Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mariellakre, 9. SSW am 10.11.2022, 20:21 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,
ich bin in der 9. SSW und arbeite in der KiTa, dadurch habe ich ein sofortiges BV bekommen.
„Sie sind bis ET Zuhause und gehen nicht mehr arbeiten“
Da ich furchtbar an Übelkeit leide, passt mir das ganz gut.
Nun kam die Nachricht, ich solle bitte im Büro arbeiten (auch das ist für mich in Ordnung).
Auf meine frage ob es was für Zuhause gäbe, da es mir einfach nicht gut geht und deshalb ungerne Auto fahren und mich in ein Büro setzen möchte, kam erst ein Ja und urplötzlich ein Nein.
Ich solle ins kalte Archiv, schwere Kisten schleppen und den ganzen Tag stehen. (Genauso wurde es mir gesagt).
Aber genau DAS sind Aufgaben, die in meinem BV ausdrücklich verboten sind.
Ich bin am verzweifeln… dem Betriebsarzt ist es völlig egal und ich möchte weder mich noch mein Baby gefährden….
Ich hoffe, dass mich mein Hausarzt zwecks der Übelkeit die nächsten 6 Wochen krank schreibt.
Aber was mache ich dann?
Hatte jemand schonmal Erfahrung mit so etwas?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße

 
17 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von NaduNaduNadu am 10.11.2022, 21:16 Uhr

Mir hat meine Gyn ein BV gegeben.

Du darfst gar nicht den ganzen Tag stehen.... Und auch nicht schweres schleppen.

Der Arbeitgeber muss dir eine Liege zur Verfügung stellen... Theoretisch darfst du den ganzen Tag darauf liegen... Oder auf Toilette sein.

Und wie komm es, dass du erste ein BV von der Arbeitsstelle hast... Und dann plötzlich nicht mehr? Das geht doch nicht.

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Natürlich geht das Grundsätzlich

Antwort von misses-cat am 10.11.2022, 21:49 Uhr

Nämlich dann wenn der Arbeitgeber aufeinmal Arbeit hat die mit dem Mutterschutzgesetz konform ist weil zb eine Kollegin ausgefallen ist.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von flora95, 11. SSW am 10.11.2022, 21:50 Uhr

Hallo :)
Mir hat bezüglich BV das zuständige Regierungspräsidim bzw. die Abteilung Arbeitsschutz weitergeholfen. Da kannst du nachfragen ob das alles rechtens ist. Ansonsten klären die das mit deiner Arbeitsstelle.

Würde aber auch nochmal selbst die zuständigen Vorgesetzten darauf hinweisen, was erlaubt ist und was nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mariellakre am 10.11.2022, 22:38 Uhr

Oh, das ist ein super Tipp! Vielen lieben Dank dafür!
Hast du das einfach im Netz eingegeben, welches Regierrungspräsidium zuständig ist?
Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Liantsoa, 15. SSW am 10.11.2022, 22:42 Uhr

Hallo, ich finde es komisch dass du BV hast und dann wieder im Büro arbeiten. Bei mir war auch im Büro arbeiten eine Möglichkeit aber wegen Maske wäre nicht möglich. So schwer Heben oder lange stehen darfst du ja nicht.Hätte die vorher entschieden wie es mit dir gewesen ist.Ich tu ja nicht arbeiten seit dem ich BV hast.Hat Arbeitsgeber oder FA den BV angeordnet?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mariellakre am 10.11.2022, 22:45 Uhr

Das war alles ganz komisch… ich hatte für Home Office angefragt nachdem ich erfuhr, dass ich ins Büro muss. Ich dachte, komm biste nicht so und machst es einfach von Zuhause aus. Das geht schon irgendwie mit der Übelkeit. Zuhause ist das ja auch nochmal was anderes als dann irgendwo fremd zu sitzen…
Das wurde erst zugelassen und keine 24 Std später wieder zurück gezogen.

Ich schätze ehrlich gesagt, dass das psycho Spiele sind… ich hatte erst 2 Wochen vor meiner SS mich beim Personalrat über die Leitung beschwert und alle Erzieherinnen sind samt Elternbeirat zur Gemeinde wegen der Leitung.
Das ist nun die Konsequenz. Die nur mich trifft…
Die Gemeinde hat sich nach meinem BV nochmal an den Betriebsarzt gewendet. Komisch war hier, dass aber eine andere Ärztin mir das BV ausgestellt hat, als der am Telefon.
Auch nachdem ich nochmal anrief wurde ich nicht zur Ärztin weitergeleitet sondern zu dem anderen Arzt. „Wenn Sie die arbeit nicht machen möchten, dann müssen sie sich krank schreiben lassen. Tschüss“

In der KiTa zu arbeiten mit Mundschutz ist weniger gefährlich als schwer schleppen, in einem kalten Raum zu sein und den ganzen Tag zu stehen…

Ich finde es am schlimmsten, dass es nicht nur gegen mich geht sondern gegen mein ungeborenes Baby..

