Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von elisaa, 6. SSW am 23.04.2024, 17:49 Uhr

Beschäftigungsverbot KiTa??

Hallo zusammen:-)
Ich war heute in meiner Kiwuklinik und im Ultraschall konnte meine Schwangerschaft bestätigt werden (5+2).
Da ich Erzieherin im U3 Bereich bin, habe ich meine Kitaleitung informiert und diese sagte mir, ich muss eine Bestätigung von meiner Frauenärztin mitbringen und dann kann ich erstmal ganz normal in die Kita kommen und weiterarbeite ( Außer meine FA würde mir ein BV ausstellen).
Eine Gefährdungsbeurteilung würde sie ( die Leitung) dann nebenbei erstellen.

Ist das denn richtig so?? Gerade am Telefon sagte meine FA, dass der Arbeitgeber ein BV ausstellt und nicht die Frauenärztin. Irgendwie kommt mir alles so komisch vor, weil alle Erzieherinnen die ich kenne, sofort ins vorläufige BV gekommen sind. Abgesehen von den ganzen Infektionen in der Kita, ist wickeln und tragen doch auch eher kontraproduktiv in der Frühschwangerschaft und was ist mit dem ganzen Impfschutz?

Bin gespannt, ob ihr da von euren Erfahrungen berichten könnt :)
Viele Grüße!

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von natalie_92, 37. SSW am 23.04.2024, 20:15 Uhr

Hallo!

Ich bin keine Erzieherin, habe von Freundinnen aber gehört, dass seitdem keine Corona mehr ist, kommt man nicht sofort ins Beschäftigungsverbot. Es ist sehr von Arbeitgeber abhängig. Eine von Freundinen war bis vor kurzem noch schwanger und hat fast bis Mutterschutz in u3 Gruppe normal gearbeitet wenn du gegen bestimmte Infektionen bereits immun bist - so wie Röteln oder Ringenröteln und Cytomegalie Virus (glaube wird’s so geschrieben) - kannst du soweit ich weiß weiter arbeiten.
Genauso wird es auch in der Grundschule geregelt jetzt.

Und wegen tragen und wickeln in der Frühschwangerschaft: ich verstehe nicht was hier kontraproduktiv sein soll
Mein Sohn wurde gerade 2 wo ich schwanger geworden bin und wir sind gerade umgezogen. Er wog schon über 15 kg und ich musste ihn - glaub mir - sehr viel tragen, weil er sehr viel Stress hatte - neue Kita, neues Haus, alles neu. Ich musste ihn in unserem Haus Treppe hoch - und runtertragen, in Kita hoch und runtertragen, weil er nur am schreien war - ich habe mal gezählt - das sind über 50 Stufen hoch und dann runter. Und wickeln muss ich ihn auch, da er noch nicht windelfrei ist. Ich kann’s verstehen, dass man ja die fremden Kinder dann nicht so gerne trägt oder wickelt, aber bez. Tragen ist mittlerweile bewiesen dass du auch am Anfang Sport mit alten Gewichten machen kannst , wenn du an diese Gewichte gewohnt bist. Jetzt bin ich in 37 Woche und habe riesige Kugel vor mir und mein Sohn ist schon über 16 kg schwer- mit Klamotten über 17, und ich muss ich ab und zu auch jetzt tragen wenn es wirklich anders nicht gehts. Und auch die Treppen hoch und runter wenn du dir sorgen über normale Krankheiten hast- so wie grippale Infekte oder magendarm - ich hatte alles in dieser Schwangerschaft, auch Corona, 4 mal Nasennebenhöhlen, mehrmals grippaler Infekt und 2 mal Magendarm - es ist fürs Baby soweit nicht gefährlich solange es nicht zu lange dauert, aber dafür ist der Frauenarzt und Hausarzt da um dich richtig zu behandeln.

