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Geschrieben von shinead am 15.01.2013, 20:38 Uhr

@bonniebee

Lies mal bitte die letzten Urteile bezüglich Sorgerechtsprozessen.

Solange die KM keine Beweise für die Gewalttätigkeiten hat, steht ihr Wort gegen seines. Dann würde nur stehen bleiben, dass sie die Kinder gegen seinen Willen "verbracht" hat.
Dafür verliert sie nicht das Sorgerecht, aber ggf. das ABR. Dann blieben die Kinder bei ihm.
Ohne Beweise bleibt die Unschuldsvermutung. Daher: vorsichtig sein, ihm keine Argumente liefern, die für ihn zählen könnten.

Solche Urteile sind heute keine Seltenheit mehr. Die Zeiten, dass Mutti die Kinder einfach mitnehmen kann, weil sie "sowieso" bei der Mutter bleiben sind lange vorbei.

Vätern ohne Sorgeberechtigung wird heutzutage im hau-ruck-Verfahren das geteilte Sorgerecht zugesprochen, damit sie den Umzug ihrer Kinder über mehrere hundert Kilometer verhindern können.

 
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