrlich, ich persönlich kann den Schrei nach einem Beschäftigungsverbot leider nicht verstehen! Überall begegnen dir Kinder/Menschen die irgendwelche Krankheiten haben! Ich selber arbeite in der Grundschule als Lehrerin und ich hoffe sehr bis zum Mutterschutz arbeiten zu dürfen, obwohl es sich bei mir um eine Risikoschwangschaft handelt. Natürlich muss auch bei dir eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und dann wird sich zeigen, ob du gefährdet bist. Eventuell kannst du ja auch verwaltungstechnische Aufgaben übernehmen.
Wie willst du es eigentlich machen, falls du mal mit Kind Nummer 2 oder 3 schwanger bist? Die eigenen Kinder bringen auch immer irgendwelche Krankheiten mit....

Liebe Grüße und alles Gute
Denise

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von monty am 08.05.2023, 11:16 Uhr

Du hast schon Recht, Menschen begegnet man überall. Bei meiner Arbeit arbeite ich direkt am Patienten, im und um den Mund.
Ich habe die Befürchtung, dass ich mich dadurch häufig anstecke (wie es auch vor der SS war). Falle ich dann aus, ist der psychische Druck meiner Chefin sehr hoch. Aus diesem Grund ist es bei uns auch nicht unüblich, mal krank zur Arbeit zu kommen, um den Sticheleien und Beschuldigungen aus dem Weg zu gehen.
Ich nehme mir soetwas dann leider sehr oft zu Herzen (ich weiß, das ist mein Problem und daran arbeite ich auch schon).
Insgesamt sehe ich persönlich das als einen nicht guten Kreislauf: kranke Kinder - Sorge vor Ansteckung - Sorge vor Arbeitsausfall/Beschuldigungen - Sorgen wegen Stress der Schaden anrichten könnte.
Hinzu kommt auch noch der Gedanke um meine Patienten und deren therapeutische Versorgung. Falle ich direkt aus -> Ersatztherapeutin
Falle ich nur teilweise immer wieder aus -> keine Therapie

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von corinni22 am 08.05.2023, 11:46 Uhr

Ich schließe mich da an. Der FA oder Hausarzt kann das nicht ausstellen, sondern der Arbeitgeber bzw. ein Arbeitsmediziner.
Solang dein Immunstatus vollständig ist, spricht nichts dagegen weiter zu arbeiten. Wenn alle Schwangeren daheim bleiben würden, wo würden wir da nur hinkommen Man ist schwanger und nicht krank. Und ganz normale Erkältungen steckt das Ungeborene auch problemlos weg. Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmt schon von vornherein etwas nicht.
Und man kann sich wirklich überall anstecken …
Tut mir leid, falls das hart klingt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lou22 am 08.05.2023, 11:54 Uhr

Hey, ich kann dich sehr gut verstehen. Ich glaube es geht dir einfach nicht gut in deinem Job und du willst einfach deine Schwangerschaft genießen und dir keine Sorgen mache. Zumal du lange dafür gebraucht hast. Und ja, du hast ein Recht darauf. Du hast aktuell einen enormen psychischen Druck, was aus deinen Texten hervorgeht. Und genau das und nicht die Infektionen, belasten deine Schwangerschaft. Schau, dass du dein BV bekommst und kümmere dich in aller Ruhe um einen neuen Job. Es ist Fachkräftemagel überall du wirst schnell was finden, wo du dich einfach besser fühlst. Ich bin über den Mutterschutz hinaus arbeiten gegangen.. Warum? Weil ich meine Arbeit liebe und mich total wohl fühle mit dem was ich mache. So war es aber eine zeitlang nicht bei mir. Ich habe auch ein paar mal den Job gewechselt - bekomme ständig gute Angebote auf Linkin. Glaube mir, dass wir nicht mehr in der Zeit leben, wo wir ein lebenslang bei einem Arbeitgeber bleiben. Die Welt hat sich da verändert. Und genau das, wird deine Chefin irgendwann auch schmerzlich feststellen müssen, wenn sie sich dahingend nicht anpasst. Denk an dich und dein Baby und lass dir nix einreden, was dir im Hier und Jetzt schadet!!
BV kann auch der Arzt ausstellen, da kann eine psychische Belastung ein guter Grund sein.
Alles Gute dir.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 08.05.2023, 12:54 Uhr

