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Geschrieben von SweetMuddie am 10.01.2013, 9:31 Uhr

Umzug gegen Willen KV

hallo
ich bin seit knapp 1 Jahr vom KV meiner fast 4 jährigen Tochter getrennt u habe einen neuen partner der 180 km weit weg wohnt. werde mit der kleinen zu ihm ziehen (sie freut sich schon sehr)da problem habe gemeinsames SR mit KV. und er wid alles versuchen um umzug zu verhindern. kommen ihm aber sehr entgegen , d.h. bieten ihm an dass er die kleine alle 14 tage vpn do-so haben kann olange es von der kita aus machbar ist und sind auch bereit einen teil der fahrtkosten zu tragn. wie stehen die chancen dass alles klappt mit dem umzug
p.s.
meine anwältin hat mir zugesichert dass sie es durch bekommt ujnd ich wohnung und so kündigen soll, was ich au gemacht habe

 
38 Antworten:

Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von god-bless-u am 10.01.2013, 9:35 Uhr

Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, bezweifel ich sehr stark, dass ihr das durch bekommt

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von tanja150784 am 10.01.2013, 10:40 Uhr

habt ihr nur das sorgerecht gemeinsam oder auch fas abr?
also ich bin durchgeommen weil ich erstens das abr alleine habe
und zweitens weil ich nachweisen kann das dort meine familie wohnt die mich unterstützt das hat dem richter gerreicht

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von SweetMuddie am 10.01.2013, 10:46 Uhr

seine eltern und mein neuer LG unterstüzen mich auch hier hab ich niemand
bewerbe mich dort auch um nen ausbildungsplatz weil ich ne zweitausbildung machen will
in der großtadt hat die jkleien auch schulisch dann ganz andre möglichkeiten als in dem kleinem kaff hier

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von shinead am 10.01.2013, 11:39 Uhr

Du solltest Dir die Zusage Deiner Anwältin schriftlich geben lassen. Wenn Du dann obdachlos bist, möchtest Du sie bestimmt verklagen.

Nach der aktuellen Rechtsprechung musst Du schon einen triftigen Grund haben um so weit vom KV weg zu ziehen. Das wäre z.B. wenn du aus einer (ggf. längeren) Arbeitslosigkeit NUR in der gewählten Region eine Arbeit bekommen könntest.

Solange der KV die Ummeldung eures Kindes nicht unterschrieben hat (falls die neue Gemeinde eine Ummeldung so überhaupt akzeptiert), ist sie schwebend unwirksam. Er kann verlangen, dass der Status Quo vor dem Umzug für das Kind wieder her gestellt wird. Du darfst 180 km weit weg ziehen – das Kind nur mit Zustimmung des Vaters.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in der Regel Teil des Sorgerechts. Wenn in den Scheidungspapieren nichts anderes vereinbart wurde (und solche Sondervereinbarungen sind nicht mehr die Regel), darf Der Vater genauso bestimmen wo das Kind wohnt, wie Du.


>>bieten ihm an dass er die kleine alle 14 tage vpn do-so haben kann olange es von der kita aus machbar
Das ist ja super großzügig *ironieaus*. Was ist denn dann in 2 Jahren, wenn das Kind in die Schule geht? Muss der KV nicht arbeiten? Sonst muss er ja die Betreuung für Donnerstag und Freitag organisieren…

>>und sind auch bereit einen teil der fahrtkosten zu tragn
Einen Teil? Wieso nur einen Teil? Die Umgangszeit des Vaters wird schon durch die lange Anfahrt extrem geschmälert. Du verursachst die Kosten für den Umgang!

Grundsätzlich sehe ich eher schwarz.

Weißt Du, warum unverheiratete Väter jetzt das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn sie es beantragen? Weil ein unehelicher Vater verhindern wollte, dass seine Tochter von ihm weg zieht. Er hat das GSR erhalten, um dies zu verhindern. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html

Das ist heute keine Lapalie mehr.

>>in der großtadt hat die jkleien auch schulisch dann ganz andre möglichkeiten als in dem kleinem kaff hier
Hättet ihr euch überlegen sollen, bevor ihr dort (noch gemeinsam) eine Familie gegründet habt.

