Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von 123imsauseschritt am 22.11.2016, 11:43 Uhr

@sumsebiene ... kleiner Denkfehler

Hallo,

Du hast einen kleinen Denkfehler in Deinen Überlegungen.

Du gehtst davon aus, dass die AGB´s wirksam sind und Du daran gebunden bist.

Und das sind sie eben nicht - der BGH hat längst entschieden, dass sowohl die Airline als auch die Flugzeiten VERBINDLICHER Bestandteil der Reise sind. Eine AGB, die dem Reiseveranstalter erlaubt, das beliebig zu ändern, ist unwirksam.

Nur die Reiseveranstalter probieren es trotzdem halt immer, sich auf die AGB zu berufen ... und fallen bei Gericht damit immer auf die Nase.

Daher könntest Du (ich sage KÖNNTEST nicht MUSST) hier Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen, da sie die Airline einfach ausgetauscht haben.

Ob Du das machen möchtest, ist natürlich eine andere Frage.

 
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