Ich glaube in dem Fall müsste dein AG das BV aussprechen, denn es ist ja etwas, dass der AG ändern müsste.
Da kann ein Arzt i.d.R. nicht viel tun.

Wenn dein AG nicht hilft, dann hilft dir die Gewerbeaufsicht.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von monty am 08.05.2023, 12:57 Uhr

Danke für deine Worte, damit hast du recht. Es nimmt mich ziemlich mit.

Unter anderem setzt mir das auch zu, weil ich von vielen Kolleginnen und auch AG weiß, dass die Mitarbeiterinnen ins BV geschickt werden, um eben auf Nummer sicher zu gehen. Meiner AG ist das egal, es kommt wie es kommt. Von daher dachte ich, kümmere ich mich selbst darum.
Danke für euren ganzen Rückmeldungen und den Austausch.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von bambusx3, 24. SSW am 08.05.2023, 13:03 Uhr

Hello
Ich habe ein Teilweises BV vom Hausarzt bekommen, wegen zu viel Stress und Überforderung in der Arbeit. In deinem Fall müsste das aber wirklich denke ich der Arbeitgeber machen, weil es den Arbeitsplatz betrifft. Was ich in der Schwangerschaft gelernt habe: solang man auf Arbeit funktioniert ist alles tip top, sobald man aber von seinem Arbeitgeber Unterstützung bezüglich der Schwangerschaft braucht, interessiert es leider niemanden daher habe ich das mit meiner, zum Glück sehr sehr emphatischen Frauenärztin regeln können.
Alles Liebe dir

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mamicka am 08.05.2023, 13:06 Uhr

Mein Hausarzt hatte sich quergestellt sowie vorerst meine FÄ. Schlussendlich hat die FÄ mir das BV in der etwa 20SSW ausgestellt, medizinisch meinte sie gehe das nicht, nur aufgrund psychischer Gründe!
Zuvor habe ich mich mit dem Mutterschutz-Telefon des Regierungspräsidiums in Verbindung gesetzt, das hat mir sehr weitergeholfen. Kann ich nur wärmstens weiterempfehlen!!
Viel Erfolg!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 08.05.2023, 15:23 Uhr

Dein AG ist für ein BV zuständig. Dieser muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, und wenn die zu dem Ergebnis kommt das dein Arbeitsplatz nicht den dem MuSchG entspricht, hat er das Recht dir eine andere Arbeitsstelle zuzuweisen oder dir ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Für ein Beschäftigungsverbot duch den FA reicht ein allgemeines Ansteckungsrisiko nicht aus.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mamamal4 am 08.05.2023, 15:35 Uhr

Die Richtlinien für ein BV sind streng,eine Risikoschwangerschaft reicht da nicht,ich habe bei der ersten eine Präeklampsie und Postpartales Hellp gehabt,und einige andere Baustellen
Ich hab in den weiteren 3 Schwangerschaften nicht per se ein bV bekommen und ich arbeite in der Pflege

Wenn die Gründe nicht die sind die den Richtlinien entsprechen dann wirst du es nicht bekommen,da wären in deinem Fall fehlende Immunität oder ähnliches

Auch wenn es natürlich blöd ist wenn man sich so Sorgen macht in dein weg sicher nicht leicht war,wenn die passende Begründung nicht dabei ist dann gibt es keine Möglichkeit

Wenn dein Arbeitgeber allerdings die Beurteilung nicht macht hilft es schon das Amt auf die Pelle rücken zu lassen,dann muss dein Arbeitsplatz angepasst werden

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