Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ninchen321 am 24.04.2023, 13:27 Uhr

Beschäftigungsverbot

Meine Tätigkeit ist nicht Mutterschutzkonform. Ich bücke mich ständig und habe keine Möglich zum sitzen.
Ich habe meinen AG heute über die SS informiert.
Mein direkter Vorgesetzter hat natürlich absolut keinen Plan, wie bei meiner letzten Schwangerschaft bereits.
Er ist freundlich und sagt nur, dass ich sagen soll, wenn was ist.

Also hab ich die Personalabteilung informiert.
Die Dame die dort arbeitet hat ausgerechnet jetzt Urlaub, also sprach ich mit einer Vertretung, die das normalerweise nicht macht. Sie sagte zu mir, dass sie um 12 Uhr Feierabend hat und sie mich in Laufe der Woche zurückruft.

Wie ist da eigentlich die Gesetzeslage?
Ist es nicht Pflicht die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich durchzuführen?
Klar, dass die Dame Feierabend hat ist schon okay, aber hätte sie mich nicht dann für morgen früh direkt bestellen müssen?

Ich arbeite jetzt einfach so lange bis sie dich meldet?
Natürlich mach ich aktuell kaum nen Finger krumm und passe auf mein Baby auf.
Beim letzten mal musste ich auch um die Beurteilung kämpfen. Da wars dann leider ne MA.
Ich will nichts riskieren.

Wie wars bei euch?

 
12 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Sonse123 am 24.04.2023, 16:53 Uhr

Wenn es ein MA gab, schreibt dann dein Arzt nicht krank oder stellt BV aus?
Also so war es bei meiner Kollegin, allerdings arbeiten wir im Büro, sitzend.
Da müsste doch was zu machen sein?
Ein teil-BV?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Suomi am 24.04.2023, 17:01 Uhr

Eine MA ist doch kein Grund für ein BV? Dann müsste ja das jede Schwangere ins BV

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 24.04.2023, 17:23 Uhr

Naja die MA ist für meinen AG kein Grund.
Nur für mich persönlich wäre es halt wünschenswert, wenn da zügig was passiert, weil ich nix riskieren will.

Einen Krankenschein bekommt man wenn man krank ist. Ich bin ja nicht krank.

Mir gehts halt nur drum, wie da die Rechtslage ist, weil ich gehe davon aus das wird sich noch ne Weile hinziehen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Suomi am 24.04.2023, 17:27 Uhr

Dein AG muss die Gefährdungsbeurteilung zügig machen und wenn nicht klar ist, ob die Arbeit während der Schwangerschaft ausgeübt werden kann, muss er Dich bis zur Klärung ins BV schicken oder Dir eine andere Arbeit zu teilen.
Du kannst Dich doch auch vom Hausarzt krank schreiben lassen bis es geklärt ist

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maikindchen am 24.04.2023, 19:18 Uhr

Du schreibst ganz richtig, dass du nicht krank bist, sondern lediglich schwanger! Warum also nicht weiter arbeiten? Für eine Fehlgeburt gibt es meist andere Gründe!
Wenn jede Frau ein BV bekommt, weil sie es sich wünscht.... auweia.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 24.04.2023, 21:21 Uhr

Ganz einfach.
Weil das Mutterschutzgesetz nicht eingehalten wird.
Das gibt es ja nicht aus Lust und Laune.
Warum sollte ich schwer heben, mich ständig bücken und den ganzen Tag auf den Beinen stehen, wenn diese Dinge ganz klar geregelt sind?
Nimms mir nicht übel, aber ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn meinem Kind was passiert, nur weil ich sage, dass das ach so verpönte BV für mich nicht in Frage kommt!

Die Leute, die sowas sagen sind meist auch diejenigen, die stolz mit ner fetten Grippe zur Arbeit gehen, alle anstecken und sich dann beschweren, weil ihre Kollegen sich krank melden. Nur sie selbst nicht, weil sie ja so fleißig sind. Man sollte im Leben auch an sich denken. Vor allem bei einem AG, der sonst auch nix für die MA tut. Hat halt nicht jeder nen zuvorkommenden AG.

Und meinen Wunsch für eine Gefährdungsbeurteilung hat auch nix mit einem Wunsch eines BV oder einer Krankheit zu tun, sondern mit Schutz!
Deshalb heißt es ja auch MutterSCHUTZgesetz.
Es ist mein Recht.
Entweder passt der AG meine Tätigkeit an (was ganz klar nicht möglich ist), versetzt mich angemessen oder schickt mich ins BV. Aber davon passiert weder das eine, noch das andere.

