Reisen und Urlaub mit Kindern

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von Leena  am 03.05.2020, 15:06 Uhr

Reisen trotz Reisewarnung

Bei uns wechseln die Anweisungen vom AG auch regelmäßig - erst hieß es "Verbot von Reisen im In- und Ausland", Verstöße natürlich mit disziplinarrechtlichen Folgen, jetzt ist, glaube ich, die aktuelle Lesart, dass man nach Auslandsreisen 14 Tage in Quarantäne muss (mit Homeoffice oder Urlaub oder eben unbezahltem Urlaub) und im Erkrankungsfall disziplinarrechtliche Folgen wegen Verstoß gegen das Gebot der Gesunderhaltungspflicht (oder wie auch immer die sich genau nennt).

Urlaub soll bei uns aber auch erst zeitnah beantragt werden bzw. wird erst 6 - 8 Wochen vorher genehmigt, zumindest offiziell. Gab bisher auch eigentlich auch noch nicht Probleme, wenn man sich im Arbeitsgebiet bzw. mit den zuständigen Vertretern abgesprochen hat.

 
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