Geschrieben von Felica am 29.04.2019, 22:02 Uhr |
An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Achtung, erstens die Fristen sind verschieden. Für Kind 2 wären es 14 Wochen wenn ich nicht irre. EG bekommt er für das Kind nicht mehr. Er könnte aber diese EZ evtl trotzdem für das zweite Kind nutzen. Wenn er bisher keine EZ für das erste genutzt hat, kann er noch bis zu 2 Jahre mit Zustimmung des AG nutzen.
Für Kind2 dagegen beträgt die Frist 7 Wochen. Er muss sich bei der erste Meldung für 2 Jahre festlegen. Für dieses Kind könnte er EG bekommen ab Geburt. Vorteil hier, der AG kann nicht ablehnen.
Möglich wäre also auch erst die noch ungenutzte Zeit von Kind 1 zu nehmen bevor diese verfällt um mehr Flexibilität für Kind 2 zu behalten.
- An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - FräuleinMotte 29.04.19, 14:28
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - Lotusblume84 29.04.19, 14:30
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - Swelerle 29.04.19, 14:57
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - rabe71 29.04.19, 21:18
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - Felica 29.04.19, 22:02
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - FräuleinMotte 30.04.19, 8:13
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - basis 30.04.19, 9:22
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - FräuleinMotte 30.04.19, 9:35
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - basis 30.04.19, 9:22
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