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von MiriamJunglas  am 30.01.2013, 20:35 Uhr

Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Hallo
ich habe da mal eine Frage. Mein Mann und ich haben zwei Kinder, die Große (meine Tochter) 9 ist immer bei uns und die Kleine 5 (seine Tochter) lebt bei ihrer Mama ist aber regelmäßig bei uns, auch öfter als nur jedes zweite Wochenende. Die beiden teilen sich bei uns ein Zimmer mit einem großen 1,40m x 2,00m Bett.
Jetzt fängt die Mutter der Kleinen an das würde nicht gehen und sie würde die Kleine nicht mehr zu uns lassen wenn sie nicht ihr eigenes Bett und ihr eigenes Zimmer bekommen würde. Kann sie das so einfach machen? Wie sieht das denn rechtlich aus?
Vielleicht kann uns da jemand helfen.
Liebe Grüße Miriam

 
19 Antworten:

Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von shinead am 30.01.2013, 20:41 Uhr

Ich denke nicht, das sie das rechtlich durchsetzen kann.

Aber das Geschwister (auch leibliche) nicht dauerhaft in einem Bett schlafen können/sollen finde ich auch.
Ein Stockbett oder eine Ausziehcouch sollte es da auf Dauer m.E. schon sein.

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Sternenschnuppe am 30.01.2013, 21:07 Uhr

Also einen eigenen Schlafplatz sollte sie schon haben.
Ein eigenes Zimmer ist nicht notwendig.
Bei so Spielchen würde ich nach all meinen Erfahrungen gleich zum Jugendamt und das da moderiert besprechen.

Zeigt dass ihr Eure Rechte kennt und sie die Drohungen lieber lassen sollte

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von CKEL0410 am 31.01.2013, 7:53 Uhr

Ich würde einfach ein Gästebett holen die Kosten nicht viel und sind gut zu verstauen, und dann kann sie ja selber entscheiden ob sie darauf schläft oder lieber bei der Schwester

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von dth0106 am 31.01.2013, 8:47 Uhr

doch das lässt sich gerichtlich durchsetzen habe ich auch gemacht...war Vorraussetzung das mein Ex unseren Sohn überhaupt sehen könnte...eigenes Zimmer und eigene Schlafgelegenheit.

Ich wollte nicht das er es mit seinem Stiefbruder teilt!

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 8:56 Uhr

Etliche Urteile sprechen andere Worte, vor allem wenn es finanziell gar nicht geht.

Aber irgendwie wundert mich das bei Dir auch nicht.

Darf Dein Sohn den Stiefbruder mögen ?

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von shinead am 31.01.2013, 9:36 Uhr

Nach welcher Rechtsgrundlage hat der Richter das denn festgelegt?

Klar ist es wünschenswert, dass jedes Kind sein eigenes Zimmer hat. Aber das ist ja schon bei leiblichen Geschwistern nicht immer möglich.
Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf ein eigenes Zimmer.

Selbst wenn der Vater sein Schlafzimmer dem Kind beim Umgang zur Verfügung stellt und selbst auf der Couch schläft, gibt es keinen Grund den erweitereten Umgang (=Übernachtung) zu behindern.

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Pamo am 31.01.2013, 9:51 Uhr

Darf ich mal raten? Das klingt nach dem Ergebnis eines Vergleichs.

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 10:03 Uhr

Denke ich auch, und auch nur weil es finanziell oder eh räumlich möglich war.

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von shinead am 31.01.2013, 10:06 Uhr

Habe ich auch schon vermutet.
Wobei es ja dann nicht "gerichtlich" festgelegt wurde. Ein Vergleich wird ja zwischen den Anwälten geschlossen.

Warum tut mir der Ex gerade leid...

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von dth0106 am 31.01.2013, 10:10 Uhr

das mit dem Zimmer war Bonus weil das Haus groß genug war...aber wegen dem Bett das geht definitiv....Meinem Sohn seine Anwältin war bei KV und hat die Verhältnisse geprüft und festgelegt das wenigstens ein eigenes Bett da sein muss...