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von Melissa_hbr am 23.04.2024, 20:16 Uhr

Hallo und erstmal herzlichen Glückwunsch :)
Ich arbeite in der Pflege und bin direkt ins BV gekommen. Musste meinem Arbeitgeber die Bestätigung vom Fa vorlegen und der Arbeitgeber hat dann unmittelbar das BV ausgesprochen.
Bei einer Freundin die in der Kita arbeitet war es ähnlich. Erst wurde ein vorläufiges BV vom Arbeitgeber ausgesprochen bis die ganzen Blutuntersuchungen durch waren. Wenn nicht ausreichend Immunschutz vorliegt (z.B. Windpocken oder Röteln) dann bist du weiterhin im BV :)
Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von aomame84 am 23.04.2024, 21:15 Uhr

Ich kenne es so, dass ihr Erzieher erstmal vorläufig ins Beschäftigungsverbot geht, bis die Gefährdungsbeurteilung durch den AG abgeschlossen ist. Dazu wird der Immunstatus erhoben. Wenn alle Immunitäten vorhanden sind, wird kein Beschäftigungsverbot mehr ausgesprochen.

(Das BV kommt durch den AG)

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von Schnegge89 am 24.04.2024, 8:40 Uhr

Eigentlich ist das nicht ganz richtig. Die Reihenfolge laut Gewerkschaft und auch Unfallkasse sollte sein:
1. Feststellung der Schwangerschaft (Schriftliche Bestätigung durch den Arzt KANN verlangt werden, manchen genügt aber auch die Aussage "positiv getestet"
2. vorläufiges Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber bis Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen ist. Liegt eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für die Stelle schon vor, müssen zusätzlich individuelle Faktoren wie zum Beispiel Immunitäten berücksichtigt werden. Das kann über den Betriebsarzt laufen oder an den Frauenarzt abgegeben werden. Die Tests hat der AG zu zahlen.
3. Weiterbeschäftigung, vorübergehendes BV oder vollständiges BV



Für eine Weiterbeschäftigung sollten Immunitäten vorliegen zu mindestens Masern, Röteln, Ringelröteln, Cytomegalie. Manche Krankheiten sind nur bis zu einer bestimmten Woche gefährlich. wenn man z.b. nicht immun ist gegen röteln, darf man meist nach der 20. woche wieder mit Kindern arbeiten.

Auf einem U3 Arbeitsplatz als Erzieherin wird man in 99% der Fälle NICHT weiter beschäftigt, da die Mutterschutzrichtlinien nicht einzuhalten sind. Ü3 fallen 80 bis 90% der Erzieher aus und müssen ins Beschäftigungsverbot. Nur wenige Träger sind da stur, denn, wenn wir ehrlich sind, ist auch bei ü3 betreuung der mutterschutz nicht einzuhalten.

Einzig die Hortbetreuung (also nachmittagsbetreuung der schulkinder) ist bei bestehenden Immunitäten eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. Außerdem dürfte man dich Trägerintern auch versetzen und zum Beispiel einen Arbeitsplatz schaffen, an dem du nicht mit Kindern interagierst, sondern zum Beispiel im Büro hilft. Das wird aber nur selten gemacht, für den AG ist ein BV meistens die bessere Alternative, da er dadurch nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sondern dein Gehalt durch ein Umlageverfahren zurück erhält.


Was deine Chefin macht, verstößt gegen das Gesetz. Falls du Mitglied einer Gewerkschaft bist - schreib denen, die regeln das für dich.

Möglichkeit 2 ist eine Krankschreibung, bis deine Chefin fertig ist. Aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden ist das eigentlich kein Problem.

Variante 3 - wende dich an Träger. falls der nicht reagiert, wende dich an die zuständige gewerbeaufsicht oder an die unfallkasse. auch hier wird meistens zügig reagiert. Möglich, dass deine chefin das nicht so lustig findet. da musst du abwägen, was für dich wichtiger ist.