Ich verstehe, dass viele Frauen aufs BV aus sind, ohne dass ihre Arbeit in irgend einer Weise gefährdend ist.
Aber es gibt auch Fälle wie meinen, da ist es durchaus gerechtfertigt zumindest eine Veränderung der Tätigkeit zu verlangen, was beim letzten Mal nicht geschehen ist. Und auch diesmal absolut nicht ernst genommen wird.
Es sollte ja auch im Interesse des AG sein, denn ohne eine Beurteilung können ihm hohe Strafen drohen, sollte was passieren.

Mein letztes BV gabs übrigens auch nicht, weil ich danach gefragt habe, sondern weil ich nach meiner Beurteilung gefragt habe, um meine Arbeit anzupassen.
Das BV hat der AG ausgesprochen, weil es keine andere Möglichkeit gab.

Meines Wissens nach muss der AG die Schwangere ins BV schicken, bis die Beurteilung gemacht werden kann.

Das ist übrigens auch die Kernfrage gewesen ;)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von lolorossi, 20. SSW am 24.04.2023, 22:31 Uhr

Liebe Ninchen 321,

das hast du sehr schön und deutlich geschrieben. Ich finde es ein Unding, dass man hier teilweise angegriffen und verunsichert wird von unwissenden oder Menschen mit Halbwissen weil man das Leben seines ungeborenen Kindes schützen will. Ich bin in meiner ersten ss ins individuell BV geschickt worden und hatte eine Frage dazu hier im Forum und bin dann dafür angegriffen worden und mit wurde gesagt ich verliere meinen Job jetzt wahrscheinlich weil ich nicht mehr zur Arbeit gehe und es wurde angedeutet, dass es ja unmöglich sei nach einem Individuellen BV zu fragen. Mal abgesehen davon, dass ich nie nach sowas gefragt habe weil ich es Garnichts kannte bin ich immer noch etwas entsetzt darüber was für Antworten ich teilweise bekommen habe (auch von den Sog. Experten in dem Forum hier), weil einigen BV vom IBV nicht unterscheiden konnten und einige wohl etwas anmaßend sind was die Beweggründe warum man so etwas anstrebt.
Daher freue ich mich grade sehr über deine Klärenden Worte hier oben. ;)

Zu deiner Frage, ich bin natürlich auch keine Expertin, bin aber der Meinung in meiner Verzweiflung (nachdem alle mich mit ihren Falschaussagen wahnsinnig gemacht haben im sog. Expertenforum) ergoogelt zu haben das (ich glaube seit 2008) alle Betriebe so bald sie einen Mitarbeiter haben und auch wenn alles Männer sind eine Gefährdungsbeurteilung in der Schublade haben Müssen. Sowas müsste dein Betrieb eigentlich doch schon von deiner ersten SS haben. Wenn nicht sollten sie dies schleunigst nachholen, weil es ist GEsetz! Wie lange sie dafür Kulanz habe bis sie das erledigt haben müssen weiß ich leider nicht.
Ich hatte den Fall mit einer Kollegin in einem Betrieb wo wir auch schwer heben mussten teilweise über 12 Std und bis nach Mitternacht arbeiten mussten und mit Chemikalien. Der Chef hatte keine Ahnung, ich habe ihr verboten nur in die Nähe der Chemikalien zu kommen. Irgendwann kahm ein ARzt von der Behörde und hat ihr sofort verboten zu arbeiten.
Habt ihr einen BEtriebsrath? Bist du in der Gewerkschaft? Die Können dich beraten.
Ich hoffe deine KollegInnen unterstützen dich auch. Pass sonst weiter auf euch auf.

Ich drücke dir die Daumen. Alles Gute.

Lolorossi

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Icarus am 24.04.2023, 23:29 Uhr

Man bekommt ein BV nicht einfach auf Wunsch.
Und selbst wenn dem so wäre: das kann dir doch völlig egal sein. Jede Frau, die das Gefühl hat, ihre Arbeit könne der Schwangerschaft schaden, soll doch bitte für sich selbst entscheiden, wie sie damit umgeht.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ruto am 24.04.2023, 23:41 Uhr

Hast du vorher bei einem anderen AG gearbeitet? Es stimmt, dass die Gefährdungsbeurteilung zügig vorliegen muss.

Trotzdem muss ich erwähnen, dass der Mutterschutz selbstverständlich auch ohne jegliches Gespräch mit einem Betriebsarzt gilt! Nämlich ab Bekanntgabe der Schwangerschaft. Heißt: Kommt dein AG nicht in die Puschen, musst du dafür sorgen, dass du dich daran hältst und diese Arbeiten dann stehen lassen (dein absolutes Recht und im Sinne des Babys auch Pflicht, gekündigt werden darfst du nicht). Gibt es aufgrund deines Jobs keine ausreichenden Aufgaben, dann muss dein AG dafür sorgen, dir Alternativen zu geben - sei ruhig lästig. Wenns ihm zu doof wird, kann er jederzeit das vorläufige BV aussprechen bevor der BA sein Urteil spricht.