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Re: Natürlich geht das Grundsätzlich

Antwort von Mariellakre am 10.11.2022, 22:46 Uhr

Wenn die Arbeit Mutterschutzgesetz konform wäre, wäre das ja auch nicht schlimm

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mariellakre am 11.11.2022, 5:51 Uhr

Da ich Erzieherin bin, bekomme ich sofortiges BV und das wurde vom Arbeitgeber angeordnet. Ich war bei dem zuständigen Betriebsarzt..

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 11.11.2022, 6:11 Uhr

Wenn dein AG einen passenden Arbeitsplatz hat, darf er jederzeit die Freistellung widerrufen. Die Arbeit im Archiv kann durchaus passend sein, wenn nicht, dann machst du es halt nicht (z.B. den ganzen Tag stehen und regelmäßig (!) schwer heben). Aber da würde ich nochmal ganz genau Lesen. Einen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Der Arbeitsweg ist dein privates Problem.

Wenn du wegen Übelkeit nicht arbeitsfähig bist, dann benötigst du eine Krankschreibung.

Tut mir leid, falls das nicht zu deinen Plänen passt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Suomi am 11.11.2022, 6:25 Uhr

Hier unterschreibe ich.
Bei Übelkeit erstmal krank schreiben lassen. So kann man nicht arbeiten. Und in der Regel vergeht die Übelkeit ja wieder in ein paar Wochen und man kann wieder arbeiten.
Bei der Arbeit im Archiv sollte man klären, ob es tatsächlich so ist oder nur übertrieben dargestellt um dir Angst zu machen.
Wenn die Arbeit tatsächlich okay ist, musst Du sie eigentlich machen und es gibt kein BV mehr und es gibt auch kein Homeoffice.
Wenn die Arbeit dann nicht geht, würde ich mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden, wenn der AG nichts ändert.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Na 1986, 40. SSW am 11.11.2022, 9:25 Uhr

Bei uns kann man sich ans ordnungsamt wenden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Schmetterfink am 11.11.2022, 10:25 Uhr

"Ich solle ins kalte Archiv, schwere Kisten schleppen und den ganzen Tag stehen. (Genauso wurde es mir gesagt)."

Schwere Kisten schleppen und den ganzen Tag stehen sind auch Dinge, die du gar nicht darfst.

"Während Ihrer Schwangerschaft sind insbesondere Tätigkeiten für Sie unzulässig, bei denen
• Sie ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern müssen oder Sie mit mechanischen Hilfsmitteln Lasten von Hand heben, halten, bewegen oder befördern müssen und dabei Ihre körperliche Beanspruchung der von solchen Arbeiten entspricht,
• Sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen müssen und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet"

(direkt aus dem Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSFJ)

Die Raumtemperatur ist so eine Sache. Das ist ja auch keine Gefriertruhe. Es gibt nach Arbeitsschutzgesetz gewisse Anforderungen an die Raumtemperatur eines Arbeitsplatzes, das sind bei leichten sitzenden Tätigkeiten glaub ich 20°, schwere Arbeiten darfst du schwanger eh nicht verrichten. Archive arbeiten bei der Lagerung von Papier oft mit/bis 18°, dann ist der Arbeitsplatz selbst aber in der Regel ein kleines Büröchen, das durchaus höher geheizt werden kann/darf (und das sind auch noch Temperaturen, gegen die man sich anziehen kann, du wirst ja nicht bei -18° beschäftigt).

Du beantragst erstmal eine neue Gefährdungsbeurteilung anhand des neuen dir zugewiesenen Arbeitsplatzes. Wenn du da wirklich regelmäßig über 5 kg heben sollst oder länger als 4 Std. am Tag stehen, ist der Platz nämlich (wieder) nicht geeignet für dich.
Falls sich der AG bezüglich der neuen Gefährdungsbeurteilung quer stellt, lässt du dir vom Gyn ein vorläufiges BV ausstellen, bis die neue Gefährdungsbeurteilung erstellt ist. Die neue Stelle darf natürlich nicht anderweitig deine Gesundheit gefährden, als es die ursprüngliche tut.

