Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Gorgora, 8. SSW am 09.03.2023, 7:18 Uhr

Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Hallo liebe Community,
ich würde mich über Anregungen zu folgender Situation freuen:

Ich bin nach einer FG im Dezember glücklicherweise wieder schwanger (8sww). Aus der Angst davor, eine erneute FG zu erleben, wollte ich es noch nicht meinem Arbeitgeber sagen. Durch immer wiederkehrende und (leider) falsch behandelte Blasenentzündung, war ich ohnehin die letzten Wochen krank geschrieben. Nun hatte ich gestern den Termin zur Schwangerschaftsfeststellung, es ist alles super, das Herz schlägt.
Ich möchte es nun meinem Arbeitgeber mitteilen, habe aber große Bedenken, dass ich auf Unverständnis stoßen werde.

Ich bin Sozialarbeiterin und arbeite im Betreuten Wohnen für psychisch erkrankte Menschen. Ich schätze alle meine KlientInnen sehr und mache die Arbeit auch gern. Ich bin jedoch immer wieder schwierigen und bedrohlichen Situationen ausgesetzt. Ich besuche meine KlientInnen in deren eigener Wohnung. Viele rauchen sehr viel in der Wohnung (auch während des Termins) oder sind stark verwahrlost, sodass sich extrem viel Müll in den Wohnungen stapelt und man sich nur durch schmale Gänge bewegen kann. Zudem sind sie natürlich alle psychisch krank (Schizophrenie, psychotische störungsbilder, Abhängigkeiten, Depressionen).
Hinzu kommt, dass ich den ganzen Tag alleine mit meinem Auto unterwegs bin und nie genau weiß, wann jemand aus meinem Team erreichbar und im Dienst ist. (Dies habe ich schon öfters angesprochen, jedoch wurde kein einheitliches Notfallsystem erstellt)

Bei meiner letzten Schwangerschaft, die leider später abging, habe ich bereits mit meiner Teamleitung über meine Bedenken gesprochen. Sie hatte nur wenig Verständnis dafür und sagte z.B. Dinge wie „ich glaub nicht dass ein bisschen passivrauch was ausmacht“ und: „du kommst ja nicht jeden Tag in solche schwierigen Situationen„

Das hat mich extrem verunsichert. Nun stehe ich vor dem selben Problem wie beim letzten Mal Und weiß nicht wie ich mit diesem Unverständnis umgehen soll, falls es mir wieder begegnet.

In meiner Arbeit gibt es leider nur wenig Möglichkeit andere Aufgaben zu übernehmen. Ich würde gerne vorschlagen mehr Büroarbeit zu übernehmen, aber diese fällt in der Regel ohne die Hausbesuche bei den KlientInnen nicht an.


Was kann ich tun, wenn mein AG die Gefährdung nicht anerkennt? Wer würde in so einem Fall ein BV ausstellen?
Habe ich die Möglichkeit die Betreuung mancher KlientInnen zu verweigern, bis eine für mich gute Lösung gefunden ist?

Herzliche Grüße

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von Cloudy92, 35. SSW am 09.03.2023, 7:30 Uhr

Guten Morgen,
Dein Arbeitgeber stellt ja kein BV aus. Er muss lediglich eine Beurteilung über den Arbeitsplatz ausfüllen, welche vom Betriebsarzt geprüft wird. Sollte es ein kleiner Betrieb sein, kann der Betriebsarzt diese Beurteilung auch selbst durch eine Begehung machen. Sieht er Grüße, dann würde dieser ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Andernfalls würde ich vorschlagen, dass du mit deinem Gyn sprichst. Manche bieten einem da auch nochmal Lösungen und evtl kann dieser ja auch eine gesundheitliche Notwendigkeit aufgrund vorangegangener FG und der Blasenentzündungen etc. attestieren.

Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von Cloudy92 am 09.03.2023, 7:31 Uhr

*Gründe

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von Ninchen321 am 09.03.2023, 7:41 Uhr

Ich kenne dein Aufgabenfeld nicht genau, aber ich weiß, wie du dich fühlst. Hatte selbst eine FG letztes Jahr im September und mein AG hat mich damals ins BV geschickt.

Nun kenne ich deine Aufgabengebiete und deine Gefahren nicht so gut, wie du selbst.
Aber das Formular zur Gefährdungsbeurteilung kannst du selbst ausdrucken (Internet) und entweder füllst du es für deinen AG aus, oder machst dir Gedanken zu jedem Punkt, um deinem AG etwas die Stirn zu bieten!

Ansonsten solltest du mit dem Betriebsarzt oder mit der Behörde für Umwelt und Arbeitsschutz reden. Die helfen da auch gerne!

Ich an deiner Stelle würde jeden weg gehen, den es benötigt, um mein Kind zu schützen. Hab keine Angst vor deinem AG! Der hat nämlich nur keinen Bock einen Ersatz für dich zu finden!

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von KathiunddieErbse am 09.03.2023, 8:16 Uhr

Hey du!

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du- habe deine Klienten als Kinder in der Schule. So tragisch sich das jetzt anhört.. jeden kann man leider nicht retten.