Stell Dir vor, Der KV würde MIT dem Kind so weit weg ziehen!

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Wieso Richter bei alleinigem ABR?

Antwort von shinead am 10.01.2013, 11:44 Uhr

Wieso war bei euch ein Richter beteiligt?

Bei alleinigem ABR sieht die Sache ganz anders aus. Da müssen "nur" Nachweise gebracht werden um die Behinderung des Umgangsrechts zu erklären.

Hier muss erläutert werden, warum ein Umzug gegen den Willen eines ABR-Rechteinhabers durchgesetzt werden soll

Die Fälle sind nicht vergleichbar.

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Re: Wieso Richter bei alleinigem ABR?

Antwort von Sternenschnuppe am 10.01.2013, 12:19 Uhr

Wieso zieht der neue Freund nicht zu Euch ?

180km ist eine Menge, und Deine Anwältin recht mutig, gerade weil etliche Urteile das Gegenteil belegen.
Lass es Dir auf jeden Fall schriftlich geben, damit Du Schadensersatzansprüche geltend machen kannst.

Du selbst kannst hinziehen wohin Du willst, das ohne Zweifel, das Kind jedoch nicht.

Ein unterschriebener Ausbildungs oder Arbeitsvertrag würde Dir Vorteile verschaffen eventuell.
Gehst Du gegen seinen Willen, und er kann das belegen, so gab es auch schon etliche Fälle, bei denen der Vater dann das ABR bekam und das Kind zu ihm zog.

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von Suki am 10.01.2013, 13:25 Uhr

du hast alles schon gekündigt? wieso diese eile? ich wäre da auf sicheren wegen geblieben, bis ich etwas schriftliches in der hand gehabt hätte.

euer entgegenkommen ist ganz ehrlich ein witz! du willst mit dem kind weg, selbst wenn(!) ihr euch fahrtkosten teilt, ist der rest bei 180km noch genug. dazu noch die zeit die, dem kv flöten geht wegen der fahrerei. 1,5h pro autobahntour. hin und zurück in etwa 3h. dann mal 2 je wochenende.
dann gibt es das kind nur 4 tage am stück, wenn es mit dem kiga vereinbar ist. was, wenn das kind in die schule kommt? da kann man nicht mal eben alle 2wochen do-fr fehlen.
stell dir vor, dein ex hätte das kind bei sich und du solltest dich mit so einem angebot glücklich schätzen.

suki

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Re: Wieso Richter bei alleinigem ABR?

Antwort von SweetMuddie am 10.01.2013, 13:29 Uhr

weil er dort nen festen job hat u hier wesentlich weniger verdienen wierde zumal er dort seit seiner ausbildung schon ist.dort sind auch fuer mich die jobchancen deutlich besser

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Re: Wieso Richter bei alleinigem ABR?

Antwort von shinead am 10.01.2013, 13:59 Uhr

Trotzdem. Ohne Zustimmung geht nichts. Weigert sich der KV, musst Du Dir den Umzug erstreiten. Ob da ein Richter mittzieht?

Deine Anwältin ist sehr mutig. Ich würde ihr bezüglich ihrer Garantie (schließlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand) nicht trauen!

Bezüglich des Ausbildungsplatzes wäre ich zur Begründung auch vorsichtig. Den könntest Du ggf. auch vor Ort, bzw. in annehmbarer Entfernung erhalten. Richter sind ja auch nicht blöd...
Und die Väterrechte werden inzwischen SEHR ernst genommen! was auch gut ist!)

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von Sternenschnuppe am 10.01.2013, 14:04 Uhr

Zäumen wir es mal anders auf.

Kann das Kind beim Vater bleiben ?
Sort ist es in der gewohnten Umgebung.

Da Du in einer Ausbildung auch viel lernen musst und wenig Zeit hast, Kind wohl viel fremdbetreut werden wird, oder durch den Freund. ( wie lange seid ihr noch zusammen ) ?
Alle zwei Wochen holst Du es dann von Donnerstag - Sonntag .