Du kannst auch zum ersten Arbeitstag da aufschlagen und immer wenn jemand sagt "Trag mal diesen 6 kg Karton von A nach B" einfach mit "Nö, ist nicht mutterschutzkonform" antworten. Und wenn du vier Stunden gestanden hast (wobei mir nicht klar ist, warum man in einem Archiv dauerhaft stehen sollte, das ist ja keine Kasse oder ein Verkaufsraum ohne Sitzmöglichkeiten) nach einem Stuhl fragen oder dich schlicht und einfach hinsetzen. Aufgaben die gegen den Mutterschutz verstoßen, musst du natürlich entsprechend auch nicht verrichten.

Die können von dir aber natürlich z.B. verlangen, dass du deine Stunden als Telefondienst in einem entsprechend temperierten Büroraum im Archiv ableistest, auch wenn da nur 2x am Tag das Telefon klingelt.

Deine Kita scheint ja in kirchlicher Trägerschaft zu sein. Es liegt ja eigentlich nicht im Sinne eines öffentlichen Arbeitgebers, gegen den Mutterschutz zu verstoßen.

Du musst schauen, wer da jetzt als übergeordnete Stelle für dich zuständig ist. Ich würde als ersten Schritt ein Gespräch mit dem Personalrat / der MAV empfehlen. Vielleicht mit der Gleichstellungsbeauftragten. Falls ihr sowas wie ein Familienbüro habt, im Zweifel auch mit denen.

Ansonsten findest du auf der Seite des BMFSFJ eine Liste an "Aufsichtsbehörden für Mutterschutz und Kündigungsschutz", an die du dich wenden kannst (je nach Bundesland und Wohnort). Auch wenn man dir dort nicht helfen kann, können die dir sagen, wer für dich der korrekte Ansprechpartner ist.

Wegen der Übelkeit lässt du dich krankschreiben. Das hat mit dem BV prinzipiell nichts zu tun, du hast dann aber eben die Zeit der AU, in der du deine Probleme mit dem BV klären kannst.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von SeePferdchen87, 12. SSW am 11.11.2022, 10:46 Uhr

Hi. Verstehe ich nicht. Habt ihr eine MAV? Von wem ist die Kita? Gemeinde oder Kirche? Dein Frauenarzt kann dir auch ein BV geben? Hast du alle Immunitäten? Vg

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mariellakre am 11.11.2022, 13:01 Uhr

Vielen Dank für sie ausführliche:)
Tatsächlich ist das eine Kommunale Einrichtung, ich bin im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber ist die Gemeinde selbst

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mariellakre am 11.11.2022, 13:03 Uhr

Was ist denn eine MAV?
Gemeinde Kita und Immunität wurde bisher nie getestet.
Es wurde direkt gesagt, ich darf absofort nicht mehr Arbeiten gehen und bin bis ET Zuhause.
Habe sogar extra gefragt, ob mir kein Blut genommen wird. Fand das schon komisch.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Elenore1003, 28. SSW am 11.11.2022, 14:03 Uhr

Die MAV ist die Mitarbeitervertretung.
Sollte eigentlich bei jeden Träger vorhanden sein. Die MAV setzt sich eben für die Mitarbeiter ein. Traurig, wenn sowas nicht gemacht wird.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ruto am 11.11.2022, 21:21 Uhr

Krankschreiben lassen ist keine Lösung, weil du sicher nicht die gesamte Schwangerschaft über Krankengeld bekommen möchtest. Das würde ich nur überbrückungsweise machen und in der Zeit die Situation klären.
Schwere Kisten schleppen und Co ist illegal und ich würde hartnäckig bleiben, was den Betriebsarzt angeht. Er hat ja scheinbar das Teil-BV ausgestellt, dann soll er deine genauen Aufgaben definieren. Und das schwarz auf weiß. Was gegen den Mutterschutz spricht (schwer Tragen, den ganzen Tag stehen) würde ich mit dem Hinweis, dass es verboten ist, verweigern.
Und wie schon geschrieben wurde: das ist ein Fall für die Mitarbeitervertretung bzw den Betriebsrat.

Da du in einer Kita arbeitest, bist du in der glücklichen Lage, dass du viele neue Arbeitgeber zur Verfügung hast (nach deiner Rückkehr). Da darfst du also ruhig unbequem sein und für deine Rechte einstehen.

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