Aber, ich betone einfach: Mutterschutz bedeutet NICHT automatisch BV. In manchen Bereichen kommt man aber nicht vorbei am BV und das ist in diesen Fällen auch absolut berechtigt und gut so.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 25.04.2023, 9:59 Uhr

Danke für deine Unterstützung liebe lolorossi!

Es ist echt ein Unding. Es scheint so, als würde das Wort bei vielen das Hirn ausschalten.

Vielleicht ist es auch Neid, weil sie selbst arbeiten müssen während der SS.

Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 25.04.2023, 10:04 Uhr

Ja war beim selben Arbeitgeber. Selbe Tätigkeit. Hat sich nichts geändert von der letzten SS zu dieser SS.

Ich wiederhole auch gerne nochmal.
Ich bin nicht aufs BV aus! Ich möchte Schutz! Egal in welcher Form!
Ob eine andere Aufgabe oder was auch immer möglich ist.
Mir gehts nur darum, dass man mich beim letzten Mal schon hingehalten hat und auch diesmal hinhält, ohne dass es irgendeine Änderung gibt.
Und ich möchte wissen, ob ich ein Recht darauf habe zu Hause zu bleiben bis geklärt ist, wie sie meinen Arbeitsplatz gestalten können, damit er Schwangerengerecht ist.

Beim letzten Mal habe ich über 1,5 Wochen gewartet und mich durchgebissen.
Aber ich seh es nicht ein das nochmal zu tun, wenn mein AG nichts für mich tut, ehe das weitere Vorgehen geklärt ist.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Miri92, 26. SSW am 25.04.2023, 11:21 Uhr

Hallo Ninchen,

Eieiei wenn man nur das Wort BV in den Mund nimmt...

Ich wurde sofort ins Büro versetzt. Hab davor in der Pflege gearbeitet, wäre theoretisch(laut Chefin) sogar möglich gewesen weiter in dem Bereich zu arbeiten, ich hab aber meiner Chefin sofort gesagt, dass ich nach 3 FG und schon anfangs heftigen Beschwerden weiß, dass ich nicht so arbeiten kann wies die Gruppe bräuchte und es definitiv mehr Stress für alle Beteiligten bedeutet, wenn ich weiter im Gruppendienst bleibe. Daraufhin wechselte ich ins Büro bis das Personalbüro geprüfte hat. Die haben mich dann zum Betriebsarzt geschickt(schnell war anders hat ca 2 Monate gedauert), der mir sofort ein Tätigkeitsverbot ausgestellt hat, also nicht weiter mit Bewohnerkontakt. Das wurde dann vom AG angenommen und der hätte mich theoretisch weiter im Büro einsetzen können, was aber scheinbar rein organisatorisch und auch bürokratisch nicht möglich war(wär viel zu teuer, da ja meine Schichtzulagen dann ausgeglichen hätten werden müssen, was im komplettem BV die KK macht), weshalb er mich ins BV geschickt hat.

Der Arbeitnehmer hat ganz nebenbei einfach gar nix mitzureden. Meine ganz eigene Konsequenz wenn ich weiter auf Gruppe hätte arbeiten müssen wäre übrigens gewesen, mich jedes Mal krank zu melden, wenn mir übel war, schwindelig, Migräne hatte oder oder oder. Das wär ganz einfach bei unserer schwer körperlichen Arbeit nicht möglich gewesen. So konnte ich mich im Büro zurückziehen. Kurz spazieren gehen, mich kurz hinlegen, jederzeit essen und auf Toilette. Jeder der meint ein BV sei ja nur für kranke Schwangere oder ähnliches, hat einfach keine Ahnung wies in manchen Jobs zugeht. Tut mir leid aber was machst du denn wenn du 15 Leute zu versorgen hast und morgens um 5:00 dein Kollege ausfällt?Theoretisch darfst du als schwangere nicht allein weiter arbeiten. Heimgehen kannst du schlecht. Weiterarbeiten aber halt auch nicht, ausser du willst die 15 Leute oder dich und dein Baby massiv gefährden.

Und da ist die Pflege ganz sicher nicht der einzige Bereich, der ähnliche Bedingungen hat.

LG
Miri

Alles Gute Ninchen und ja nicht ärgern lassen! :)

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