So kannst Du in Ruhe die Ausbildung durchziehen und die Beziehung festigen,

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von SweetMuddie am 10.01.2013, 15:30 Uhr

das kommt für mich überhaupt nich in frage
in erster lilie bin ich mutter und ich würde mein kind NIE bim vater lassen

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von Suki am 10.01.2013, 15:50 Uhr

demnach würdest du umgekehrt, dein kind auch keine 180km wegziehen lassen. du mutest dem kv sehr viel zu. deinem kind übrigens auch.

suki

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Eben , und er ist Vater !

Antwort von Sternenschnuppe am 10.01.2013, 16:55 Uhr

Der, so wie Du schreibst auch 3 Jahre mit dem Kind zusammenlebte !
Ihr seid seit einem Jahr ja erst getrennt !
Nun hast Du nahtlos ? einen neuen Partner.
Das ist schön, es sei Dir gegönnt.

Aber Du stellst Deine partnerschaftlichen Interessen über die Eures Kindes !

Und das geht nun einmal nicht !

Vater und Kind sehen sich aktuell wie oft ?
Was ist später ? Er kann bei 180km nicht mal einspringen wenn was ist.
Kind kann nach der Schule nicht zu ihm mal eben.
Unfall in der Schule und Du arbeitest ? Er sitzt 180km weit weg,

Du hast weder einen Job da noch irgendwas. Lediglich den Neuen und seine Familie.

Wenn die Beziehung scheitert hockst Du ohne alles da, oder soll das Kind dann wieder aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden und esgeht zum neuen Freund ?

Ist es der Mann wert nach der kurzen Zeit dem Kind seinen Vater im Alltag zu nehmen ?

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von Pamo am 10.01.2013, 17:08 Uhr

Ich denke, du bist von deinem Anwalt schlecht beraten worden.

Der Kindsvater hat Sorgerecht, wahrscheinlich auch ABR und zudem ein Umgangsrecht. Wenn du das Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen beim Umzug mitnimmst, und er gerichtlich dagegen vorgeht, dann kann es sehr gut sein dass er das alleinige ABR bekommt und das Kind in Zukunft bei ihm lebt.

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von SweetMuddie am 10.01.2013, 17:11 Uhr

er hat gerade mal 7 monate mit dem kind zusammen gelebt und ich habe mich hauptsächlich ums kind gekümmert weil er kaum zeit hatte
erst seitdem ich mich getrennt habe fängt er an intrese am kind zu haben
schon komisch oder

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von Pamo am 10.01.2013, 17:15 Uhr

mag ja sein, aber die Gesetze sind nicht auf deiner Seite

wenn er sowenig Interesse hat, wird er wohl kaum vor Gericht gehen, aber wenn er es tut, kannst du das Kind verlieren

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von shinead am 10.01.2013, 17:24 Uhr

>>und ich habe mich hauptsächlich ums kind gekümmert weil er kaum zeit hatte

lass mich raten: Du warst in Elternzeit, und er hat die Brötchen verdient...

Das muss man ihm natürlich jetzt negativ auslegen! Hat er nicht anders verdient, der Schuft...

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von SweetMuddie am 10.01.2013, 17:28 Uhr

wir haben getrennt gewohnt und ich habe ausser UVGkeine cent gesehn

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von Pamo am 10.01.2013, 17:30 Uhr

Das ist belanglos. Du hast ihm das Sorgerecht und damit das ABR eingeräumt. Die Konsequenz ist, dass er mitbestimmen darf.

Darf ich fragen, was du mit UVG meinst? Kindesunterhalt? Unterhaltsvorschuss?

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von SweetMuddie am 10.01.2013, 17:32 Uhr

unterhaltsvorchuss

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von Pamo am 10.01.2013, 17:34 Uhr

Also hat er noch nicht einmal Kindesunterhalt gezahlt? Das könnte zu deinem Vorteil hinsichtlich Umzug sein...
Dazu noch ein paar Fragen:
- Ist er zahlungsfähig, verdient er mehr als 1100 Euro netto?
- Hast du jemals Kindesunterhalt von ihm gefordert?

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von shinead am 10.01.2013, 19:08 Uhr

Du hast doch geschrieben, das er 7 Monate mit eurem Kind zusammen gewohnt hat. In der Zeit gab es für Dich kein UVG...
Oder hattet ihr für das UVG "pro forma" zwei Wohnungen?

