Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von milka202, 38. SSW am 03.04.2010, 12:57 Uhr

Beistandschaft

hi
spreche da leider aus erfahrung:
beistandschaft kannst du immer beantragen auch während der ss schon, das jugendamt kümmert sich dann um die berechnung vom unterhalt und auch um die anerkennung der vaterschaft notfalls per gericht.
sie fordern vom vater die lohnabrechnungen ein, gehen für dich vor gericht bei streit um die anerkennung der vaterschaft. notfalls wird dann auch bei gericht ein vaterschaftstest beantragt ohne kosten für dich.

der vater ist dir gegenüber auch unterhaltspflichtig bis dein krümelbaby 3 jahre alt ist falls du beim baby zuhause bleibst und nichts verdienst oder nur wenig, den unterhalt für dich mußt du aber gesondert per anwalt einfordern. damit da keine kosten auf dich zukommen kann man direkt beim anwalt (logischerweise einer der auf familienrecht spezialisiert ist) prozesskostenhilfe beantragen, kostet dich dann einmalig 10 euro.

liebe grüße und viel glück
milka

 
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