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 10:11 Uhr

Och, ist ja die Frage wie es wirklich war und wie es dann hier dargestellt wird.

Kann ja schon nicht stimmen, denn ein Zimmer ist zu 100% keine Bedingung um Umgang haben zu können.

Da kann sie sich auf den Kopf stellen. Selbst Leute die in einer WG wohnen haben ein Umgangsrecht !

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 10:11 Uhr

Ja, das mit dem Bett sehe ich auch so, das sollte schon sein.

Aber mit dem Zimmer ist es dann ja so, Platz war da.

Ansonsten hättest Du Dich damit abfinden müssen !

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von dth0106 am 31.01.2013, 10:14 Uhr

das wäre auch ok gewesen aber seine Anwältin wollte es so weil es eben möglich war und doch ein erheblicher Altersunterschied bei den Kinder ist...weil ja ein 13 Jähriger andere Interessen hat als mein Sohn mit 7! Auch Bettgeh Zeiten....Aber das mit dem Bett könnte die KM schon verlangen denke ich....

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 10:20 Uhr

Das mit dem Bett auf jeden Fall !!
Aber ein eigenes Zimmer nicht, und das kam so rüber in Deiner ersten Antwort.

Wie auch immer, ist ja nun erklärt :-)

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Ganz klare Sache!

Antwort von dana2228 am 31.01.2013, 10:32 Uhr

Habt ihr den Platz der Tochter ein Zimmer anzubieten. Sprich, habt ihr ein Gästezimmer, Arbeitszimmer oder so, was als Kinderzimmer dienen könnte? Dann JA!
Wenn nicht, können sich die zwei ein Zimmer teilen, keiner ist zum Umzug verflichtet! Es gibt kein Gesetzt, das jedes Kind ein eigenes Zimmer braucht! PUNKT!
Ein eigenes Bett, steht aber jedem Kind zu, und vorhanden sein!

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Re: Ganz klare Sache!

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 10:35 Uhr

Du bist auch nicht verpflichtet wegen 4 Tagen Besuch im Monat ein vorhandenes Arbeitszimmer umzubauen zum Kinderzimmer.

Das Kind braucht einen eigenen Schlafplatz, mehr nicht.

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Re: Ganz klare Sache!

Antwort von dana2228 am 31.01.2013, 11:40 Uhr

Wenn du ein Arbeitszimmer hast, musst du das dem Kind zum schlafen zur verfügung stellen, wenn es nicht mit der Stiefschwester/bruder in einem Zimmer schlafen möchte und bei verschiedenen Geschlecht sowieso!
Das heißt nicht, das du ein Kinder daraus machen musst, aber ein Bett für das Kind muss da stehen und die möglichkeit seine Persöhnlichenschen dazu lagern, das nicht die Stiefgeschwiester dran können!
Hast du nur ein Raum, sieht die Sache anders aus. Aber auch hier steht dem Kind ein eigenes Bett zu! Und ab einen gewissen Alter auch die Möglichkeit einen Schublade abschließen zu können für Tagebuch eca.!

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von Julisa am 31.01.2013, 15:02 Uhr

So lange die Mädels damit kein Problem haben ist das doch völlig OK und die KM kann auch ncihts dagegen machen!

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Re: Tochter und Stieftochter ein Zimmer???

Antwort von HeidiundPeter2 am 31.01.2013, 15:27 Uhr

Manche haben Probleme.
Wenn meine Tochter bei ihrem leiblichen Vater ist, schläft sie im Wohnzimmer. Es gibt dort einen Bereich wo ihr Bett steht.
Mag vielleicht nicht ideal sein, aber wo soll sie den sonst schlafen in einer 2 Zimmer Wohnung ?
Ich würde nicht erwarten das er sich eine größere Wohnung nimmt, noch dazu in München nur das seine Tochter ein eigenes Zimmer hat wenn sie bei ihm ist.
Eigenes Bett ja, aber eigenes Zimmer muss nun wirklich nicht sein.

Ich denke solange die Mädchen kein Problem damit haben ist doch alles ok.

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