Wichtiger als gezahlter Unterhalt ist für den Umzug, dass er regelmäßigen Umgang hat.

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von Sternenschnuppe am 10.01.2013, 19:55 Uhr

Meines Wissens wird UHV auch nur gezahlt wenn man getrennt ist.
Kann dann nicht so lange gewesen sein.

Davon ab : wenn er den Unterhalt schon nicht zahlen kann, dann ist ein Umzug noch schwerer, da sich der Vater den Umgang dann auch schwer leisten kann.

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von Holzkohle am 10.01.2013, 22:25 Uhr

die Gesetzeslage sieht es eben seit zwei, drei? Jahren nicht mehr vor, dass Mama einfach mal so mit dem Kind zum neuen Freund zieht. Und wir haben hier im Forum Mütter, die sich sicher waren - und zwei Kinder "an den Vater verloren" haben, weil geklagt wurde. Obwohl die Hintergründe mies und übel waren, der Vater ein Chaot usw. - ich denke, die Eingeweihten wissen, von wem ich rede.

Deine Anwältin scheint nicht sehr gut informiert zu sein.

Dazu kommt noch "da habe ich bessere Jobchancen" - als was möchtest Du Dich bewerben? Wenn Du dort schon einen Job HÄTTEST, hättest Du vielleicht mehr Chancen. Du sagst, da sitzt seine Familie und Dein Freund - ja aber, es ist SEINE Familie und DEIN Freund und auf der anderen Seite sitzt der Vater, 180 km weit weg mit 50% des Sorgerechtes und dem ABR.

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Re: Wieso Richter bei alleinigem ABR?

Antwort von tanja150784 am 11.01.2013, 5:43 Uhr

weil der richter es mir erst übertragen hat;) erst danach hat mein werter ex eingelenkt

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von SweetMuddie am 11.01.2013, 8:09 Uhr

ich weiß nioch was er verdient und ja ich hatte ihn schon mal über die anwältin geforderrt und er hat noch nie gezahlt. ich gehe auch nich davon aus dass er jemals zahlen wird weil dann hat er ja weniger geld für sich.
habe mich ausführlich mit einem bruder unterhalten u er ist der gleichen meinung wie ich, der kv macht das nur um mir eins reinzuwürgen weil er nich damit klar kommt dass ich einen neuen partner habe

p.s. habe demnächst wieder nen eignungstest. dank der unterstützung von meinem partner u dessen fyamilie kann ich mir nen ausbildungsplatz suchen und ne zweitausbildung in angriff nehmen. mit meiner erstausbildung die rein schlisch war habe ich so gut wie keine chanc auf dem ersten arbeitsmarkt. wenn ich aber allein wohnen würde würde ich bis auf lehrlingsgeld nix bekommen wie soll ich von lehrlingsgeld, uvg u kindergeld meinen lebensunterhalt bestreiten??
das geht nich. deswegn bin ich froh einen mann zu haben der mich unterstützt u nich nur bereit is für mich finanziell aufzukommen sondern auch für ein kind dass nich von ihm ist

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von shinead am 11.01.2013, 8:44 Uhr

Hast Du schon mal überlegt, ob auch der Vater sein Kind schlichtweg lieben könnte? Und nicht möchte, dass der Umgang derart behindert wird?
180 Kilometer, die er 4x(!) für ein Umgangswochenende fahren müsste. Das kostet Geld! Viel Geld! Glaubst Du nicht, dass da nicht auch ein Fünkchen Angst mit spielt?

Unterhaltszahlungen hin oder her. Bevor UVG bewilligt wird, wird normalerweise die Leistungsfähigkeit des Vaters überprüft, bzw. mindestens die Überprüfung angestoßen.

Du wirst aber (egal ob vom Jugendamt oder von Deiner Anwältin) über den Stand der Dinge informiert. Ich empfehle mal die Durchsicht der Unterlagen!

Ich würde Dir raten, Dich mit Deinen Rechten und Pflichten mal auseinander zu setzen! Der Vater hat schlichtweg DIE GLEICHEN RECHTE am Kind wie Du. Das möchtest Du vielleicht nicht glauben, es ist aber eine Tatsache!
Du kannst den KV so schlecht reden, wie Du willst, es ändert nichts an der Tatsache, dass DU diejenige warst, die ihm die Rechte eingeräumt hat, die er jetzt nutzt.

