Geschrieben von Denise2407, 7. SSW am 24.01.2023, 12:25 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Huhu
Ich habe mal eine kurze Frage, und zwar bin ich in der 7ssw und arbeite als Paketzustellerin.
Ich habe meinem AG meine Bescheinigung über die Schwangerschaft zugeschickt, aber von ihm kommt keine Antwort zurück oder sonstiges.
Mein Frauenarzt meinte der AG müsste bei solchem Beruf ein Beschäftigungsverbot aussprechen, aber es tut sich nix..
könnt ihr mir eventuell weiterhelfen wie ich da weiter vorgehen kann?
Kündigen kann er mich ab jetzt nicht mehr, die Bescheinigung hat er nämlich erhalten…
Lg und danke schon mal im vorraus
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Suomi am 24.01.2023, 12:56 Uhr
Hast Du denn einfach mal praktiv dort nachgefragt? Also angerufen und eine Mail geschickt?
Wäre das Erste, was ich tun würde.
Ggf. beim Betriebsrat, Betriebsarzt nachfragen....an die Gewerbeaufsicht kann man sich anschließend dann wenden.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von die_ente_macht_nagnag am 24.01.2023, 13:13 Uhr
Dein AG muss eine Gefahreneinschätzung durchführen. Er muss dich nicht freistellen, er kann dich auch an einem anderen Arbeitsplatz einsetzten.
Frage nach, wie es weiter geht.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von AnnaRose, 13. SSW am 24.01.2023, 17:19 Uhr
Hey,
Ich bin seit Anfang meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot.
Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungseinschätzung machen. Das macht in der Regel der Betriebsarzt. Dieser gibt dann eine Empfehlung an den Arbeitgeber und der entscheidet dann.
Der Arbeitgeber kann dir natürlich aber auch einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, der zur Situation passt.
Viele Grüße
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Denise2407 am 24.01.2023, 17:20 Uhr
Okey kann ich da egal zu welchem Arzt ? Also Betriebsarzt?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von die_ente_macht_nagnag am 24.01.2023, 17:42 Uhr
Nein, der Betriebsarzt deines AG; kein Arzt deiner Wahl.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von lukko34 am 24.01.2023, 21:19 Uhr
Kurze Nachfrage:
Du hast die Bescheinigung zu deinem Chef gesendet und bist seitdem nicht mehr zur Arbeit erschienen ?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Denise2407 am 24.01.2023, 21:51 Uhr
Richtig ja bin seitdem nicht mehr hin, er weis Bescheid und trägt mich auch nicht mehr in den dienstplan.
Weil ich schwer heben muss
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von AnnaRose am 25.01.2023, 9:08 Uhr
Also bist du krank geschrieben oder wie?
Also ohne das er dir das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat bzw dir zugeschickt hat musst du eigentlich arbeiten.
Ich würde das mal ganz schnell abklären… ruf doch einfach mal dort an.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von lukko34 am 25.01.2023, 9:09 Uhr
Oha, das kann auch in Hose gehen.
Dein Arbeitgeber muss zuerst mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen.
Solange diese nicht durchgeführt wurde, muss er dir einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zuweisen. Kann er das nicht,muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Hat er das dir gegenüber getan ?
Einfach die Bescheinigung nur hinschicken und nicht zur Arbeit zur erscheinen kann dein AG auch anders auslegen.
Ich hätte mich für die Übergangszeit bis zur Gefährdungsbeurteilung krank schreiben lassen.
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