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Geschrieben von sammyasz am 24.01.2013, 17:42 Uhr

Antrag gemeinsames Sorgerecht- Wer kennt sich aus?

hallo,

habe mal eine Frage zum neuen Gesetz des gemeinsamen Sorgerechts.

Mein Partner hat eine 9 jährige Tochter. Seine Exfreundin hat ihm bis jetzt das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Mit dem neuen Gesetz möchte er dies ändern und das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Nun meine Frage: Ab wann hat er das Mitbestimmungsrecht? Ab Antragsstellung oder erst nach Gerichtsbeschluss?

Bsp. Er sucht sich eine Anwältin oder geht zum Jugendamt und versucht so eine Klärung mit der Kindsmutter zu bekommen. Sollte sie diesem nicht zustimmen folgt der gerichtliche Weg. Was wäre wenn die Kindsmutter in dieser Antragsphase noch heiratet und der Tochter den partnerlichen Nachnamen gibt. Tochter hat z.Z. den Nachname der Mutter. Ist dies noch möglich oder kann sich der Kindsvater dagegen wehren? bzw. wichtige schulische belange: kann sie dies immer noch allein entscheiden oder braucht sie schon ab Anwaltsschreiben das Einverständnis des Kindsvaters?

liebe Grüße sammy

 
2 Antworten:

Ich denke, das gemeinsame Sorgerecht gilt erst ab Gerichtsbeschluss.

Antwort von Petra28 am 25.01.2013, 13:22 Uhr

Aber warum sollte sich Dein Freund dagegen wehren wollen, dass seine Tochter den künftigen Namen der Mutter trägt?

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Re: Antrag gemeinsames Sorgerecht- Wer kennt sich aus?

Antwort von Doug-and-carry am 28.01.2013, 13:20 Uhr

Mmh hat die Mutter des Kindes bis jetzt keine guten Entscheidungen zum Wohle des Kindes getroffen und was spricht dagegen das das Kind bei einer Hochzeit den Nachnamen des Mannes trägt, dies ist nicht gleichrangig einer Adoption?!
Sei mir nicht sauer aber ich verstehe nicht warum dein Partner jetzt unbedingt das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, es sei denn dafür gibt es triftige Gründe. Mir kommt es hier so ein wenig vor, das dein Partner nicht mit den Entscheidungen der Mutter einverstanden ist was das gemeinsame Kind angeht!

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