Nur weil Du einen neuen Partner hast, der fast 200 Kilometer weit weg wohnst, kannst du ihm nicht den Umgang erschweren. Ganz egal wie sehr Du es willst.
Hast Du überhaupt mal überprüft, ob eine Umschulung (inklusive der staatlichen Unterstützung) für Dich in Frage kommt?
Hast Du überhaupt versucht eine Stelle in Deinem erlernten Beruf zu bekommen? (Was für eine Ausbildung war das denn?)

Es bleibt dabei: Deine Anwältin hat Dir Honig ums Maul geschmiert. Ihre Ansage war aber m.E. nicht realistisch. Ziehst Du ohne die Einverständnis des KVs um, könntest Du Dein Kind "verlieren". Nicht wirklich eine Alternative, oder?

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von SweetMuddie am 11.01.2013, 14:28 Uhr

Hast Du überhaupt mal überprüft, ob eine Umschulung (inklusive der staatlichen Unterstützung) für Dich in Frage kommt?
< < < < Ja das habe ich versucht aber daich noch nie arbeiten war kann das amt mich nich fördern. ahbe merhfach dort gefragt

Hast Du überhaupt versucht eine Stelle in Deinem erlernten Beruf zu bekommen? (Was für eine Ausbildung war das denn?)
< < < < < selbstvertständlich, was denkst du as ich die letzen jahre erfolglos versucht habe

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von kravallie am 11.01.2013, 16:36 Uhr

ich würde es auf jeden fall versuchen.
eine freundin von mir hat 160km durchgesetzt, obwohl die eltern verheiratet waren und der vater 7jahre ein "guter vater" war.
verbunden war das allerdings mit psychologischen gutachten und es hat viel länger gedauert, als sie es sich vorgestellt hat. ein neuer mann war nicht der grund, warum die mutter wegziehen wollte, vielleicht macht das die sache in richteraugen etwas besser.
sie hat es auch durchgesetzt, daß der mann SEIN haus verlassen mußte, bis sie umziehen konnte ( er wollte die trennung wegen einer anderen )
nichts ist unmöglich!

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Re:

Antwort von Dreierbande am 11.01.2013, 17:14 Uhr

Ich bin an 90Km gescheitert und deswegen hier wohnen geblieben, trotz dass der Vater nicht (!) im gleichen Wohnort wohnt, er hat sein ok dazu nicht gegeben und ich habs nicht durchsetzen können - obwohl meine Gründe damals sehr wichtig waren ( Hilfe bei der Pflege zweier behinderter Kinder von Seiten meiner Eltern, ein neuer Mann war nicht im Spiel).

Nun ziehe ich mit " Erlaubnis" des Vaters um bzw. unser Sohn, weil die neue Wohnung näher an seiner Wohnung dran ist ( habe vor Kurzem geheiratet und wir brauchen eine größere Wohnung), mein Mann kann mit seiner Tochter ohne Erlaubnis seiner Ex umziehn, da er alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die Dame ihren umgang eh nicht wahrnimmt, die neue Wohnung ist 17Km entfernt und die Dame wohnt eh 800Km weit weg ( die Entfernung hat sie selbst geschaffen).

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Re: Eben , und er ist Vater !

Antwort von shinead am 12.01.2013, 21:24 Uhr

Schlussendlich rate ich Dir doch DRINGEND erst die Einverständnis abzuwarten (ob nun direkt oder richterlich ersetzt) bevor Du irgendetwas machst.

Deine Anwältin hat Dir das sehr rosa rot geschildert. Das ist es aber nicht. Es wird ein harter und langer Kampf, den Du auch verlieren kannst.

Davon ab: Du solltest schnell lernen die Beziehungsebene von der Elternebene zu trennen. Dieses "er kümmert sich ja nicht", "er will mir nur eins reinwürgen", "er hat sich als wir zusammen waren nie um sein Kind gekümmert", spricht sehr für verletzte Gefühle, und nicht für eine verarbeitete Beziehung.