Bisher hatte ich vier Fehlgeburten.. und jetzt sieht es endlich mal gut aus. Bin ab morgen in der 11.Ssw. Ab dem ersten Tag des positiven Tests bin ich nicht mehr in die Schule. Ja.. da werden sicher viele auf mir rumhacken und ob ich nicht arbeiten gehen will- aber nein. Ich habe verhaltensgestörte Kinder - die wie der Name schon sagt- kein ‚normales‘ Verhalten zeigen. Wir hatten Fälle bei uns- in denen einer Schwangeren in den Bauch getreten wurde, weil eine Hausaufgabe vergessen wurde. In meiner bisherigen Schullaufbahn habe ich so viele unberechenbare Situationen mitbekommen- in die du sicher auch immer wieder gerätst. Und auch diese Unsauberkeit ist finde ich, ein großes Thema. Wir hatten schon Diskussionen mit Eltern- warum das Kind denn wegen Masern zu Hause bleiben soll. Hier kann ich unendlich viele Punkte aufzählen… die bei dir ganz sicher auch zutreffen.

Ich habe mit meiner FA gesprochen. Für sie war der Fall sehr schnell klar- erstmal wurde ich krank geschrieben- noch bis nächste Woche und dann stellt sie mir ein individuelles Berufsverbot aus. So viel ich weiß spielt es da auch keine Rolle, welchen Beruf man hat, wenn es medizinisch bzw. psychosomatisch indiziert ist.

Lass dich nicht ‚dumm‘ anreden von deinem AG oder von anderen Menschen- die keine Ahnung haben von dem Job, den du machst. Niemand steckt in einem drinnen und weiß wie es einem in dem Moment geht- vor allem nachdem man schon Verluste hatte und nicht einfach so mal schwanger wurde und 9 Monate später ein gesundes Kind zur Welt gebracht hat.

Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von KathiunddieErbse am 09.03.2023, 8:24 Uhr

*individuelles Beschäftigungsverbot

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von NorSch am 09.03.2023, 8:38 Uhr

Guten Morgen.
Ich habe einen ziemlich ähnlichem Job. Meine Klienten sind im Autismusspektrum oder haben eine geistige Beeinträchtigung, der Rest scheint identisch zu sein.
Deine Teamleitung kann das alles doof finden, dennoch muss sie den offiziellen Weg gehen und dazu gehört nun Mal die Gefährdungsbeurteilung. Ich habe bei beiden Schwangerschaften sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. Eine Kollegin, aus einem anderen Team, wollte gerne weiter arbeiten und hat sich dafür stark gemacht, dass sie andere Klienten zugeteilt bekam (zB hat sie keine Klienten mit Katzen mehr besucht, weil es mit der Hygiene nicht gepasst hat).
Wir beide waren jeweils bis zur Beurteilung vom Frauenarzt krank geschrieben.

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von Lulu.33 am 09.03.2023, 9:31 Uhr

Hallo, leider habe ich keine guten Erfahrungen gesammelt mit dem BV, eine längere Geschichte. Aber wenn du alleine die Klienten besuchen musst und sie dir körperlich eine Gefahr darstellen, ist der AG verpflichtet dir ein BV auszustellen. Es kann jedoch sein, dass er vorsichtig ist und dich etwas anderes machen lässt (vielleicht papierkram oder so?) oder dich nicht alleine los schickt, sondern immer in Begleitungoder der Meinung ist dass er dir versichern kann dich nur noch zu Klienten schicken zu können, die dir körperlich nicht schaden würden.

Auch wenn das theoretisch vielleicht nicht unbedingt mit der praxis passt müsste er dir eben einen Schutz gefährleisten!…

Ich habe versucht ein BV bei meinem FA zu bekommen, sie meinte es wäre medizinisch nicht notwendig (ihre Begründung war: ich komme aus der Elternzeit und ich habe mich nicht mit CMV angesteckt, obwohl meine Kinder in die Kita gehen) und sie würde mich einfach krankschreiben bis es mir aus gesundheitlichen Gründen besser geht. Was mir natürlich dennoch nicht geholfen hat.
Ich habe bei einem anderen FA angerufen und die Situation erklärt, sie meinte kein FA wird mir eins ausstellen, da der AG das machen muss. Der AG würde sich davor drücken wollen. Sie war sehr verärgert darüber, weil sie meine Sorgen verstanden hat. Ich habe nämlich keinen vollständigen Immunstatus.

Aufjedenfall habe ich beim Betriebsarzt angerufen, um wenigstens mit dem Arzt zu sprechen und nach seiner Meinung zu hören, da ich mir ja nur Sorgen mache und sonst gerne arbeite. Leider wurde ich von der Dame am Empfang zurückgewiesen. Sie meinte der Betriebsarzt könne nichts für mich machen, die haben schon mein Immunstatus überprüft. Den Rest muss der AG machen.

Ich werde also ein 3. mal mit dem AG reden müssen und mich vorher bei der zuständigen Behörde melden, um Klarheit zu bekommen.

Ich hoffe bei dir läuft das ganze angenehmer! Mir bereitet es nämlich Kopfschmerzen und Sorgen

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Re: Beschäftigungsverbot in schwierigen Jobs?

Antwort von Ruto am 09.03.2023, 17:50 Uhr

Schick dir eine PM.

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