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von Kasi88, 29. SSW am 24.04.2024, 9:13 Uhr

Ich sage es mal ganz deutlich, die Leitung hat keine Ahnung!
Sobald du dich meldest, dass du schwanger bist, wirst du SOFORT freigestellt, das ganze solange bis du beim Betriebsarzt warst und dort deine Immunitäten festgestellt worden sind, sind diese bei CMV nicht da, bedeutet das eigentlich BV von Anfang bis Ende, ebenso bist du beim auftreten von verschiedenen Krankheiten vorübergehend raus solltest du CMV immun sein. Alles wird da einzeln aufgelistet…
Das BV ist berufsbedingt, also MUSS der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und das auch nicht nebenbei… der Betriebsarzt empfiehlt dann etwas und der AG muss es aussprechen.
Es kann sein, dass der AG einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, dann ist natürlich kein BV von Nöten.
Bei meinem AG kommt man erstmal komplett raus, bis alle Ergebnisse vom Betriebsarzt da sind und dann kommt man ins mobile Arbeiten, da hat man in Corona gemerkt, dass Erzieher auch viel von zuhause aus arbeiten können. Das ganze solange, bis Ersatz gefunden ist oder es schlichtweg keinen Sinn mehr macht, da man zu lange aus der Einrichtung ist.
Ich habe keine Immunitäten gegen Ringelröteln und CMV und somit empfiehlt der Betriebsarzt ein BV, ich hatte Anfang der Schwangerschaft extreme Übelkeit, usw. Als ich mich krankschreiben lassen wollte beim Hausarzt hat er das BV aus ärztlicher Sicht ausgesprochen und das ist vom AG nicht zu beeinflussen, wie das vom Betriebsarzt.

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von Lizzlie am 24.04.2024, 10:50 Uhr

Wenn du genug Immunschutz hast, bekommt man eigentlich gar kein BV mehr und darf weiter arbeiten. Auch im U3 Bereich.
Allerdings haben die wenigsten ausreichend Immunschutz, irgendwas fehlt immer.
Du kannst dich auch erst mal krank schreiben lassen, bis das alles geklärt ist:
Ich würde definitiv nicht arbeiten gehen, wenn ich nicht wüsste, dass ich gegen alles immun bin.

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von Lucky24, 14. SSW am 24.04.2024, 12:27 Uhr

Hey und von mir auch erstmal herzlichen Glückwunsch ich bin zwar nur Friseurin aber ich komme auch aus einer kiwuklinik, meine Frauenärztin ( wo ich beim 1. Termin die Bestätigung für Krankenkasse und Arbeitgeber bekommen habe) meinte das meine Chefin mich ins beschäftigungsverbot schicken soll, wenn sie das nicht tut macht sie es sofort und so war es dann auch das meine Frauenärztin mich ins beschäftigungsverbot geschickt hat, schon aufgrund der Vorgeschichte kiwuklinik.
Meine Schwägerin ist auch Erzieherin und wurde 2022 auch gleich ins beschäftigungsverbot geschickt. Wahrscheinlich handhabt das jeder anders. Aber ich würde nochmal mit der Frauenärztin reden. Viel Erfolg und alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot KiTa??

Antwort von Mommyyy, 38. SSW am 24.04.2024, 14:47 Uhr

Huhu.
Ich bin Erzieherin in einer Kita.
Mein FA stellt tatsächlich BV aus. Abgesehen davon, dass meine Blutwerte bzw. mein Immunitätsstatus schlecht war und ich sowieso ins BV gekommen wäre.
Der Amtsarzt meiner Einrichtung hat somit auch ein BV ausgestellt.
Den Gefahrenbogen haben die Leitung und ich auch nebenbei ausgefüllt, weil ich arbeiten musste, bis die Blutergebnisse da waren.
Ich habe am Anfang der SS ca 14 Tage noch gearbeitet.
Durfte aber nicht heben, wickeln oder zur Toilette begleiten.

Hoffe ich konnte dir helfen!
Liebe Grüße

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