Du wirst mit diesem Mann immer verbunden sein. Selbst auf der Hochzeit eures Kindes wird er vermutlich auftauchen. Also mach' Deinen Frieden damit. Er ist - ob es Dir passt oder nicht - ein wichtiger Teil des Leben eures Kindes.
Die Beziehung zwischen Vater und Kind hast Du zu fördern. So sieht es das Gesetz vor. Tust Du es nicht, droht der Verlust des Sorgerechtes. Überleg' Dir, ob Du mit den Konsequenzen leben könntest!

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Ähm du weißt schon ,dass du für die vollen Fahrtkosten aufkommen musst?

Antwort von xIntirax am 12.01.2013, 23:24 Uhr

DU ziehst weg und er kann sich entspannt zurück lehnen, denn DU bist dafür verantwortlich, dass er den Umgang wahrnehmen kann.
Das heißt alle Fahrtkosten gehen auf deine Kappe und auch holen und bringen sind deine Sache.

Hier ist es genauso, mein Ex zog 300 km weit weg und damit muss er für alles aufkommen. Allerdings sind wir "Freunde" und teilen uns rein.

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sorry da muss ich leider widersprechen

Antwort von babyproject am 13.01.2013, 10:45 Uhr

KV zog hier einfach 170km weg und ich wurde (er wollte damals
Umgang gerichtlich regeln lassen ) vom Gericht verpflichtet
unseren Kleinen entweder zu bringen oder zu holen, obwohl
er ohne Absprache weggezogen ist und wir zu
dem Zeitpunkt noch gemeinsames Sorgerecht hatten.

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Re: sorry da muss ich leider widersprechen

Antwort von Pamo am 13.01.2013, 14:19 Uhr

Das ist aber eher ungewöhnlich. Normalerweise trägt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs.

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von jamelek am 15.01.2013, 9:41 Uhr

Hi Valli,

hab gerade dein Posting von Freitag im Patchworkforum gelesen. Du schreibst von einer Freundin, deren Mann während der Trennungsphase sein Haus verlassen musste.

Kannst du mir mehr darüber verraten? Wie es dazu kam, hinter welchem Hintergrund das entschieden wurde und vorallem wer hat das entschieden?

LG Janet

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Re: Umzug gegen Willen KV

Antwort von kravallie am 15.01.2013, 12:08 Uhr

ich habe dir eine pn geschrieben!

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Nein, muss sie nicht.

Antwort von SilkeJulia am 17.01.2013, 9:38 Uhr

Hallo,

solange mit dem Umzug keine unangemessen hohen Fahrtkosten verbunden sind (was zB der Fall wäre bei Umzug ins Ausland) ist es durchaus so, dass der umgangsberechtigte Elternteil die Kosten tragen muss.
Es ist zwar immer eine Fall-zu-Fall-Entscheidung, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, aber die Gerichte haben schon sehr oft genau so entschieden.

LG,
Silke

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Re: Nein, muss sie nicht.

Antwort von Julisa am 17.01.2013, 11:35 Uhr

Ich denke schon dass du wirklich gute Chancen hast. Denn in erster LInie geht es ums Kindswohl und darum dass kind und Vater sich dadurch nicht entfremden. Sie bietet ihm eine humane Lösung ( Do-So) und beteiligt sich an den Fahrtkosten.
zudem kann der KV nur den Wegzug des Kindes verbieten nicht aber den der Mutter, also Obdachlos wird sie nciht im schlimmsten Fall muss sie auf Anordnung eines Richters das Kind zurück führen innerhalb einer gesetzten Frist, dann müsste sie zurück ziehen das hat bisher aber noch kein Richter getan und 180 km sind ja nun auch nicht die Welle.
Trotzdem sollte es gut überlegt sein ob die Kleine mit der von dir angedachten Regelung klar kommt, das war mir damals wichtig. Ich habe das Gespräch mit meinem Ex damals auf dem JA moderiert geführt, letztlich hat er zugestimmt wohl aber nur weil die Mitarbeiterin ihm sagte dass er nur den Wegzug der Kids verhindern kann aber nciht meinen und er im Falle dass ich trotzdem gehe ( was ich nie getan hätte) die Kinder zu sich nehmen müsste. Dazu hatte er keinen Bock!

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